Beiträge von muli

    Re: Re: Vertragsverlängerung T-Mobile mit 6610 - Handy zurückgeben?



    Allerdings müsste er dann die Kosten dafür ersetzen, die durch den Gebrauch entstanden sind, wie auch immer T-Mobile diese errechnet:


    Zitat


    ...Bitte beachten Sie, wenn Sie die Ware zurücksenden, daß diese original verpackt, unversehrt und ohne Gebrauchsspuren ist. Andernfalls müssen die entstandenen Kosten verrechnet werden.


    Quelle: [url=http://www.t-mobile.de/T-D1/cds/AGB/0,1127,84,00.html]Widerrufs- und Rückgaberecht[/url]


    Gruß


    muli

    Re: Vertragsverlängerung T-Mobile mit 6610 - Handy zurückgeben?


    Zitat

    Original geschrieben von Sir Robin
    ...Die Frage ist jetzt, was ich machen kann...klar, vom Vertrag kann ich nicht zurücktreten, kann ich wenigstens das Handy zurückgeben ? ...


    Warum sollte T-Mobile ein gebrauchtes Handy zurücknehmen?


    Zitat

    Original geschrieben von Sir Robin
    ... Will noch nicht mal ein anderes dafür haben...


    Was willst Du dann? MAOAM? :D:D SCNR


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von seb99
    An den Gebühren ändert sich nichts. Nur die Taktung ändert sich ggf. von 10/10 auf 60/1. Falls dein O2-Vertrag sowieso mit 60/1'er Taktung läuft, ändert sich nichts.


    Falsch, korrekt ist:


    Zitat


    2) Grundsätzlich werden Gespräche im 10-Sekunden-Takt abgerechnet.
    Bei abgehenden Verbindungen im D1-Netz beträgt der 1. Takt
    60 Sekunden. Danach wird im 10-Sekunden-Takt abgerechnet.


    Quelle: Individuell und flexibel (Seite 12 nach Acrobat-Zählung)


    Anzumerken ist noch, daß es im D1-Roaming keine Homzone gibt, d.h es kommen die Tarife "Außerhalb der Homzone" zum Ansatz.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von forstjump


    Aber das ist ja zum Glück nicht mein Problem! :D


    Sei Dir da mal nicht so sicher. Wenn die Shop-Mitarbeiterin ihre Willenserklärung wegen Irrtum anfechtet, bekommst Du die Handys nicht für 79 Euronen und der Irrtum ist hier ganz offensichtlich. Da nützt es Dir dann auch nichts, daß Ihr zu zweit wart.


    Bitte verstehe mich nicht falsch, ich gönne Dir die beiden Geräte zu dem ausgemachten Preis, nur Du hast sie noch nicht und es könnte auch anders kommen.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen Schröder
    ich würde gar nicht so ein grosses Account-Tralala machen.
    Erstell doch auf deinem Rechner einfach eine Netzwerk-Freigabe für Dein Töchterchen. Irgendein schwindliges Verzeichnis angelegt -> Rechtsklick auf "Freigabe" und nen Namen dafür vergeben. Dann kannst du auf dem PC deiner Tochter im Explorer unter Extras->Netzlaufwerk verbinden dieses Teil sogar wie eine Festplatte einbinden (bei Ordner gibts du "\\deinPCName\NamederFreigabe\" ein) und alles ist im Lot ohne grossen Stress. :)


    Dies funktioniert halt nur, wenn die beiden Rechner vernetzt sind, wovon wir aufgrund der bisherigen Informationen aber nicht ausgehen können.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Siemens-S45- ...Das waere ja sozusagen, dass man den Betreibern einen kunden aufzwingt...
    ...


    Nein! Ich bin der Letzte, der für einen Kontrahierungszwang plädiert, da kannst Du Dir sicher sein. Es geht mir ausschließlich darum, auch wenn ich mich wiederhole, daß wenn ich einen Neuvertrag abgeschlossen habe, der Netzbetreiber mich also bereits freiwillig angenommen hat, daß ich dann innerhalb der gesetzlichen Frist von 31 Tagen die Portierung meiner alten Nummer (alter Vertrag beendigt) beantragen kann. o2 will diese Portierung dann nicht annhemen, wenn es sich bei dem Vertrag um einen o2 Starter Power SMS Vertrag ohne Handy handelt . Dies ist IMHO entgegen den Vorschriften der RegTP:


    Zitat

    ...
    Vom 1. November 2002 an können Verbraucher ihre Mobilfunkrufnummer auch bei einem Anbieterwechsel beibehalten. ...


    Voraussetzung für die Nummernmitnahme ist der Abschluss eines Vertrags mit einem neuen Mobilfunkanbieter und die Beendigung des Vertrags mit dem bisherigen Anbieter. Die Mitnahme der Rufnummer muss dabei beim neuen Mobilfunkanbieter beauftragt werden. Die Portierung kann frühestens am Tag der Beendigung des alten Vertrags erfolgen. Der Portierungsauftrag muss spätestens bis zum 31. Tag nach Beendigung des alten Vertrags über den aufnehmenden Anbieter beim abgebenden Anbieter eingegangen sein, ...


    Quelle: Pressemitteilung: Ab 1. November 2002 können Mobilfunkrufnummern beim Anbieterwechsel mitgenommen werden


    Gruß


    muli