Ich trolle,
Du trollst,
es trollt...
ups, falscher Thread...
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Ich trolle,
Du trollst,
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Die alten Sachen von:
Kool & the Gang
James Brown
Donna Summer
Chic
Sister Sledge
Hatte ich in der 12. mal als Hausaufgabe aufbekommen... ![]()
De Boore - "Rut sin de Ruuse"
Ich hoffe, dass ich die Trailer von Pro7 nicht durcheinander werfe, aber ich meine:
The 411 - Dumb
[edit]
Nö, das war der SATC-Trailer, sorry ![]()
[/edit]
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Alper
Hallo,
ich suche auch einen Song, der mir mal "so über den Weg gelaufen ist":
Er ist ein Teil vom "RTL-II-Dance-Tipp".
Es ist das letzte Lied, das am Ende der RTL-II-Werbung vorgespielt wurde - so viel weiß ich noch!
Hoffe, jemand kann mir weiterhelfen!
Gerade gesehen - Die letzten beiden waren:
Novaspace - "Dancing with tears in my eyes"
und
Danzel - "Pump it up!"
Das ist keine Länder- oder "Augenzudrück"-Sache, sondern allgemein so:
ZitatOriginal geschrieben von Kachel
Mal eine entfernt zum Thema gehörende Frage:
Bis wann kann ich den Lohnsteuerjahresausgleich für 2003 einreichen?
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Das hättest Du mit dem Antrag auf Einkommensteuerveranlagung tun müssen.
Die Einkommensteuererklärung ist bis zum 31.Mai 2004 abzugeben.
Auf Antrag kann die Frist bis zum 30. September 2004 verlängert werden.
(Wenn da ein Steuerberater mit dabei ist sogar noch länger.)
Bitte nicht pauschalisieren, Du lässt dabei nämlich die sog. Antragsveranlagung ausser Acht:
ZitatSteuernetz.de bietet hier gute Hilfestellung :
Unbeschränkt Steuerpflichtige müssen jährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Die Frist zur Abgabe ist der 31. Mai des Folgejahres. Auf formlosen Antrag kann die Abgabefrist verlängert werden. Werden Steuererklärungen über einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, verlängert sich die Frist zur Abgabe automatisch bis zum 30.9. des Folgejahres. Steuererklärungen sind stets auf den amtlich vorgegebenen Vordrucken abzugeben und müssen eigenhändig (bei einer gemeinsamen Steuererklärung von Ehegatten unbedingt von beiden) unterschrieben sein.
Lohnsteuerzahler können eine so genannte "Antragsveranlagung" (früher: Lohnsteuerjahresausgleich) durchführen lassen (wenn das nicht automatisch durch den Arbeitgeber geschieht). Die Abgabefrist beträgt zwei Kalenderjahre und kann nicht verlängert werden. Gezielte Hilfestellung bieten hier Lohnsteuerhilfevereine.