Beiträge von Johnny B.

    Re: Einmessprotokoll



    Es geht wohl hier eher unter anderem auch um die Fristwahrung. Wenn Dein Schreiben nicht als Einspruch gewertet werden soll, dann kann Dir unter Umständen die Widerspruchsfrist davonlaufen und schwuppdiwupp ist der Bescheid rechtskräftig, bzw. es wird nach Aktenlage entschieden. Die Anforderung des Einmessprotokolls kann IMHO auch weitere Kosten nach sich ziehen, sofern zu im weiteren Verfahren zu Deinen Ungunsten entschieden wird. Umgekehrt gibt es auch Behörden, die die Kosten vorher in Rechnung stellen und sie Dir bei positiver Entscheidung erstatten....

    Mit solchen Fragen wird eben aber auch getestet, ob der Bewerber sich überhaupt schon Gedanken über seinen künftigen Arbeitsplatz in der ausgeschriebenen Position gemacht hat - sprich:


    Hat er sich über den Arbeitgeber informiert?
    Hat er sich über den Job informiert?
    Welche seiner persönlichen Fähigkeiten helfen ihm in diesem Job?
    Welche Kenntnisse sieht er selbst als - nennen wir's mal - "fördernswert" an (Ja auch hier ist Ehrlichkeit Trumpf und wird in einem evtl. Vorstellungsgesepräch gezielt hinterfragt)?
    Was würde ihn gegenüber anderen Bewerbern besonders attraktiv für den Job machen?


    Da dies alles sehr individuell/persönlich zu formulieren ist, denke ich kaum, dass man dies hier für Deinen Bruder erfolgversprechend "vorkauen" kann - fliegt spätestens im Gespräch auf und geht i. d. R. nach hinten los... Das Engagement für Deinen Bruder kann ich auf der einen Seite verstehen - einen wirklichen Gefallen tust Du ihm - meiner Meinung nach - lediglich dann, wenn Du ihm mit auf den Weg gibst, sich die entsprechenden Gedanken selbst zu machen und auszuformulieren...

    Soweit ich weiss, gibt es keine großartige Sonderbehandlung. Es handelt sich um einen Einmalbezug, der in steuerlicher/sozialversicherungspflichtiger Hinsicht quasi mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gleichzusetzen ist. Sätze richten sich also nach der Jahrestabelle (Steuern) bzw. Beitragsbemessungsgrenze (SV).

    In dem Fall würde ich die Bewerbung - so wie Du selbst vorgeschlagen hast - als .pdf-Datei erstellen. Funktioniert z. B. mit Ghostscript - kostenloses Tool, mit dem man sich z. B. unter Windows einen Drucker installiert, der als Output eine fertige pdf-Datei erzeugt.

    Zitat

    Original geschrieben von real_proximus
    Ein anderer User hier aus dem Forum, den ich auch privat kenne, hat sich einen Numark TTX gekauft um damit zu Hause was zu machen. Das Ding ist IMO um einiges beeindruckender als ein MK2, vorallem zum selben Preis, warum empfehlen alle immer den Technics?


    Das wird vor allem daran liegen, dass man den Technics nach wie vor am häufigsten in den Diskotheken antrifft. Teilweise sind die Laufwerke dort über 15 Jahre alt und laufen immer noch so zuverlässig wie am ersten Tag - den Ruf muss sich ein Mitbewerber erstmal verdienen. Sicher hat ein TTX mehr Möglichkeiten - was aber nützen Dir die, wenn im Club dann doch "nur" wieder ein Technics steht? Nicht jeder ist so flexibel und erlaubt Dir, Deinen eigenen Player mitzubringen, manchmal kann man schon froh sein, wenn man seine eigenen Nadeln verwenden darf ;)

    In sehr einfach formuliert: Ein DJ muss den Ansprüchen des Publikums genügen. Wenn also in einer Feld-/Wald-/Wiesen-/Vorstadt-/Großstadt-/Was-auch-immer-Disco das Publikum damit langfristig zufriedenzustellen ist, dass Lied A mit einer 5-Sekunden-Blende in Lied B übergeht, dann wird sich auch der ambitionierteste DJ spätestens nach dem 2. Gig fragen, warum er sich hierfür großartig anstrengen soll und genau dieses banale Programm abliefern. Musik in einer Diskothek aufzulegen sollte im Idealfall eine Interaktion zwischen dem hinter dem Mischpult und denen vor den Boxen sein. Für den Erfolg dieses Zusammenspiels ist aber nicht nur der DJ verantwortlich, sondern auch der Veranstalter (Inhaber, Promoter, Pächter, usw.). Der wiederum misst den Erfolg der Veranstaltung - recht plump - weniger an der Laune des Publikums, sondern allein an den Umsatzzahlen. Sind die nicht zufriedenstellend, muss entweder das Publikum ausgetauscht werden, oder der DJ muss sich fortentwickeln. In der Regel schickt man dann den DJ auf die Reise, denn wie schon treffend festgestellt wurde, ist die Anzahl derjenigen, die sich aufgrund des Besitzes einer mehr oder weniger professionellen (PC-)DJ-Konsole als DJ fühlen und nennen, ins Inflationäre gestiegen. Dazu kommt, dass im Zeitalter von Kazaa und Co. die Beschaffungskosten für Tonträger gerade bei den Honorarverhandlungen eine nicht unwesentliche Rolle spielen. Sprich: Ein DJ, der einen nicht geringen Teil seiner Gage in die Anschaffung von CDs investieren muss, hat es gegen einen, der seine Tracks samt und sonders über Filesharing anschafft, doppelt schwer, seine höhere Gagenforderung zu verargumentieren. Dem Veranstalter ist es (leider) meistens egal, wie der DJ seine Musik mitbringt und wälzt das Risiko einer GEMA/IFPI-Kontrolle per Vertrag ab. So kommt eins zum andern und schließlich sitzt hinter der Konsole Franz-Michael Karl mit seinem Genion-Laptop und ist der Star des Abends. Solange das Publikum dies mitmacht, geht das aus den o. a. Gründen auch in Ordnung...


    Was das Können eines DJs angeht: Er muss einfach das Spiel mit der Musik und dem Publikum gleichermaßen beherrschen. Besondere akrobatische Fähigkeiten können da durchaus hilfreich sein, sind aber hier nicht das Maß aller Dinge. Wie bei fast allen Bereichen in der Unterhaltung ist die Dosierung nicht aus den Augen zu verlieren. Die ganzen Effekte wie Scratching, Juggling, Beatmatching, Loops usw. verlieren bei ständigem Gebrauch immer mehr vom eigentlich künstlerischen Wert - oder wenn man das mal auf eine Küche umsetzt: Zuviel Gewürze machen auch das beste Gericht zunichte und 'ne einfache Reisbeilage kann auch mal ganz originell sein ;)

    Hier mal der Link zum ScheckG.


    Wichtig für Dich ist Art. 5 - dort ist die Überbringerklausel verankert. Sobald also "oder Überbringer" auf dem Scheck steht, kann es Dir, Deiner Freundin als auch der Bank, auf der der Scheck eingereicht wird, grundsätzlich egal sein, ob derjenige, der den Scheck einreicht, irgendetwas mit dem zu tun hat, der als Zahlungsempfänger auf dem Scheck eingetragen wurde.

    Zitat

    Original geschrieben von larissa2304
    ja du sorry aber ein fernrohr land brauch ich bestimmt nicht


    Siehste, und das ist normalerweise der Moment, wo der Schiedsrichter den Ball in die Hand nimmt und "Was wollt Ihr denn????" brüllt. Mit den Google-Suchbegriffen "Comfort-Card" und "akzeptieren" findest Du genau ein Fahrradgeschäft (das mittlerweile keine CC mehr nimmt) und genau ein Fernrohrgeschäft. Der Rest verlinkt fast ausschließlich auf Elektrofachgeschäfte, was normal ist, da CC eben Händler bedient, die Kleinfinanzierungen für mittel-/hochwertige Gegenstände anbieten. Hier wiederum ist der größte Umsatz-/Absatzmarkt in der Unterhaltungselektronik angesiedelt. Fleischereien/Lebensmitteldiscounter und andere Branchen leben entweder vom Cashgeschäft oder haben eigene Finanzierungssysteme /-partner. Insofern wäre es hilfreich, wenn Du Deine Frage etwas präzisierst, dann kann Dir auch eher geholfen werden.