Beiträge von MisterVegas

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    Original geschrieben von NoTeen


    Solltest Du Dich in deinem Zielland (egal welches) den dortigen Behörden gegenüber genauso elefantös verhalten, dann möchte ich mal behaupten, daß die bei Weitem nicht so zimperlich mit Dir umgehen werden wie die Behörden hierzulande.


    NoTeen


    garantiert nicht, und lächerlich komm ich mir auch nicht vor. als doppelter staatsbürger müsste ich wahrscheinlich nichmal einen großen bogen ums land machen denk ich. ausserdem müssten die mich dann im land finden, kontrollieren dann müsste denen erst auffallen das man nicht im lande sein darf, und dann wird man wahrscheinlich noch auf steuer staatskosten aus dem lande befördert


    es geht darum das ich keien bock auf die behören mehr habe das die wegen jeder kleinigkeit stressen,meine geschichte kann keiner nachvollziehen und ist sowieso zu harmlos,


    und nur wegen 2kmh und 3meter hab ich so nen stress, keine lust mehr, hab eh schon einen job im ausland

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wie wäre es mit § 303 StGB. Überdies könntest du auch aus deliktischer Haftung nach BGB belangt werden.


    naturlich ist wieder auslegungssache, der staat dreht sich eh alles wie er will,


    steht da bis zu 2 jahren freiheitsstrafe haha. und das ist ja der extremfall, da muss man schon mutwillig ein größeres ziel zerstören wie z.b. einen ganzen bahnhof

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ausweispapiere verbleiben im Eigentum der BRD. Wenn du sie schuldhaft zerstörst, kann es also teuer werdne.



    ich schaue grad hier stgb aber find dazu nicht den abschnitt


    http://www.datenschutz-berlin.…v/szprecht/stgb/index.htm



    Verlust, Zerstörung, Diebstahl eines Ausweises
    Das Abhandenkommmen eines Ausweises durch Verlieren, Zerstörung oder Diebstahl, gilt als Verlust und muss der Polizei gemeldet werden. Ausweise, deren Verlust angezeigt wurden, werden annuliert. Danach kann ein neuer Pass beantragt werden. Hier finden Sie weitere Informationen.


    steht nix da von zerstörung
    § 275
    § 276
    § 281



    der € ist sicherlich auch eigentum irgendwoher und kann zerstört werden von dem einzelnen nach lust und laune

    Zitat

    Original geschrieben von maulfaul
    die Frage ist, ob er den geforderten Betrag bekommt
    und / oder
    ob er willens ist, die Forderung auch (?gerichtlich?) beizutreiben.


    nein darum geht es mir nicht, es geht nur darum eine bestimmte menschengruppe in staunen zu versetzen und wie gesagt sie schon in kenntniss zu setzen das man ihnen kuenftige handlungen berechnet
    da mir meine zeit zu wertvoll dafur ist, jedoch werde ich im ausland leben und jede künftige stellungsnahme denen in rechnung setzen, natürlich mit sämtlichen gebühren fürs papier und ausdrucken sowie meine zeit.
    dazu kommt noch das ich mir vorbehalten werde ca 2 monate auf deren schreiben zu antworten.


    es geht mir also darum ob man das kann, und evtl. auch durchsetzen kann, es geht mir hier nicht um eine betrugsmasche sondern an mein abschiedsschreiben an die polizei und das landratsamt, werde BRD verlassen ist ja nur noch ein witz alles. mir ist bewusst das die sich entweder kugeln werden vor lachen denn das wird ein interessantes schreiben



    genau wie ich beim anwalt anrufe ihn 2 sachen frage der mir ca 50€ berechnet das ist ja auch toll oder.



    achso und noch eine andere frage,


    """ wenn man aufgefordert wird ca 500 DM zu bezahlen um etwas abzugeben da man es quasi nicht besitzen darf, man aber behauptet das man es aus eigener befriediegung aus zerstört hätte denn es war eh ungültig, beweise für die vernichtung gibt es nicht denn einen beweis war mir das nicht wert. dann muessen die einem doch erstmal beweisen das man es nicht vernichtet hat oder ? ""

    man müsste mal vergleichen inwiefern sich die herstellung der birnen unterscheidet bzw wieviel strom zur herstellung einer herkömmlichen lampe verbraucht wird im vergleich zu einer sparlampe



    aber is sowieso egal dafür das die amerikaner nichtmal wissen was ein KAT ist müssen wir europaer dafür aufkommen


    dann wird es sicher einige geben die aus dem ausland die glühbirnen auf ebay anbieten haha, der glühbirnenschwarzmarkt wird glühen heheheh

    hi mich interessiert mal folgendes,


    kann man einer x person (wenn man sie vorher darüber belehrt), nur für die mühe die man sich macht ein schreiben zu beantworten also nachdenken , aufstetzen ausdrucken,,,,, diese dienstleistung in rechnung stellen zu einem willkürlichem preis.


    es geht nicht darum das die andere seite etwas bezahlen soll sondern vielmehr um sich von der gegenseite zu distanzieren und weiteren kontakt fast zu unterbinden.


    also kann ich jemand ne rechnung ausstellen und wenn ja wo in welchem gesetz ist das geregelt,


    danke euch für eure hilfe

    Zitat

    Original geschrieben von dakota104
    Danke für den Hinweis zu den krassen Kosten bei Mobilcom zu den 0180 Rufnummern..81Eurocent sind tatsächlich Wucher.


    kras hab auch mobilcom scahaue aber nie auf die rechnungen. hab mein vertrag zwar schon fur ende Mai gekundigt aber wenn das mit den SOrufnummer so ist dann schick ich denen noch eine und klebe denen gleich meien SIM karte aufs schreiben.


    da ich in 1 woche auf unbestimmte zeit ins ausland verreise werde ich mein konto sowieso sperren lassen fur saemtliche abbuchungen. Schufa ich komme