Beiträge von ottto

    Nein. Es bezieht sich darauf, dass es etwas kostet, wenn Du eine Ruecklastschrift hast. Gilt also eigentlich nur, wenn Du ueberhaupt Dein Konto angegeben hast (und dann die Abbuchung aus welchen Gruenden auch immer nicht klappt)...

    Hiho deltatecc, ich habe zwar am Gewinnspiel nur einmal teilgenommen, dann aber 2 SIM-Karten in 2 Briefen in meinem Postkasten vorgefunden! Was steckt da dahinter bzw. ist das o.k. so? Kann ich die beide behalten?


    -----
    Ad Aufladung:


    - Die 3 Monate Aktivitaetszeitraum scheinen bei neuen SIMs von Blauworld lt. Prepaid-Wiki und den FAQs der Normalfall zu sein.


    - Wenn es bei Blauworld wie bei Prepaid von E+ gehandhabt wird, dann fuehren geringere Aufladungen (mittels Ueberweisung) auch nur zu entsprechend kuerzerer Verlaengerung der Gueltigkeit.


    - Wenn ich mich recht erinnere, stand irgendwo, dass es die 2,50 Euro nur bei einer Aufladung von mind. 15 Euro gibt - ich finde es nur im Moment nicht mehr...

    Uiui, Mahnverfahren wegen 150 Euro bei einem, wo vermutlich eh nichts zu holen ist? Und ihn damit auch noch verprellen?


    Aber eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit passender Frist ist sicher keine schlechte Idee, falls Du spaeter doch zu "haerteren" Methoden greifen willst...


    Mal ehrlich: Du haettest mit _dem_ Vorwissen (oder kam das erst nachher heraus?) das Notebook nur gegen die ganze Summe bar auf die Hand uebergeben sollen...

    Axo, die vom Support kennen wohl einfach die verlinkte Preisliste nicht (oder wollen sie nicht kennen?) bzw. sie haben 0180 mit 0900 (da gibt es aber immer eine Preisansage) verwechselt...


    Den Preis bestimmt im Endeffekt a) der Diensteanbieter (weniger als dieser verlangt, wird der Telekommunikationsanbieter nicht berechnen) und b) der Telekommunikationsanbieter im Rahmen des gesetzlich/regulatorisch Moeglichen, da zwischen den beiden ersten Parteien ja typischerweise Geld fliesst.

    Dauerposter drueckte in seinem vorletzten Post das was ich auch meinte etwas mehr in BGB-konformer Sprache aus - also geht es jetzt leider wohl "nur noch" ums Geld, aber so funktioniert das Wirtschaftsleben.


    Zwischen Privatpersonen wird jedoch wohl eher selten mit Eigentumsvorbehlt uebereignet...

    Naja, der Kaufvertrag wurde rechtswirksam abgeschlossen und wohl auch das Geraet rechtswirksam uebergeben ("uebereignet") - die Gelduebergabe ist rechtlich quasi ein davon unabhaengiger Extra-Vorgang... Oder wurde explizit vereinbart, dass das Notebook erst nach vollstaendiger Bezahlung in sein Eigentum uebergeht?