Beiträge von muli

    Zitat

    Original geschrieben von scharl
    Ich habe jetzt eine neue Version ins Internet gestellt, mit der das Problem mit Fehlernummer 0 hoffentlich gelöst ist ...


    Leider nur bedingt, denn statt "Fehler beim COM-Port-Zugriff! - Fehler 0" wird jetzt bei meinem C35i die folgende Fehlermeldung ausgegeben:


    "Es konnte keine Verbindung zum Mobiltelefon hergestellt werden. Überprüfen Sie, ..."


    Zitat

    Original geschrieben von scharl

    Ist die dazugehörige Fehlermeldung immer "Fehler beim COM-Port-Zugriff!"?


    Falls der Fehler auftritt, ist dies dann immer beim ersten Auslesen nach dem Programmstart oder tritt der Fehler auch mal auf, wenn man mehrmals hintereinander auf Auslesen geklickt hat?


    Die neue Fehlermeldung (war bei "Fehlercode 0" genauso) wird sowohl beim ersten Auslesen nach Pgm.-start als auch bei wiederholten Ausleseversuchen ausgegeben.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Chris2711
    Das S40 wurde ursprünglich von Bosch entwickelt. Daher hat es warscheinlich nicht diesen speziellen Befehl, der zum Auslesen nötig ist.


    Gruß,
    Chris2711


    Gewissheit verschafft in diesem Fall ein Ausleseversuch über das Hyperterminal mit dem weiter oben geposteten Befehl.


    Im übrigen tritt, wie scharl weiter oben gepostet hat, der Fehler der den Fehlercode "0" verursacht, noch vor dem eigentlichen Auslesen auf und läßt IMHO somit diesen Rückschluß der "Nicht-Unterstützung" nicht zu.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Siemens-S45-
    soweit ich weiss, kann dir erstmal nichts passieren...
    erst nach der 2 oder 3. mahnung würde ich bezahlen, da es sonst Anwaltskosten, Schufaeinträge etc. gibt....


    Achtung, das ist ein sehr gefährlicher Rat! Die Gesetzeslage hat sich geändert, was das beschleunigte Beitreiben von ausstehenden Forderungen anbelangt. Dies wurde auch hier im Forum schon gepostet, einfach mal die Suche anwerfen. Oder eben googeln.


    Insbesondere kann Die Forderung hier auch nicht bestritten werden, der Gebührentatbestand wurde klar vereinbart. Also mein Rat: Nach Rechnungsstellung zahlen!


    Gruß


    muli

    Re: Mobilcom und Sim-Lock


    Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    ... das Handy ist offenbar ge-SIM-locked...
    ... Ist das bekannt, das Mobilcom das bei Vertragsgeräten macht / gemacht hat?...


    :confused: warum fragst Du, wenn Du es selbst am besten weißt:


    Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Und Mobilcom hat so Geräte verkauft...
    ...
    http://www.biggib.de/handy.htm




    Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    ... Kann man den Code jetzt nach Ablauf von 2 Jahren wie bei Prepaid von Mobilcom bekommen? Oder stellen die sich quer?...


    IMHO spricht nichts dagegen, den Code ohne Zahlung nach Ablauf von 2 Jahren zu bekommen. Wenn das so im Vertrag stand, dürften sie sich auch nicht querstellen. Ob es in Deinem Fall so ist oder nicht, bekommst Du nur dann heraus, wenn Du den Code dort anforderst.


    Gruß


    muli

    Re: O2 Power SMS


    Zitat

    Original geschrieben von Tina1979
    Ich habe zur Zeit einen Genion Home Vertrag, der jetzt ausläuft, gibt es eine Möglichkeit diesen bei Vertragsverlängerung in einen Genion Power Sms Tarif umzuwandeln?


    Noch scheint es nicht zu gehen, ich zitiere aus o-two-service von Henning:


    Tja, für was die Systeme nicht immer alles heralten müssen, ;) ich sage nur, Verweigerung der DM Rechnung vom /T/Euro-Umtstellungszeitpunkt in 09/2001 bis 31.12.2001. :flop:


    BTT: Das ist natürlich jetzt eine Gewissenfrage, Vertrag verlängern und hoffen (evtl. beten ;) ) oder kündigen und Neuvertrag abschließen. Wobei, kündigen würde ich auf jeden Fall, die Kündigung kann man immer noch zurücknehmen, notfalls am letzten Tag der Vertragslaufzeit.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von ganymed
    * Es ist in dem Fall egal, ob von o2 oder von dem Kunden gekündigt wird....


    Nein, ist es nicht. vom Betreiber gekündigte Verträge können möglicherweise eine Schufa- oder FPP-Eintrag nachsichziehen. Ich möchte nicht auch noch anschließend mit o2 rumstreiten, ob evtl. solche Einträge zulässig oder zu unterlassen sind.


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    ... Aber ich denke die Auszahlung des zu viel gezahlten Beträge wird mit einer SoKü des bestehenden Vertrages verbunden sein. ...


    Ja, dann und nur dann wenn der Verbraucher kündigt. Lies endlich § 28 Abs. 3 TKV.


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    ...
    * Klar ist es eine Aufrundung von Viag bei diesem Posten gewesen (5pf --> 3ct.) Aber sie haben eben diese Umrechnungsmethode durchgezogen. Es gab auch Beträge die abgerundet wurden. ...


    Abrundungen sind in Bezug auf ein SoKü-Recht, welches aufgrund von Vertragsänderungen zu ungunsten der Kunden eingeräumt werden muß, nicht von belang. Lies endlich § 28 Abs. 3 TKV. Im übrigen ist dies ein typisches Argument, mit dem versucht wird, die Preiserhöhung von VIAG schön zu reden.


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    ...
    * Was ich mit meinem Beitrag sagen wollte: Für was soll es gut sein, wenn o2 den Prozess verliert. Bitte erklär mir das? ...


    Damit diejenigen Kunden, die ihren Vertrag aufgrund der einseitigen Preiserhöhung kündigen wollen, diesen kündigen können. Keiner ist gezwungen sein SoKü-Recht auszunutzen, er muß dazu nicht mal handeln, wenn er nichts tut erlischt sein SoKü-Recht nach 4 Wochen nach dem entsprechenden Hinweis auf selbiges. Lies endlich § 28 Abs. 3 TKV.


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    ...Im Endeffekt wird dann jeder Kunde mehr, u.U. viel mehr zahlen als jetzt durch diese Eurorundung. ...


    Nein, dann müsste ja o2 die Preise wieder erhöhen und somit gäbe es wieder ein SoKü-Recht gem. § 28 Abs. 3 TKV. Und wieder hast Du versucht die /T/Eurorundung von VIAG/o2 schön zu reden.


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    JEDER dt. Netzbetreiber hat durch die tollen, neuen Eurotarife die Preise erhöht.


    Problem nicht erkannt, oder Du willst es nicht erkennen! Es geht um Bestandskunden, die ihre Verträge noch in DM abgeschlossen haben und um Vertragsänderungen im Rahmen dieser Dauerschuldverhältnisse, während der Vertragslaufzeit.


    Neue Eurotarife, tun bei dieser Angelegehheit nichts zur Sache und sind rechtlich irrelevant. Niemand war und ist gezwungen einen Vertrag mit diesen neuen Eurotarifen abzuschließen.


    Auch dieses ist ein typisches Argument, mit dem versucht wird die Preiserhöhung von VIAG schön zu reden.


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    ...
    * o2 hat ja damals nicht auf die Möglichkeit der SoKü hingewiesen, da es für sie ja keinen Grund dafür gab/gibt. Es wird auch schwer sein, o2 bei der Umrechnung einen Fehler nachzuweisen. ...


    Nein, selbst der oberste Währungshüter der EU, Währungskommissar Solbes Mira, sieht in der Eurorundung durch VIAG "eine schlichte Preiserhöhung", die nicht den EU-Vorschriften genügt (siehe Amtsblatt der EU, Informations-Nr. 2002/C115E/202).


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    ...Die dt. Gerichte stehlen sich hier meineserachtens aus der Verantwortung....


    Ja, das sehe ich ähnlich, wobei ich nur ein Gericht kenne, das mit dieser Angelegenheit betraut wurde, nämlich das Landgericht München I.


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    ...
    * Ja ich telefoniere mit o2, weil es für mein Telefonierverhalten am günstigsten ist und mir das Produkt Genion sympathisch ist. Ich wollte aber nicht "meinen Netzbetreiber" schön reden, sondern vielmehr wissen, was die Leute, die sich über die Euroumstellung so aufregen egtl. damit bezwecken wollen bzw. welchen Vorteil sie sich damit erhoffen. Wie bereits geschildert kann ich langfristig keinen erkennen. ...


    s.o. ein SoKü-Recht, wegen der Preiserhöhung. So wie für Dich o2 aufgrund Deines Telefonieverhaltens am günstigsten ist, ist es eben für andere am günstigtsten das evtl. SoKü-Recht bei o2 in Anspruch zu nehmen.



    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    ... Ich denke einfach dass o2 diesen Prozeß gewinnen wird. ...


    Ich denke, sie werden den Prozeß verlieren, siehe die EU-Amtsblattveröffentlichung, sowie die einschlägigen Rechstvorschriften und deren Auslegung.


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    ...Aber das Ganze wird sich eh noch hinziehen....


    Ja, leider.

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    ...
    Aber: Gesetzt den Fall, o2 verliert den Prozeß und muss Dir die Beträge evtl. zurückzahlen wird das sicher mit einer SoKü seitens o2 verbunden sein. ...


    So ein Quatsch! Du führst die Rechtslage ad absurdum. Wenn o2 den Prozeß verliert, dann hat nicht o2 ein SoKü-Recht, sondern der Kunde, da o2 eine Vertragsänderung zuungunsten der Kunden vorgenommen hat. Und auf dieses SoKü-Recht muß o2 die Kunden dann hinweisen. Nachzulesen in der TKV (§ 28 Abs. 3). Aber Hauptsache man hat die Angelegenheit für "seinen Netzbetreiber" mal wieder schön geredet, wo es absolut nichts schön zu reden gibt. Denn auser o2 hat in D kein anderer Netzbetreiber die Preise für seine Bestandskunden im Rahmen der Euroumstellung erhöht. Selbst wenn dies rechtlich gebilligt werden würde, ist und bleibt es eine absolut fiese Abzocke die VIAG resp. o2 da veranstaltet hat.


    muli

    Re: 14-Tages-Frist



    SchnittenGott:


    Warum Du mich mit meinen obigen Posting zitierst, wenn es Dir um ein 14-Tage-Rückgaberecht in der Praxis geht, erschließt sich mir nicht. Mein Posting enthält diesbezüglich keine Aussage. Mir ging es lediglich darum, der von robfink vorgetragenen landläufigen Meinung, daß es sich bei Netznutzungsvertrag und Handykaufvertrag um zwei getrennte Rechtsgeschäfte handeln würde, entgegenzutreten, da die BGH-Rechtsprechung dies anders sieht. Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf die Regelungen nach den Vorschriften des Fernabsatzes habe ich in diesem Zusammenhang nicht betrachtet.


    Zu Deinen beiden Beispielen noch kurz folgendes: Beide Deine Bekannte haben (mehr oder weniger) Glück gehabt, denn beide befanden sich im Annahmeverzug, wenn sie die Pakete einfach so nicht annehmen/nicht abholen. Beide haben ihre Willenserklärungen mit der jeweiligen Bestellung abgegben und die beiden Mobilfunkanbieter haben diese angenommen. Der Versand und die Unterschrifteinholung ist "nur" als Vollzug der Willenserklärungen zu sehen. Sowohl die Elliens, wie auch die Blubber-Männeken, wären IMHO befugt gewesen, sich zumindest den Schaden der ihnen daraus entstanden ist, ersetzen zu lassen. Ich weiß, die Praxis sieht anders aus. Jedenfalls sind Deine Bekannten so nicht nach den Vorschriften des Fernabsatzes zurückgetreten.


    Gruß


    muli

    Hallo Heinz,


    vielen Dank für Dein Angebot. Von der Beschreibung ausgehend, ist es wirklich ein hervoragendes Gerät. Allerdings ist es mir zu teuer, zumal unter dem Gesichtspunkt, daß ich für's Auto schon ein Ladegrät habe.


    Gruß


    muli