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na ganz einfach:
Bei jedem Schaden wird durch die Werkstatt oder Gutachter der Kilometerstand notiert. Genau wie in dem Versicherungsantrag! Somit kann die Gesellschaft die Jahresleistung ganz einfach hochrechnen.
Und wenn Dein Wagen ständig draussen steht (Zeugenaussagen Nachbarn) und zudem noch vor der Haustür nachts geklaut wird könnte das für Dich ein Problem geben!!
Versicherungen sind bestimmt nicht dumm 
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nein! Du kannst ja auch nach Abschluss einer Versicherung an AIDS oder Krebs erkranken. Das Risiko trägt in dem Fall die Versicherung. Dafür ist die ja da.
Genauso kannst Du ja auch nach dem Du die Vers abgeschlossen hast auf einmal Lust am Fallschirmspringen oder anderen gefährlichen Sportarten bekommen 
VN ist in dem Fall NICHT Meldepflichtig!
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ich weiß es ehrlich gesagt nicht!
Versicherung müsste dann ja erstmal nachweisen dass der Versicherungsnehmer schon bei Antragsstellung Raucher gewesen ist.
Das würde wahrscheinlich ein ewiges hin und her vor Gerichten sein.
Am besten ist es wahrheitsgetreu zu Antworten und die paar Euro mehr zu zahlen.
Wenn die Versicherung zumindest nachweisen kann das die Gesundheitsfragen absichtlich falsch beantwortet wurden handelt es sich um eine Straftat (vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung).
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Bin wohl in dem "Gewerbe" tätig und hatte leider auch schon Todesfälle im Kundenkreis.
Zu Problemen kam es dabei aber nicht, da in meinem Fall diese Fragen immer ehrlich beantwortet wurde.

Die Frage ist ob man mit dem Risiko leben kann / möchte dass man eine Versicherung ggf Jahrelang umsonst bezahlt...
Nach neuem Versicherungsvertragsgesetz ist man als Versicherungsnehmer in diesen Fällen etwas besser gestellt. D.h. ab einem gewissen Jahreszeitraum "verfallen" diverse Lügen / Unwahrheiten des Versicherungsnehmers im Antrag. Dafür habe ich allerdings die Erfahrung gemacht dass seit Januar vor Aufnahme des Kunden genauer geprüft bzw. schneller abgelehnt wird.
Theoretischer Fall:
VN verunglückt tödlich bei einem Autounfall. Im Auto werden Zigarettenschachteln gefunden. Dies wird im polizeilichen Unfallbericht unter anderem erwähnt. Und schwupp schaut die Versicherung wohl genauer hin.
Aber evtl ist hier im Forum jemand unterwegs der direkt bei einer Gesellschaft in der Risikoprüfung etc. tätig ist?
//Edit:
Gerade mit einer Kollegin telefoniert.
Bei Ihr hat die Versicherung mal die Hinterbliebende angerufen und Beileid gewünscht und übliches ist ja alles Scheiße Geschwafel und dann die Frage: Wieviel Zigaretten Ihr Mann denn ca. am Tag geraucht hätte. Wäre noch für den Papierkram notwendig.....peng
Klappe zu. Wobei in diesem Fall die Witwe gut informiert war und schnell geschnallt hat was Sache ist.
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zudem werden meist bei Abschluss oder im Leistungsfall Artzberichte vom Versicherer eingefordert. Und viele Ärzte haben diesen Punkt notiert.
Ab 12 Monaten ohne Nikotin zählt man bei Versicherungen in der Regel als NR!
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Zitat
Original geschrieben von longknife
Hi all,
........ Oder bin ich nur zu blöde???
möchtest Du dadrauf wirklich eine Antwort? :confused: 
lies Dir doch einfach nochmal das erste Post von vesat genau durch.
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ähm,
wie bekommen ich den die Oma im Flugzeug "ausgeschaltet"? Also die Tablette habe ich....
hoffe das passt hierher, wollte nicht im Unterforum einen neuen Thraed eröffnen.
//Edit
Habe das Forum auf deren Page entdeckt
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Zitat
Original geschrieben von KiLLeRuNiT
was ist denn ein schubladenvertrag?
ich finde die tatsache nur sehr merkwürdig, dass die provision an die provider so üppig ausfällt, dass es dem kunden ermöglicht werden kann, die kompletten fixkosten zu erstatten und darüber hinaus ihm noch weitere geschenke zu machen
wieso fallen die provisionen so hoch aus?
sorry, aber diese Fragen / Diskussionen tauchen in nahezu jedem Angebotsthread speziell von Newbies auf. Nicht übel nehmen aber nutze mal die Suchfunktion und deine Fragen werden beantwortet. Glaube mir, niemand macht bei diesem Geschäft ein Minus 
Schubladenvertrag = Verträge als eine Art Kredit nutzen. Prämien kassieren aber Mobilfunkkarten nicht nutzen und fristgerecht kündigen.
Das sehen die Händler und Provider aber nicht so gerne. Zudem können die Händler dann in Zukunft nicht mehr so tolle Angebote machen, da ggf. Provisionen etc. gekürzt werden!!
Und nun bitte wieder zurück zum Thema :cool:
//Edit: Hast ja die Suche genutzt :top:
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Zitat
Original geschrieben von karsten26
nein. Der Vermieter, der einen Mieter in der Wohnung hat der nicht bezahlt.
also ich habe mir nun den Beitrag von MCBANE nochmals durchgelesen und verstehe es so dass sein Kollege der Mieter mit den Zahlungsproblemen ist!
Aber auch egal 
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Zitat
Original geschrieben von karsten26
Biete dem Mieter Geld dafür dass er auszieht.
Immer noch günstiger als Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, eine Räumung durch einen Gerichtsvollzieher nebst evtl. Lagerung seiner Wohnungseinrichtung.
Diese Kosten könntest du zwar wiederum einklagen, aber wirklich Geld wirst du am Ende wohl nicht sehen...
1. ist der Betroffene in diesem Fall der Mieter. Zumindest verstehe ich das so.
2. Davon ganz ab weiß ich nicht ob es so sinnig ist jemandem Geld zu bieten dass er auszieht. Du gibst es Ihm und er bleibt dann doch
Da bringen Dir dann auch Zeugen etc. herzlichst wenig. Wer schon im Mietrückstand ist und NK Nachzahlung nicht zahlen kann ist zumindest derzeit pleite und Du musst nun zudem noch deine Einmalzahlung einklagen...