Beiträge von Johnny B.

    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Ich möchte Johnny B. da nicht vorgreifen, bin mir aber sowas von sicher, dass er seine Aussage ironisch gemeint hatte.


    Siehste Carsten, wir brauchen neben den Spoiler- (eine hervorragende Idee übrigens ;)) auch unbedingt noch Ironie- und Sarkasmus-Tags.


    Zum Thema dann nochmal in aller Deutlichkeit und hoffentlich unmissverständlich:


    Der TE schildert öffentlich das Fehlverhalten eines Shop-Mitarbeiters, der sich nebenbei die Rufnummer einer Kundin geangelt hat. Ich kenne es aus eigener Erfahrung, dass Angestellte von TK-Firmen eine recht scharf formulierte Datenschutzvereinbarung als Zusatz zum Arbeitsvertrag zu unterschreiben haben. Darüberhinaus erhalten sie eine Einweisung, aus der hervorgeht, was geht und was auf keinen Fall geht. Der geschilderte Fall zählt in der beschriebenen Form zu "was auf keinen Fall geht" und das wiederum bringt die betroffene Firma bereits jetzt in einen Zugzwang, denn KEIN Telekommunikationsunternehmen kann es sich leisten, einen solchen Vorwurf einfach so stehen zu lassen. Die EINZELHEITEN, nach denen hier verlangt wird, in der Öffentlichkeit - dem Format einer (Scripted-)Reality-Soap entsprechend - breitzutreten, egal ob sie der Wahrheit entsprechen oder nicht, halte ich allerdings für gleichermaßen gefährlich, belastend und auch eines Forums wie TT für unwürdig - sie gehören meiner Meinung nach an die richtige Adresse, und ich bin mir äußerst sicher, dass der TE bereits mindestens ein Hilfsangebot hierzu erhalten hat.

    Genau, wie wäre es, wenn neben dem genauen Inhalt und der Anzahl der SMS vielleicht auch noch die übrigen Verkehrsdaten der SMS wie Absendernummer, Empfängernummer und GPS-Position des Empfängers hier zur Begutachtung durch die Fangemein... (äh pardon) Forengemeinschaft reingestellt werden? Das Thema dürfte für metzger80s Freundin bereits jetzt schon unangenehm genug sein...

    Verwaltungsakte sind Dir doch in etwa bekannt, oder? Das Rechtsmittel Deiner Wahl ist der Einspruch gegen den ergangenen Steuerbescheid, in dem Du die Gründe darlegst, warum er Deiner Meinung nach falsch ausgestellt wurde - ideralerweise mit Belegen. Wenn Du meinst, dass ein Dreizeiler gegen einen Bescheid ausreicht, dann hast Du hoffentlich die richtigen drei Zeilen parat. :)