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Weiß nicht was Du genau als unfreundlich empfunden hattest aber sollte nun ja auch egal sein
Danke für die Hilfe bisher.
Da ich auch leider nur Mittelsmann bin ist das ein wenig schwierig.
Heute abend schaut sich Ihr Dozent die ganzen Unterlagen mal an.
Meiner Meinung nach dürfte kein vollstreckbarer Titel / Vollstreckungsbescheid vorliegen, da ja gegen den Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde.
Ich werde Neuigkeiten posten.
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Wer sagt denn dass das Schreiben an den Gläubiger ging???
Schrieb ich doch auf Seite 1:
Zitat
Widerspruch am 2.8.10 zum Amtsgericht gesendet.
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lies Dir das nochmal alles durch 
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Am 6.10. ging ein Widerspruch meiner Freundin ein welcher als Einspruch auf den Vollstreckungsbescheid gewertet wurde. (Frist natürlich abgelaufen laut meinen Infos) Aber wenn ich das richtig verstehe hääte ja gar kein Vollstreckungsbescheid mehr kommen können, da dem Mahnbescheid ja fristgerecht widersprochen wurde (dies wurde ja sogar vom Kläger bestätigt)
Diese Woche geht´s zu einem anderen Anwalt und ich denke ich bin mal dabei 
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Zitat
Original geschrieben von archie83
Wo ist dann das Problem?
Vollstreckungsbescheid kam am 31.08 
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Zitat
Original geschrieben von senderlisteffm
Das ist wohl das Hauptproblem!
Wenn man nicht versteht, was da an Post kommt, dann sollte man sich Hilfe holen, bevor es zu spät ist.
Wenn einem der Gegner schon mitteilt, daß er klagt und wenig später das Ergebnis kommt und man dieses noch immer ignoriert, dann ist irgendwann, nämlich nach der Einspruchsfrist das Ergebnis so, wie es nun ist.
Naja, für meine Freundin war das Thema ja eigentlich erledigt.
Und das dort "Vollstreckungsbescheid" drüber stand hat Sie nicht registriert usw.
Warum kommt ein Vollstreckungsbescheid wenn man dem Mahnbescheid bereits widersprochen hat?
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Zitat
Original geschrieben von Maarthok
Also um dir hier weiterhelfen zu können, bräuchte ich die genauen Daten (wann (genau) Zustellung Mahnbescheid, wann Widerspruch abgesandt, wann Widerspruch beim Gericht eingegangen, wann Zustellung Vollstreckungsbescheid)
Habe soeben mit ihr telefoniert:
- Mahnbescheid vom Amtsgericht am 27.07.10 erhalten
- Widerspruch am 2.8.10 zum Amtsgericht gesendet.
- Widerspruch wurde durch Energieversorger am 13.08.10 bestätigt mit dem Hinweis blabla..das sie nicht aufgeben...blabla
- 27.08.10 Energieversorger schreibt dass sie Klage einreichen wollen und blablabla
- 31.08.10 Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht
- 8.10.10 Info vom Amtsgericht dass Einspruch am 6.10.10 eingegangen ist und alles zum Zivilgericht geleitet wurde und die nun Anprechpartner sind...
Zwischendurch gingen auch 2-3 Schreiben bzw Emails direkt an den Energieversorger mit widersprüchen und Kopie der Meldebescheinigung...
Also ICH kapiere da mal gar nix.
Wie gesagt...sie hatte nie einen Vertrag mit denen!
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Wenn gegen den Mahnbescheid kein fristgemäßer und sachlich richtiger Widerspruch erhoben wurde, und dann auch noch dem Vollsteckungsbescheid nicht widersprochen wurde, ist der Käse gegessen, das war es.
Arglistig wird wohl der Ex-Freund in diesem Fall nicht gehandelt haben können; und somit geht das letzte, gute Argument baden.
Dem Mahnbescheid wurde widersprochen, daher ja meine Frage....
Zu dem Ex...naja....Der ist pleite und war im Knast...Der Energieversorger kann da nix mehr holen. Die Daten können die ja auch nur von dem haben. Sie hatte ja nie was unterschrieben und war dort auch lediglich 6 Wochen gemeldet.
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Also muss Sie nun zahlen oder kann Sie nun tja, keine Ahnung "klagen" oder was auch immer?
Sorry, bin kein Jurist 
// Edit:
Habe mir nun noch mal den Wiki durchgelesen..
Widerspruch gegen Mahnbescheid wurde fristgerecht eingereicht.
Aber warum kommt dann trotzallem ein Vollstreckungsbescheid?
Oder verstehe ich das Zitat falsch?
Zitat
Erhebt der Schuldner vor Erlass eines Vollstreckungsbescheides Widerspruch, ist das Mahnverfahren beendet. Der Anspruch kann hiernach im normalen Erkenntnisverfahren weiter geltend gemacht werden.
Beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid geschieht dies nur auf einen Antrag des Gläubigers oder Schuldners. (In der Praxis enthält die Benachrichtigung des Mahngerichts über den Widerspruch des Schuldners den Hinweis, dass "als Antrag auch die Zahlung der Kosten für das streitige Verfahren angesehen wird.")
Beim Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wird die Sache von Amts wegen an das Prozessgericht abgegeben.
Gegenstand des Verfahrens ist zunächst die Überprüfung der Zulässigkeit des Einspruchs. Ist der Einspruch zulässig, untersucht das Gericht, ob der mit dem Vollstreckungsbescheid geltend gemachte Anspruch begründet ist. Hierzu hat der Antragsteller eine Anspruchsbegründung einzureichen, die inhaltlich einer gewöhnlichen Klageschrift entspricht.
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Zitat
Original geschrieben von archie83
Gegen den Vollstreckungsbescheid hätte sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen müssen. Nach Ablauf der Frist ist dieser rechtskräftig und sie muss bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie "unschuldig" ist.
Und genau DAS will ja nicht so in meine Birne :mad:
Es kann ja nicht sein dass man einen Einspruch / Widerspruch verpennt und somit automatisch schuldig ist...?! :flop: