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Original geschrieben von Loopi
Es gibt aber kein Gesetz, das einen Anbieter verpflichtet eine Rufnummer ankommend anzunehmen. Es ist vielleicht blöd für den Anbieter selbst, wenn er das nicht anbietet, aber zwingen kann man ihn nicht...
Falsch! Folgt man Deiner Argumentation, dann hätte es keine Notwendigkeit für die MNP gegeben, wenn man als Endkunde nicht auf die Mitnahme "seiner Nummer" bestehen kann.
Ich habe per gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit bis 31 Tage nach Vertragsablauf die Portierung meiner Nummer zu beantragen. Ein Netzbetreiber/Provider kann mich sehr wohl als neuen Vertragspartner ablehnen, nicht jedoch die MNP in den neuen Vertrag, wenn ich den Antrag innerhalb der o.g. Frist stelle und der Vertrag bereits läuft.
Gruß
muli
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Original geschrieben von Happy Phippo
Und so, wie ich das, was hier über die MNP gesagt wird, verstehe, gibt's die 50€ MNP-Bonus nun auch bei Abschluss eines PowerSMS-Vertrages! :top:
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1. Wählen Sie Ihren Wunsch-Vertrag - mit oder ohne Handy - im Online-Shop von O2. (Bei Abschuß eines O2 LOOP Vertages oder eines O2 Starter Power SMS Vertrags ohne Handy ist eine Mitnahme der bisherigen Rufnummer nicht möglich). ...
Und wieder einmal verhält sich o2 gesetzeswidrig. Die entsprechenden Bestimmungen zur MNP sehen keine Ausnahme im Postpaid-Bereich vor, insbesondere wird nicht auf eine bestimmte Vertragsform ("Starter") abgestellt, noch ist der Kauf eines Handys Voraussetzung. :flop: :flop:
Gruß
muli
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Re: Vertragsgerüst o2(Genion/Duo/Studentenrabatt)
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Original geschrieben von ArneH
...Kann man einen alten 10/10er und einen neuen 60/1er mit Studirabatt und unterschiedlichen Tarifen zusammenlegen?...
AFAIK ist dies nicht möglich, da es sich bei den Studiverträgen um eine Rahmenvertragsvereinbarung handelt. Man möge mich berichtigen, für den Fall, daß ich falsch liege.
Evtl. kann Dir diese Frage die Hotline beantworten, Du kannst ja mit Deinem lfd. Vertrag kostenlos anrufen.
Gruß
muli
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Unnötig teuer,...
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Original geschrieben von Rappelsack
.. per Einschreiben mit Rückschein...
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Warum und wie es sicher geht habe ich hier und hier schon mal geschrieben.
Auch eine evtl. billigere Methode ist, die schriftliche Kündigung im Shop abzugeben und sich den Empfang auf der Kopie bestätigen lassen. Ob das allerdings bei D2 funktioniert weiß ich leider nicht.
Gruß
muli
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Original geschrieben von muli
Das sollte kein Problem sein. Gib einfach bei den beiden Querstraßen nochmals die gleiche Straße an, für welche die HZ verfügbar ist. I.d.R. läuft dies bei o2 durch.
Gruß
muli
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Na ja, online scheint es nicht zu gehen. Noch vor ca. einem Jahr konnte man das jedenfalls in die Vertragsformulare so eintragen wie oben beschrieben und dies wurde i.d.R. von ehedem VIAG nicht beanstandet.
Wenn Du den Studi-Vertrag abschließt mußt Du ja sowieso in den Shop, evtl. können die dies über ihr System so deichseln wie ich geschrieben habe.
Gruß
muli
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Original geschrieben von DerSieger
... Das ganze Angebot gilt erst wenn man 18 ist (da vorher kein Handyvertrag möglich)!!!... stimmt also die Aussage???
Ja, Handyvertrag = Kreditvertrag, geht nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, d. h. selbst die Eltern können einen derartigen Vertrag nicht genehmigen.
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Original geschrieben von DerSieger
Weiß jemand darüber mehr, ...???
Ja, klick mich. 
Gruß
muli
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Original geschrieben von TimT
...Edit: Zu früh gefreut: ich muss noch eine Querstraße angeben und egal, welche der vorgegebenen ich auswähle, es kommt die Meldung, dass hier keine Homezone verfügbar ist... Lustig O2... 
Das sollte kein Problem sein. Gib einfach bei den beiden Querstraßen nochmals die gleiche Straße an, für welche die HZ verfügbar ist. I.d.R. läuft dies bei o2 durch.
Gruß
muli
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o2 wirbt um Kunden von der Konkurrenz
Ab 13.01.03 gibt es 50 Euro Gesprächsguthaben bei Rufnummernportierung ins o2-Netz.
Quelle: o2 wirbt um Kunden von der Konkurrenz
Gruß
muli
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Original geschrieben von Blondinenfreund
Danke fürs Klugscheissen. ...
Das habe ich für Dich doch gerne gemacht!
Zitat
Original geschrieben von Blondinenfreund
... Jeder weiss was gemeint ist. ...
Ich offensichtlich nicht. Einen nichtexistenten Vertrag kann man nicht kündigen. Daran änderst auch Du nichts. Wenn Du was anderes gemeint hast, soltest Du dies auch Schreiben, um Mißverständnissen vorzubeugen.
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Original geschrieben von Blondinenfreund
..Dann weisst DU auch, wie Vodafone einen M'umsatz pro Monat berechnet, wenn es doch gar keine Unterschrift gibt. ALso gibts ja doch nen Vertrag.
Nur weil Vodafone auf irgendwelchen Rechnungen einen Mindestumsatz ausweist, gibt es noch lange keinen Vertrag. Wäre ja noch schöner. Ich schicke Dir ab jetzt jeden Monat eine Rechnung und schon haben wir einen Vertrag geschlossen (Vertragsgegenstand: Dienstleistungsvertrag über "Klugscheissen"). Merkst Du was?
muli
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Update der VZ HH
Für alle die es interessiert, hier etwas ausführlichere Infos zum aktuellen Prozeßstand als oben:
Zitat
Euro-Umrechnung durch VIAG Interkom/O2: Europäischer Gerichtshof muss entscheiden
Erfolg der Verbraucher-Zentrale Hamburg vor dem Landgericht München
Das Wichtigste in Kürze: Das Landgericht München hat am 17. Dezember 2002 im Prozess der Verbraucher-Zentrale Hamburg gegen VIAG Interkom/O2 um die korrekte Umrechnung ihrer Telefonrechnungen von DM in Euro entschieden, die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorzulegen. Das ist ein Erfolg für die Verbraucher und für den Euro. Denn der wurde durch die rechtswidrige Praxis in Misskredit gebracht.
Wir hatten die Musterklage wegen der nach unserer Auffassung das europäische Recht verletzenden Euro-Umstellung der Telefonrechnungen durch VIAG Interkom/O2 erhoben. Die Telefongesellschaft hatte im letzten Jahr bekannt gegeben, dass im Zeitraum von August bis Mitte Oktober die Telefonrechnungen von DM auf Euro umgestellt werden. Mit dem dann gewählten Verfahren verstieß die Telefongesellschaft nach unserer Ansicht gegen die europarechtlich festgelegten Umrechnungs- und Rundungsregeln. Statt den von den Verbrauchern zu zahlenden Endbetrag in Euro umzurechnen, nahm sie die Umrechung bei den Tarifen für die Telefoneinheiten vor. Dadurch ergaben sich für die meisten Kunden erhebliche Preiserhöhungen. Hunderte VIAG-Interkom-Kunden hatten sich bei der Verbraucher-Zentrale gemeldet und warten auf den Fortgang des Verfahrens.
Der Prozess: Am 23. Oktober 2002 fand vor dem Landgericht München eine mündliche Verhandlung stattgefunden. Die rechtlichen Fragen wurden sehr ausführlich erörtert, beide Seiten haben ihre Rechtsstandpunkte vorgetragen. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, noch einmal schriftlich Stellung zu nehmen. Das Gericht entschied am 17. Dezember: Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. ...
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Quelle
Warum die VZ HH dies als Erfolg für sich verbucht, erschließt sich mir allerdings nicht. :confused:
Gruß
muli