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Zitat
Original geschrieben von Eckoman
... sowie die Chorleriker zuständig sind 
Def. Chorleriker:
Personen, die einen Anruf beim Dialog-Service tätigen, um gemeinsam und singenderweise ein möglichst gutes Angebot für eine Handyvertragsverlängerung herauszuschinden.
:D:D:D
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von dr zuzelbach
...
Übrigens, lt. O2 ist mit Gleichstellung von @interkom.de + loop.de, auch für Postpaidkunden nur noch die kostenlose Benachrichtigung bis max. 5 Mails pro Tag möglich :mad:
Das war doch "früher" ohne Limit, ...
Nein.
Zitat
Original geschrieben von dr zuzelbach
..., oder täusch ich mich da ??
Ja.

Siehe persönlicher login unter "SMS Benachrichtigung":
Zitat
Die einfache Benachrichtigung ist kostenlos und bei Eingang einer E-Mail werden Absender und Betreff der E-Mail auf Ihr O2 Handy geschickt. Der Betreff ist maximal 40 Zeichen lang.
Bei der erweiterten wird zusätzlich der Text der E-Mail übermittelt, inkl. Absender und Betreff maximal 160 Zeichen. Die erweiterte Benachrichtigung kostet 0,20 EUR/SMS.
...
Insgesamt stehen Ihnen bei der einfachen Benachrichtigung 5 SMS Nachrichten pro Kalendertag zur Verfügung.
Gruß
muli
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Nein, denn vorerst darf Debitel nicht für o2 "providern", da o2 Berufung gegen das Urteil des LG München einlegen wird.
Siehe: Netzbetreiber will sich weiter mit debitel streiten
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von Trauma
Deppen gibt's überall. ...
Yepp, Nich' wahr Trauma?
Bei Deinen Ausführugen hier im thread (nachfolgend zitiert) solltest Du IMHO nicht meinen hier den Oberlehrer spielen zu müssen. :flop:
Zitat
Original geschrieben von Trauma
Fehler
... .Ich hätte ihm noch eins mit dem Baseballschläger(liegt bei mir immer im Auto) über die Rübe gezogen.Is' ja wohl das letzte ein Auto anzupissen.
Zitat
Original geschrieben von Trauma
Gut, Sorry dann nicht über die Rübe.Ein leichter Schlag gegen das Schienbein wirkt auch Wunder.
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Zitat
Original geschrieben von SvenBln
Hab ich doch oben schon geschrieben, hättest nur mal ein paar Beiträge weiterlesen müssen. Kleiner :apaul: ?
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Yepp, überlesen, also nicht Dein Posting, sondern die Benennung. Durch mein Posting sind nun aber auch Gesetz und Paragraph benannt und verlinkt, das kann ja für manchen hier auch ganz interessant bzw. hilfreich sein. 
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von Krähe
Ja, aber exakt das ist es ja, was mir zu denken gibt - wurde denn vom juristischen Standpunkt her hier überhaupt eine Sachbeschädigung begangen? Ich persönlich denke, daß der Streusalz-Schneematsch-Mix, den man im Winter auf den Straßen findet, an einem Auto mehr Schaden anrichtet als Urin (was nicht heißen soll, daß ich das hier kleinreden will, es geht mir alleine um den juristischen Aspekt), so daß letztlich auch ein Notstand unter Umständen überhaupt nicht greift.
Die reale Schadensproblematik müsste notfalls ein Sachverständigengutachten klären.
Daß Urin zerstörerisch wirken kann wird aber gemeinhin angenommen, somit hätte sich zumindest nach landläufiger Meinung ein Schaden ergeben können und daher meine ich, daß der Notstand zum Schutz des Eigentums tatsächlich vorlag. Zur tatsächlichen Sachbeschädigung muß es ja noch gar nicht gekommen sein, wenn ich die Vorschrift richtig verstehe, dient sie ja zur Abwehr einer solchen mit angemessenen Mitteln.
Ich habe aber absichtlich auch den Umstand der "Ehrverletzung" mit in meine Argumentation aufgenommen, denn das Anpissen von fremden Eigentum würde ich dann notfalls dahingehend einordnen, wobei ich jetzt nicht weiß ob dies die Rechtsprechung tatsächlich so sieht.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von SvenBln
Notwehr nicht, aber vielleicht Selbsthilfe nach 229 BGB.
Ich denke, daß das StGB hier der richtige Ansatz ist. Es wurden ja dahingehend Bedenken geäußert, daß das "Wegschubbsen" nicht erlaubt sei und somit strafrechtlich relevant sein könnnte. Ich denke, daß dann § 34 StGB "Rechtfertigender Notstand" greifen könnte, wonach dieses "Wegschubbsen" als angemessenes Mittel in dieser Situation (Abwendung einer Gefahr für Eigentum und Ehre) gewertet werden kann.
Alle weitergehenden Tätlichkeiten, z. B. auch Baseballschläger gegen Schienbein, sind aber mit Sicherheit von dieser Vorschrift nicht mehr gedeckt!
Gruß
muli
P.S. Danke Carsten, für die Gesetzes-Quelle, wenn auch der Umstand der (indirekten) Nennung im AK nicht besonders erfreulicher Natur war.
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Re: O2-->D1 Roaming gesperrt
Zitat
Original geschrieben von yoshi ...
1. Was muss ich unternehmen, damit man mir das D1 Roaming freischaltet?
2. Hat jemand von euch Tipps dazu?
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- ad 1: Es ist nicht möglich, einzelnen Kunden das D1-Roaming freizuschalten (so wie man es vom Auslands-Roaming her kennt), es werden, wenn o2 der Ansicht ist, daß bestimmte Gebiete ausreichend versorgt sind, diese Gebiete komplett gebarred.
- ad 2: aus ad 1 folgt, es gibt keinen Tip in dieser Angelegenheit, außer vielleicht umziehen.

Gruß
muli
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Hast Du Dir nicht eventuell mal ein selbstgebasteltes Logo auf Dein Autotelefon geladen?
AFAIK ist der Name des Anschlussinhabers nicht auf der SIM-Karte abgespeichert. Daher kann sich, wenn dies zutrifft, der von Dir angegeben Schriftzug nicht ergeben. Daß dieser Schriftzug nur ein Logo ist, passt zu der Aussage, daß er erst dann erscheint, wenn Du die "Lokalzonen" verlässt.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von Charlie_D ...
Der oberste Grundsatz heist hier halt immer noch: im Zweifel für den Angeklagten !...
Ganz sicher nicht! In einem Zivilprozeß gibt es keinen Angeklagten, sondern nur einen Beklagten. So kann auch in einem Zivilprozeß niemand "freisgesprochen" werden, auf was der o.g. ja Grundsatz anspielt.
Gruß
muli