Beiträge von Dr. von Rosenste

    richtig schwedenfan, es ist kein defekt, es ist ne kinderkrankheit, bei keinem vivaz geht das! zumindest hab ich in mehreren foren berichte von diesem problem gefunden. und daß ich aus zufall 3 geräte hatte die alle den gleichen defekt hatten halt ich für unwahrscheinlich.


    win xp, sp3, die beiden patches die SE empfiehlt sind installiert. und achtung: wenn KEINE pc-suite installiert is und auch noch nie installiert war wird das vivaz im massenspeicher modus zumindest erkannt. aber soblad ich entweder die treiber installier die das vivaz auf der speicherkarte hab oder die pc-suite installier wird es in KEINEM modus mehr erkannt. bzw, die rechner erkennen schon daß da ein gerät am usb hängt aber er kann es nicht in betrieb nehmen. bluetooth geht zwar, aber sobald ich in der pc-suite auf die seite geh auf der man dateien übertragen kann verliert er im sekundentakt die verbdinung, baut sie wieder auf, verliert sie . . .


    wie gesagt, nichtmal bei dem service-partner von SE in speyer gings.

    gut dieses DOA kenn ich nich, muß ich mal nachlesen. sicher daß das auch im shop gilt und nicht nur im versand von o2? denn alles was ich von den leuten aus dem shop bekommen hab hab ich genau durchgelesen, inklusive dem kleingedruckten. da stand nichts in der art dabei.


    und verstehn tu ich das auch nich, das is doch ein klarer verstoß gegen diesen paragraphen. der sagt doch: kaputt? dann krieg ich ein anderes das nich kaputt is.


    ChickenHawk
    ja also persönlich hab ich denen das im laden wirklich erst 7 tage danach gesagt, aber ich hab noch am gleichen tag als ich es gekauft hab bei der o2 hotline und bei der SE hotline angerufen deswegen. also o2 selbst war es schon am ersten tag bekannt, nur dem händler persönlich halt nich.


    das mit den fahrtkosten mein ich ja auch nich ernst, zumal ich garnicht extra hinfahren muß, bin da eh jedesmal in der nähe. ich wollt das nur wissen für den fall daß mir der händler wirklich blöd kommt. ich mein, der chef selbst war freundlich, aber seine beiden mitarbeiterinnen haben mich in meinem beisein schon ausgelacht. und wenn der auch noch unverschämt wird, dann hab ich keine hemmungen das auch zu werden.


    ach, was anderes: ich kann das jetzt nich mit einem paragraphen belegen, aber war es nicht mal so daß ich erst 6 monate nach dem kaufe beweisen muß daß das gerät beim kauf schon defekt war? vorher muß doch der händler mir beweisen daß es beim kauf in ordnung war. oder? irgendsowas hab ich mal irgendwo gelesen, wenn ich nur noch wüßte wo...


    edith:
    noch was vergessen: hatte ja letzten freitag als ich aus dem laden kam direkt bei der o2 hotline angerufen und der mann meinte er gibt eine händlerbeschwerde raus. außerdem meinte er ich bekomm innerhalb von 48h einen rückruf. nun, heute hat eine frau bei mir angerufen und nochmal gefragt wie das ganze war. habs ihr gesagt und sie meinte sie setzt sich mal mit dem laden in verbindung. wenn die was erreicht wär mir das natürlich am allerliebsten. aber am mittwoch bin ich wieder in der nähe, wenn ich bis dahin nixmehr von ihr gehört hab versuch ichs selbst nochmal.


    und nochmal ich:
    hab die AGBs mal durchgesehen die ich hier gefunden hab:
    http://www.o2online.de/nw/asse…bs/content/pageframe.html
    nirgendwo hab ich was über DOA oder "neudefekt" gefunden. wo steht denn das?

    Re: Re: Vivaz im O2-Shop zurückgeben...


    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    denn für einen sofortigen Austausch darf der Kauf nicht länger als 5 Tage her sein und das Gerät nicht mehr als 30 Minuten in Gebrauch.


    hm, das wußt ich nich, hab ich auch nirgendwo gelesen. es ist mittlerweile länger als 5 tage her, war am 30. april. aber ich war ja letzte woche schon da wo er sich ja komplett quer gestellt hatte. weißt du zufällig wo das steht mit den 5 tagen?

    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Denn du bekommst bei einem Austausch ein ganz neues Gerät was nach Auffassung von o2 auch erst wieder zweimal repariert bzw. getauscht werden müsste.


    hä? dieser austausch ist doch der erste versuch einer nacherfüllung. wieso sollte das ganze dann wieder von vorne beginnen?

    Zitat

    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte


    naja, unverhältnismäßige kosten hätte er wenn es zb ein gerät wäre das garnichtmehr hergestellt würde. aber so hat er doch kaum kosten. und die bedeutung des mangels? hm, wenn ich weder meine musikdateien auf das handy spielen kann noch das adressbuch verwalten noch es als modem für meinen laptop benutzen noch... dann hat das gerät für mich nur noch eine wirklich nutzbare funktion: telephonieren. gut, das is die hauptfunktion, aber dazu könnt ich auch mein 10 jahre altes philips wieder aus dem schrank holen.


    ich mein irgendwie hast du schon recht, dem die gelegenheit zu geben es einzuschicken wäre streßfreier. obwohl, dann müßt ich mich noch wochenlang damit rumärgern und noch x-mal öfter dahin fahren.
    was mich zu der 3. frage bringt, ob ich dem meine fahrtkosten in rechnung stellen kann (§439 (2) BGB). wenn er das ganze am mittwoch problemlos austauscht verzicht ich da natürlich drauf, da is mir ein streßfreier ablauf lieber, aber bevor ich mich von ihm hinhalten lass frag ich ihn lieber ob es ihm lieber wäre mir die unkosten zu ersetzen. was er nach meinem verständnis ja müßte. damit würden ihm wirklich kosten entstehen, aber als "unverhältnismäßig" könnte man die paar kröten auch nich bezeichnen.

    ja nee, das war mal so schwedenfan, aber seit ich weiß nich wann, jedenfalls noch vor 2003, denn aus dem jahr stammen ja die beiden threads die ich oben verlinkt hab, hat sich das geändert. vorher hatte der käufer, also ich, ein recht auf nachbesserung, also einschicken und reparieren. mittlerweile hab ich ein recht auf nachERFÜLLUNG.


    steht in §437 (1)
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html
    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
    1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,


    und nacherfüllung heißt nach §439 (1)
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html
    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    ICH hab also die wahl. und ich entscheide mich für die lieferung.
    so versteh ich das zumindest und so wurde das auch in den beiden threads gesagt.

    schönen guten abend...


    ich bin durch google hier auf dieses forum gestoßen und in folgenden beiden threads gelandet:


    http://www.telefon-treff.de/sh…age=30&highlight=Motorola


    http://www.telefon-treff.de/sh…1&perpage=15&pagenumber=1


    die situation ist folgende: habe mir bei o2 ein vivaz schicken lassen. als ich es an meinen pc gehängt hab hat der zwar erkannt daß da was angeschlossen ist aber er konnte nicht erkennen was. die pc-suite ist neu runtergeladen und installiert. treiber sollten also drauf sein. nichtmal als massenspeicher hat der pc es installieren können obwohl man dafür laut auskunft der se-hotline garkeine treiber benötigt.
    bluetooth ähnlich: erkannt, aber sobald ich etwas machen will verliert er die verbindung. ich hab das an insgesamt 7 rechnern getestet. überall das gleiche. es war jedesmal windows xp installiert, aber auch darauf sollte es keine probleme machen. ja sogar der service-partner von SE hatte das problem und meinte nur: zurückschicken.
    achja, neueste firmware war jedesmal schon installiert. außerdem hab ich in einem anderen forum (http://www.se-world.info ich hoff ich darf das hier nennen) in dem ich schon länger unterwegs bin bemerken müssen daß noch einige leute mehr dieses problem haben. scheint also sowas wie ne kinderkrankheit zu sein.


    gut, hab ich dann gemacht, also zurückschicken, und mir ein zweites kommen lassen. gleiches problem, also wieder zurückgeschickt. dann hab ich mir eins aus dem o2-shop geholt in der hoffnung daß die da vielleicht ne andere charge haben. nunja, ging wieder nich. jetzt war ich am freitag dort (genau eine woche nachdem ich es gekauft hab) und wollt es zurückgeben. antwort: wir nehmen nichts zurück, das geht nur wenn ich es hätte schicken lassen. als ich meinte es ist doch defekt bot er nur an es einzuschicken.


    wieder daheim hab ich dann google bemüht und bin wie gesagt in den oben genannten threads gelandet. dort hab ich eigentlich alles erfahren was ich wissen wollt, war super froh. vor allem vielen dank an DaFunk *knuff*.


    aber 3 kleine fragen hab ich dann doch noch. wollte sie eigentlich in die threads direkt schreiben aber die über 7 jahre alt sind dacht ich, mach lieber einen neuen auf:
    ich hab jetzt vor am mittwoch nochmal in den laden zu gehn und auf mein recht nach §439 (1) BGB zu beharren. ich will ein austauschgerät.


    1. frage: wenn der behauptet er hat keins da und muß erst eins bestellen, er mich damit aber nur hinhalten und mürbe machen will und ich ihm das nachweisen kann (zb dadurch daß ich einen bekannten hinschick der vorgibt eins kaufen zu wollen und direkt eins bekommt), wie verhalte ich mich dann?


    2. frage: wenn ich ein neues in der hand halte und meinen laptop direkt in den laden mitnehm und damit direkt vor ort nachweisen kann daß das wieder nicht geht (bin fast sicher daß das so sein wird) kann ich es dann direkt wieder ein neues verlangen? oder muß ich erst heimfahrn und es ne zeitlang testen um glaubhaft feststellen zu können daß es nicht tut was es tun soll? wenn das direkt wieder ginge hätte ich in 10 minuten meine pflicht erfüllt und dem händler sein recht auf 2 chancen zur nacherfüllung gewährt und könnte direkt vom vertrag zurücktreten.


    3. frage: ich will ja nicht kleinlich sein, aber wenn der händler mir blöd kommt ich jedesmal heimfahrn muß und dann noch dazu zähl daß ich ja schonmal dort war dann würd ich gern von ihm nach §439 (2) BGB verlangen daß er mir die fahrkosten erstattet. oder fällt das nicht unter den begriff "erforderlichen Aufwendungen"?


    der einfachheit halber ein link zum paragraphen:
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html


    ich danke euch allen jetzt schon! hat mir am freitag meine laune ganz gewaltig gehoben was ich hier gelesen habe.


    und jetzt: schönen mamatag!