Beiträge von muli

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    Original geschrieben von Martyn
    Ich glaube bei O2 kann man sogar schon ab 16 einen Vertrag abschliessen, zumindest ging das. Das war auch notwendig, weil bei O2 keine Vertragsübernahme möglich ist. Daher muss der Vertrag gleich auf dich abgeschlossen werden.


    Es ist gesetzlich niemandem in D erlaubt, also auch nicht o2, einen Kreditvertag (und um einen solchen handelt es sich juristisch bei einem Postpaid-Vertrag) mit einem Minderjährigen abzuschließen, es sei denn das Vormundschaftsgericht (nicht nur die Eltern!) hat es genehmigt.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von Rappelsack
    Nachbars Tochter (ist 15) hat sich einfach im Onlineshop bei T-Mobile eine Vertrag bestellt, abgeschlossen & ist auch angenommen worden...


    Jetzt hat sie mit 15 einen Vertrag auf sich laufen, und dazu noch ohne Kündigungsfrist (--> wg. Gesetz) :D


    Wenn der Vertrag tatsächlich auf ihren Namen läuft, ist dies gesetzeswidrig. Einerseits bezweifle ich den Vertragsabschluß stark, weil ich denke, daß die Aktivierungsprogramme der Netzanbieter das Geburtsdatum des Antragstellers auf Volljährigkeit testen. Andererseits könnte sie ja ein falsches Geburtsdatum angegeben haben und beim Post-Ident-Verfahren blieb dies unbemerkt.


    Postpaid-Vertäge sind juristisch gesehen Kreditverträge. Solange jemand noch nicht voll geschäftsfähig ist, ist der Abschluß eines derartigen Vertrages nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts möglich. Die Eltern alleine können einen derartigen Vertrag nicht genehmigen. Insofern verstehe ich auch Rappelsacks Hinweis "--> wg. Gesetz" in Bezug auf die Laufzeit nicht.


    Gruß


    muli

    Hallo Leute,


    ich habe folgendes Produkt entdeckt:


    Was mich nun interessieren würde, mit welchem durchschnittlichem Stromverbrauch bei diesen technischen Daten im Dauerbetrieb zu rechnen ist. Der maximale Stromverbrauch für 0, 5 Jahre wäre mit ca. 66 kWh anzusetzen, aber ich vermute, daß der tatsächliche Wert weit darunter liegt.


    Gruß


    muli

    In diesem Fall:

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    Original geschrieben von air.jordan23
    ...Ich will ja nicht vom Handyvertrag zurücktreten, sondern ein neues, vielleicht anderes, auf jeden Fall funktionierendes Handy!


    gilt diese Regelung:

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    Original geschrieben von air.jordan23
    ... Selbst schreiben die , dass "die Kosten der Rücksendung bis zu einem Warenwert von 40€ mir obliegen". ...


    nicht, da Du ja nicht gemäß den Vorschriften des Fernabsatzes (jetzt im BGB zu finden) zurück trittst, sondern einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch aufgrund eines "fehlerhaften" Handys geltend machen möchtest.


    Die 40-Euro-Regelung gilt nur, wenn man nach den Fernabsatzvorschriften innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten möchte (ohne Angaben von Gründen möglich).


    Aber auch bei Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung mußt Du IMHO keine Portokosten übernehmen. Wie das allerdings abwicklungstechnisch bei Deinem Vertragpartner geregelt ist (unfrei einschicken oder Erstattung der Kosten) mußt Du mit ihm klären.


    Gruß


    muli

    Re: Load-a-Game selbst programmieren??


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    Original geschrieben von Avalanche
    ...und wo bekommt man Infos hierfür?


    Im Provider & Netzbetreiberforum IMHO nicht. ;) An Deiner Stelle würde ich es im Forum Mobile Entertainment (Zocken auf dem Handy? Java-Games?) probieren. Evtl. kannst Du ja einen Mod bitten diesen thread dahin zu verschieben.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von me too.
    ...Hat Deine Freundin vielleicht GPRS aktiviert ...


    Ich denke nicht, denn

    Zitat

    Original geschrieben von ThRe
    ...in ihrem Nokia 3210 ...


    ist keine "General Packet Radio Service"-Unterstützung integriert. ;) :rolleyes:


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von me too.
    ...Sie hätten doch einfach "JA" sagen können und dann extrem schlechte Konditionen, ... einfach extrem hohe Auflagen "anbieten" können, ...


    Nein, sie dürfen keine schlechteren Konditionen als dem eigenen Vertrieb anbieten gem. § 4 Abs. 2 TKV:


    Zitat


    (2) Der Netzbetreiber darf die Diensteanbieter weder ausschließlich noch unverhältnismäßig lange an sich binden, noch hinsichtlich ihrer eigenen Preis- und Konditionengestaltung oder hinsichtlich anderer Betätigungsfelder einschränken. Er darf Diensteanbietern keine ungünstigeren Bedingungen einräumen als dem eigenen Vertrieb oder verbundenen Unternehmen, es sei denn, daß dies sachlich gerechtfertigt ist.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von luckyberlin
    mit welcher begründung konkret kann man einem marktwirtschaftlichen unternehmen sowas aufzwingen???...


    §4 TKV Angebote für Diensteanbieter, wohl gemerkt Telekommunikations-Kundenschutzverordnung! Ohne diese Rechtsgrundlage würde es in D nicht einen einzigen Seviceprovider geben und den Wettbewerb im Mobilfunkbereich könnte man dann vollends in der Pfeife rauchen.


    Gruß


    muli