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Zitat
Original geschrieben von Siemensanier
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PS: sei froh so malbegeisterte kreative Kinder zu haben, wird bestimmt nicht der letzte Schaden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der drei sein. Darum abwägen, ob eine Regulierung über Versicherung wirklich angebracht ist. Wenn erstmal ein Fahrrad an einem Auto lang schaben kann, ist ein wirksamer Versicherungsschutz nämlich wirklich noch von nöten.
Der Schutz für weitere Schäden wird dann ja auch noch weiterhin vorhanden sein!
Nach EINEM Schadensfall wird einem der Versicherer bestimmt nicht kündigen.
Wenn dein erwähntes Beispiel dieses Jahr ebenfalls noch geschehen würde, dann kann die Versicherung ja auch erst NACH der Schadensregulierung dem Versicherten kündigen (umgekehrt besteht für den Versicherten natürlich das gleiche Recht).
Und da der TE ja erwähnt hat bereits 10 Jahre ohne Schadensregulierung bei denen versichert ist, gehört er als Kunde bestimmt nich zur "Risikokundschaft".
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Wenn die Großeltern die Aufsicht hatten dann zahlt deine Haftpflicht nicht.
Wenn Du mit zu Besuch dagewesen bist und kurz unachtsam gewesen bist dann zahlt deine Haftpflicht.
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E90 ohne Branding
Hi,
kannst Du auch ein Angebot mit dem E90 mocca ohne Branding machen?
Danke
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Finde es recht amüsant. Ich denke dieser Thread und diese ewige Diskussion wird uns noch ein langes TT-Leben lang begleiten. 
Nehmt es blumentopferde nicht übel. Er fliegt quasi jeden Tag schon während seiner "Fahrt" zum Einkaufzentrum.....bei deinem Fuhrpark kein Zweifel... *neid* 
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Hallo,
offiziell erst zum 14.03.08 aber evtl. kann man jetzt ja schon was machen?!
Derzeit Kombipaket Wochenende 480:
Hätte gerne Angebote für den "HTC Kaiser Tytn II" oder Auszahlung.
Jeweils als VVL und das Gegenangebot bitte mit upgrade auf die Superflat ALL-In
Persönliche Daten als PN!
Wer kann helfen? 
//EDIT:
Bin Geschäftskunde! Evtl. von Interesse.
Zudem fällt ALL-In aufgrund der VF Vertriebsstrategie wohl flach!
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Zitat
Original geschrieben von borusch
Frist mit Zurückbuchungsandrohung schriftlich setzen und dann, falls keine Erstattung, Betrag zurückbuchen und den richtigen Betrag überweisen.
wenn überwiesen wurde kann man es nicht zurückbuchen!
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Hallo Daniel,
wie soll der genaue Ablauf sein?
Unterlagen per Email raus und erstmal ein "o.k." deinerseits abwarten (Bonität etc)?
und dann erst Originale per Post los und ggf. zu zahlenden Betrag überweisen?
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Nokia E90 / HTC Kaiser
Hi,
wäre ein Ergänzung der Presiliste mit dem Nokia E90 und dem HTC Kaiser (tytn2) möglich?
Danke
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Re: Re: Re: Bundeswehr: Nach einberufung zur Feuerwehr?
Zitat
Original geschrieben von polli
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Grenztruppjäger:
hab ich dich richtig verstanden, dein Kumpel hat sich um die Bundeswehr wg. psychischen Problemen gemogelt und diese Tatsache versperrte ihm später den Weg zu einem anderen Job im öffentlichen Dienst? Sind die Musterungsdaten so leicht zugänglich?
ich denke mal es ging in dem Fall weniger um die "psychischen Probleme" sondern eher um die Tatsache das kein Diesnt absolviert wurden.
Im öffentlichen Dienst un bei grossen Unternehmen speziell bei höheren Posten wird es oftmals nicht gerne gesehen wenn man keinen Dienst geleistet hat.
Dieses Problem hatte ein Kollege ebenfalls bei seiner Bewerbung als Personaler bei einem grossen deutschen Unternehmen.
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Wie schon gefragt: War es auch die EMEI von dem Gerät? Hast du diese mal nach dem Kauf mit der aus den Emails gegen geprüft?
Und telefonieren kannst Du natürlich mit den geklauten Handys weiterhin, da die Netzbetreiber diese nicht sperren. Auch wenn Sie genau wissen das Du mit einem geklauten Gerät telefonierst.....Sie verdienen ja Geld daran 