Re: Einmessprotokoll
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von alpha
Einmessprotokoll angefordert. Darauf kam folgendes:
"Bußgeldbescheid vom ...
Ihr Schreiben vom ...
wir bitten um Mitteilung, ob Sie mit Ihrem Schreiben (...) gegen den Bußgeldbescheid (...) Einspruch einlegen möchten."
Meiner Meinung nach kann man das doch erst, wenn das angeforderte Einmessprotokoll vorliegt.
Reicht es, wenn man zurückschreibt "Schickt mir erstmal das EMP, danach sehen wir weiter"?
Oder gibt es ohne den Einspruch kein EMP? (Kann ja eigentlich nicht sein).
Ist die Vorlage des EMP mit Kosten verbunden?
Es handelte sich um eine Messung "auf freier Wildbahn", bei der nur das 1. Auto (einer Freundin) aus dem Verkehr gezogen wurde, die 5 gleichschnellen dahinter haben lt. Polizei wg. 'Nichtmessbarkeit' Glück gehabt...
Es geht wohl hier eher unter anderem auch um die Fristwahrung. Wenn Dein Schreiben nicht als Einspruch gewertet werden soll, dann kann Dir unter Umständen die Widerspruchsfrist davonlaufen und schwuppdiwupp ist der Bescheid rechtskräftig, bzw. es wird nach Aktenlage entschieden. Die Anforderung des Einmessprotokolls kann IMHO auch weitere Kosten nach sich ziehen, sofern zu im weiteren Verfahren zu Deinen Ungunsten entschieden wird. Umgekehrt gibt es auch Behörden, die die Kosten vorher in Rechnung stellen und sie Dir bei positiver Entscheidung erstatten....