Beiträge von Johnny B.

    Oho:


    Zitat

    Original geschrieben von larissa2304
    aber es muss doch auch irgendwo einen laden geben in dem man die karte benutzen kann ausser ein elekro laden


    Das war Deine Frage.



    Zitat

    Original geschrieben von Johnny B.
    Ja, einen gibt es:


    http://www.fernrohrland.de/


    Das war eine passende Antwort - hättest Du Dir die Seite angeschaut, dann hättest Du gesehen, dass der Händler KEIN "elektro laden" ist und dennoch die CC akzeptiert...

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Das meiner Meinung nach interessante an der CC ist, dass man die Beträge variabel zurück zahlen kannst. Angenommen, du kaufst einen Fernseher für 1000 Euro. Diesen möchtest du monatlich mit jeweils 100 € abbezahlen. Nun hast du aber plötzlich doch mehr Geld zur Verfügung. Mit der CC ist es dann kein Problem, den einen Monat mehr zu zahlen, so dass sich die nachfolgenden Raten verringern. Jedenfalls soll das so sein. Getestet habe ich die Karte nämlich noch nicht.


    SiemensmasterXXX


    Dieses Beispiel kostet Dich bei regelmäßiger 11-Ratenzahlung knapp 77 Euro Zinsen... Selbst wenn Du eine Rate verdoppelst (wie angegeben und laut CC möglich), kommst Du noch auf über 76 Euro Zinsen.

    (hinterhältige) Frage:


    Kannst Du Dir sicher sein, dass die Kündigung, die Du in den Händen hältst, echt ist? Nicht, dass die Mieterin evtl. plötzlich "umfällt" und behauptet, so ein Dokument habe es nie gegeben?


    Eine Kündigungsbestätigung mit verbindlichen Terminansagen (Wohnungs-/Schlüsselübergabe, Kautionsrückzahlung usw.) hätte da so einiges erleichtern können.


    strikeme:


    Nicht er hat gekündigt, sondern die Mieterin...

    Beim Internet-Banking der Sparkasse (zumindest so im Raum Bonn, Köln und Düsseldorf) sollte unter "Verwaltung" die Möglichkeit bestehen, die TAN-Verwaltung aufzurufen. Dort kann ich neben dem genauen Datum (das hilft meistens schon) in einem kleinen Zeitfenster sogar noch sehen, für welche Transaktion meine TANs verbraucht wurden.

    Zitat

    Original geschrieben von Intruder
    War gestern abend aus, und es wurde ein super old-school Hiphoptrack gespielt. Hat mich ein bisschen an "Snow - Informer" erinnert.


    Anfangs zählt einer an ("one, two, three, four") und dann setzt ein derartig geiles Saxophon, unterlegt mit einem rythmischen Beat, ein, dass man quasi von selbst mitwippt.


    Weiß zufällig jemand was ich meine?


    Ich tipp mal auf


    Black Machine - "How Gee"

    Re: Re: Re: frage zum kleingewerbe


    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    gibt es fuer sowas evtl. gute einfuehrungsseiten, wo das mal alles ganz genau fuer n anfaenger erklaert ist? ich versteh ja nicht mal, was das alles fuer komische steuern sind, und warum ich die manchmal zahlen muss, und dann wieder nicht.


    Verbindliche Beratung in steuerlichen Angelegenheiten ist - wie die Rechtsberatung - per Gesetz den dafür ausgebildeten Leuten (Steuerberatern, LSt-Hilfe-Vereine usw.) vorbehalten. Insofern wirst Du mit viel Glück immer wieder mal auf etwas mehr oder weniger fundiertes Halbwissen stoßen - such Dir darum lieber einen netten Steuerberater, der Dich speziell für Deine Zwecke anleitet, davon hast Du in der Regel mehr als von allgemein gehaltenen Anfängertipps ;).

    Re: frage zum kleingewerbe


    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    ...ich habe vorkurzem ein kleingewerbe angemeldet. nun habe ich hier einen bogen zur umsatzsteuervoranmeldung, und einen zettel mit der ueberschrift "genehmigung der besteuerung nach vereinnahmten Entgelten".
    jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich meine umsatzsteuervoranmeldung ueberhaupt noch abgeben muss, da ich einen jahresertrag von ca. 600euro erwirtschafte...


    Normalerweise erhältst Du kurz nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen des für Dich zuständigen FA'S in dem Du unter anderem auch Fragen zur Umsatzsteuer beantworten musst. Die Möglichkeit, als Kleinunternehmer ohne Ausweisung von Umsatzsteuer auf ausgestellten Rechnung hängt übrigens nicht vom Ertrag sondern von der Höhe Deines (voraussichtlichen) Jahresumsatzes (und ggf. dem Umsatz des Vorjahres) ab. Guck mal bei Steuernetz.de ins Umsatzsteuergesetz (ich glaube §19, Kleinunternehmerregelung), dort sind die Jahresgrenzen angegeben. Solltest Du diesen Fragebogen bisher nicht erhalten/zurückgeschickt haben, wird das Finanzamt Dich in der Regel zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung auffordern. In diesem Fall wäre es besser, dort mal vorbeizuschauen und sich mit dem Sachbearbeiter vor Ort zu unterhalten.