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Original geschrieben von ganymed
* Es ist in dem Fall egal, ob von o2 oder von dem Kunden gekündigt wird....
Nein, ist es nicht. vom Betreiber gekündigte Verträge können möglicherweise eine Schufa- oder FPP-Eintrag nachsichziehen. Ich möchte nicht auch noch anschließend mit o2 rumstreiten, ob evtl. solche Einträge zulässig oder zu unterlassen sind.
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Original geschrieben von ganymed
... Aber ich denke die Auszahlung des zu viel gezahlten Beträge wird mit einer SoKü des bestehenden Vertrages verbunden sein. ...
Ja, dann und nur dann wenn der Verbraucher kündigt. Lies endlich § 28 Abs. 3 TKV.
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Original geschrieben von ganymed
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* Klar ist es eine Aufrundung von Viag bei diesem Posten gewesen (5pf --> 3ct.) Aber sie haben eben diese Umrechnungsmethode durchgezogen. Es gab auch Beträge die abgerundet wurden. ...
Abrundungen sind in Bezug auf ein SoKü-Recht, welches aufgrund von Vertragsänderungen zu ungunsten der Kunden eingeräumt werden muß, nicht von belang. Lies endlich § 28 Abs. 3 TKV. Im übrigen ist dies ein typisches Argument, mit dem versucht wird, die Preiserhöhung von VIAG schön zu reden.
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Original geschrieben von ganymed
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* Was ich mit meinem Beitrag sagen wollte: Für was soll es gut sein, wenn o2 den Prozess verliert. Bitte erklär mir das? ...
Damit diejenigen Kunden, die ihren Vertrag aufgrund der einseitigen Preiserhöhung kündigen wollen, diesen kündigen können. Keiner ist gezwungen sein SoKü-Recht auszunutzen, er muß dazu nicht mal handeln, wenn er nichts tut erlischt sein SoKü-Recht nach 4 Wochen nach dem entsprechenden Hinweis auf selbiges. Lies endlich § 28 Abs. 3 TKV.
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Original geschrieben von ganymed
...Im Endeffekt wird dann jeder Kunde mehr, u.U. viel mehr zahlen als jetzt durch diese Eurorundung. ...
Nein, dann müsste ja o2 die Preise wieder erhöhen und somit gäbe es wieder ein SoKü-Recht gem. § 28 Abs. 3 TKV. Und wieder hast Du versucht die /T/Eurorundung von VIAG/o2 schön zu reden.
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Original geschrieben von ganymed
JEDER dt. Netzbetreiber hat durch die tollen, neuen Eurotarife die Preise erhöht.
Problem nicht erkannt, oder Du willst es nicht erkennen! Es geht um Bestandskunden, die ihre Verträge noch in DM abgeschlossen haben und um Vertragsänderungen im Rahmen dieser Dauerschuldverhältnisse, während der Vertragslaufzeit.
Neue Eurotarife, tun bei dieser Angelegehheit nichts zur Sache und sind rechtlich irrelevant. Niemand war und ist gezwungen einen Vertrag mit diesen neuen Eurotarifen abzuschließen.
Auch dieses ist ein typisches Argument, mit dem versucht wird die Preiserhöhung von VIAG schön zu reden.
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Original geschrieben von ganymed
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* o2 hat ja damals nicht auf die Möglichkeit der SoKü hingewiesen, da es für sie ja keinen Grund dafür gab/gibt. Es wird auch schwer sein, o2 bei der Umrechnung einen Fehler nachzuweisen. ...
Nein, selbst der oberste Währungshüter der EU, Währungskommissar Solbes Mira, sieht in der Eurorundung durch VIAG "eine schlichte Preiserhöhung", die nicht den EU-Vorschriften genügt (siehe Amtsblatt der EU, Informations-Nr. 2002/C115E/202).
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Original geschrieben von ganymed
...Die dt. Gerichte stehlen sich hier meineserachtens aus der Verantwortung....
Ja, das sehe ich ähnlich, wobei ich nur ein Gericht kenne, das mit dieser Angelegenheit betraut wurde, nämlich das Landgericht München I.
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Original geschrieben von ganymed
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* Ja ich telefoniere mit o2, weil es für mein Telefonierverhalten am günstigsten ist und mir das Produkt Genion sympathisch ist. Ich wollte aber nicht "meinen Netzbetreiber" schön reden, sondern vielmehr wissen, was die Leute, die sich über die Euroumstellung so aufregen egtl. damit bezwecken wollen bzw. welchen Vorteil sie sich damit erhoffen. Wie bereits geschildert kann ich langfristig keinen erkennen. ...
s.o. ein SoKü-Recht, wegen der Preiserhöhung. So wie für Dich o2 aufgrund Deines Telefonieverhaltens am günstigsten ist, ist es eben für andere am günstigtsten das evtl. SoKü-Recht bei o2 in Anspruch zu nehmen.
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Original geschrieben von ganymed
... Ich denke einfach dass o2 diesen Prozeß gewinnen wird. ...
Ich denke, sie werden den Prozeß verlieren, siehe die EU-Amtsblattveröffentlichung, sowie die einschlägigen Rechstvorschriften und deren Auslegung.
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Original geschrieben von ganymed
...Aber das Ganze wird sich eh noch hinziehen....
Ja, leider.