-
Stehe ich vor Gericht? Ich habe es nicht nötig in einem annonymen Forum zu lügen ok? Auch ansonsten enthalte ich mich lieber den Lügen, nur das dazu.
Also ich habe den Vertrag schon etwas länger als 1 Monat, davor hatte ich auch eine Rechnung von 57,-€ , was mich gewundert hat da es maximal 20,-€ Waren davor ( hatte da die Karte noch nicht genutzt ) Dachte mir nun ja wird schon seine richtigkeit haben.. Dann ist die Bombe heute explodiert und 220,-€ sind mir vor den Latz geknallt. Ich habe intensiv in wenigen Tagen telefoniert. Schonmal daran gedacht das Frauen viel Aufmerksamkeit brauchen?
Ich bitte mit diesen unterschwelligen Stichelein in Richtung meiner glaubwürdigkeit zu lassen. Ich bin weder ein Verkäufer noch stehe ich vor Gericht, das ihr solche dummen Bemerkungen machen könnt. Beherrscht euch nur dieses eine Mal und lasst euer Näschen draußen.. tx 
-
Kann ich um Kulanz in meinem Falle bitten? Da der Betrag ausschließlich durch Festnetztelefonate ergibt? Oder ist es aussichtslos
-
Ich habe mein Base Vertrag über ein dritt Anbieter abgeschlossen, und ich wollte eigentlich eine Festnetzflat haben. Die, wie ich nun festgestellt habe, war nicht aktiviert sondern eine Baseflat.
Nun habe ich zu Anfang des Monats doch fröhlich stundenlang aufs Festnetz telefoniert. Aber ansonsten habe ich die Karte nicht mal in mein Handy gehabt.. das waren 3-4 Tage in denen ich das abtelefoniert habe. Nun weiss ich auch ohne EVN wie es zustande gekommen ist.
Der Betrag wurde bereits abgebucht, was kann ich nun noch machen? 
-
garbsener
Ich habe dein Fall nicht ganz verstanden. Kannst mir gerne ne PN schicken falls du die Details hier nicht offen legen möchtest. Es würde mir bei meinem Fall evtl Helfen
-
Sie haben nicht die Befugnis und Möglichkeit dieses rückwirkend einzusehen, deswegen muss ich mich an eine andere Stelle wenden. Dieses war auch der Grund warum ich jemanden mit mehr Ahnung sprechen wollte, der hätte mir das sofort gesagt. Die Dame hat 5 mal hintereinander wiederholt das es nicht möglich ist ein EVN nun zu bekommen da er nicht vorher aktiviert ist. Sie hat mich total ignoriert und dachte sie hat die Oberahnung :O .. ist ja nicht schlimm aber so den Kotzbrocken raushängen zu lassen obwohl ich in einem sehr höflichen Ton ( vielleicht zu höflich ) mit ihr geredet habe ist echt nicht Hotline würdig.. erst Recht nicht wenn es um eine kostenpflichtige Hotline handelt
roadrunner ja sorry ich habe sehr unvollständig geschrieben :(.. ehm im ersten Post steht doch das EVN nicht aktiviert sind -_-
-
Ich habe es versucht.. das Gespräch ging 8 Minuten.. warum wird mir hier automatisch etwas unterstellt? Habe eben mit einem anderem Mitarbeiter geredet und der hat mir das selbe gesagt. Aber danach er nachgefragt hat, hat er mir die Adresse gegeben an die ich mich wegen meinem Anliegen wenden muss.
Also ich bitte darum. mir hier nichts zu unterstellen
Edit: Ein EVN kann rückwirkend nicht ausgestellt werden laut BASE-Kundenhotline. Also deine Belehrungen sind ja mal ober lächerlich Roadrunner :flop:
Habe nicht sofort nach dem Chef verlangt, wo du das rausgelesen hast ist mir fraglich
-
ich habe nach dem Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter gefragt. Da meinte sie er ist in einem Meeting.. da meinte ich wann kann man ihn erreichen.. "einfach mal versuchen" .. dann habe ich sie in einem höflichen Ton darum gebeten das er mich doch bitte zurückrufe , da mir keine genaue Uhrzeit genannt werden konnte.. Daraufhin hat sie in einem ironischem Ton gesagt "joa machen wir" und ich sie gefragt habe warum sie es mit der ironie im Unterton sagt... sie antwortete mir "beim du sind wir noch nicht" , dann musste ich ihr klar machen das ich sie nicht gedutzt habe sonder gesietzt und sie eingeschnapt wurde.. ich habe sie WIRKLICH in einem höflichem Ton gebeten mir wenigstens einen Kollegen zu geben da ich mich bei der Dame nicht mehr ernstgenommen fühlte.. welches sie verweigerte und kurz daraufhin auflegte :O
Kann mir jemand sagen wie ich am besten Einspruch einlege gegen die Rechnung? Hat jmd Erfahrungen mit sowas?
Zitat
Sie hierdurch auf, mir 1. einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie 2. das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung zu übermitteln. Solange diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihren o. a. Forderungen von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch.
Diese Formulierung noch aktuell?
-
habe eben mit einer Mitarbeiterin gesprochen, die war sowas von unverschämt und hat in mein Gesicht aufgelegt. Schade das ich ihren Namen nicht habe...
-
Hallo zusammen.. ich habe eben festgestellt, dass von meinem Konto 220,- € abgebucht wurden sind, undzwar von BASE. Ich bin natürlich erstmal aufgesprungen und konnte es nicht fassen. Nun habe ich versucht die Rechnung einzusehen was klappt aber da die Einzelnachweise nicht aktiviert sind werde ich daraus nicht schlau..
Mein problem ist nun wie ich weiter vor gehen soll.. habe eine Mail and die Kundenbetreuung geschickt mit der bitte zum Rückruf. Selbst anzurufen habe ich natürlich als erstes ausprobiert, aber da die Leitung irgendwann einfach gekappt wurde bei jedem Versuch, habe ich mich entschieden nicht noch mehr sinnlose Telefonkosten zu verursachen (habs aus dem Festnetz und von der BASE-Karte versucht).
Das schokierende ist, ich habe die Karte sehr selten genutzt und nicht einmal in mein Handy eingelegt.. jetzt wo die mein ganzes Geld zum Monatsende stibitzt haben kann es sein dass ich Probleme beim zahlen anderer Rechnungen bekomme..
. Soll ich es von der Bank zurückbuchen lassen?
-
Lass es dir schriftlich vom NSC geben, falls beim nächsten update was passiert sollen sie es dir umsonst nachflashen oder den PC wirklich ändern.. sicher dich ab. Dann kannst wieder ruhig schlafen