Beiträge von tmmd
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Ich hatte drei Jahre einen Kia ceed gefahren, jetzt einen Kia Rio und eine Mitarbeiterin fährt einen Kia Picanto. Fazit: top zufrieden.
Hyundai und Kia sind ja ein Konzern und da kann man meiner Meinung nach nicht viel falsch machen.
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Bei Deutschlandsim muß man halt aufpassen wenn man die Inklusivminuten überschreitet, dann wirds teuer.
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Nein, habe ich nicht.
In solch einem Fall schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein am besten, mit Einschaltung eines Anwaltes und der Bundesnetzagentur drohen und Frist setzen.
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Im Grunde dürfte hier das Gleiche gelten, für lau erhältst du auch hier kein Smartphone. Bei deinem Bedarf dürfte da die Allnet-Flat schon fast das Beste sein für dich.
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Also wenn du eine der Allnet-Flats für um die 19 € nimmst, darfst du nicht erwarten, daß da noch ein Smartphone im Preis mit inclusive ist.
Ansonsten schau mal hier: http://www.simyo.de/mobile-welt/angebote.html
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Zitat
Original geschrieben von bmw2802
Jetzt gerade habe ich gelesen das, das Update auf 4.1.2 für das Galaxy S3 LTE noch gar nicht zur Vergfüng steht? Ohje..Und? Das gerät dürfte dennoch funktionieren.
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Zitat
Original geschrieben von Pankoweit
Wenn ich Riester höre, entsichere ich meinen Colt.Riester ist ein Finanzprodukt wie so viele andere auch. Es kann passen, muß aber nicht. So wie viele andere auch.
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Es gibt Bausparverträge und Bausparverträge.
Die einen sind zum sparen da, die anderen für Leute die später ein Darlehen benötigen. Die eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht.
Wer später bauen/kaufen/modernisieren möchte, der sollte sich die aktuell recht niedrigen Darlehenszinsen von teilweise unter 2 % p.a. sichern. Da macht es nämlich, auf die Kreditsumme und den Tilgungszeitraum betrachtet, durchaus etwas aus ob man nun zu 1,9 % oder 2,6 % oder 4 % finanziert.
Zur Ausgangsfrage zurück:
Wenn der BSV auf das Kind ausgestellt werden soll, dann muß auch der Freistellunsgauftrag auf das Kind ausgestellt werden!
Bitte beachten: rein rechtlich gehört das Geld in dem BSV dem Kind und darf von den Eltern nicht einfach so für "irgendwas" später verwendet werden. Da sollte man sich gegebenenfalls vorab mal rechtlich beraten lassen, denn sonst kann es durchaus passieren, daß der Nachwuchs später (mit Recht!) sein Geld zurückfordert.
Und wer die Möglichkeit hat Riester in Anspruch zu nehmen, der sollte das auch mitnehmen. Gerade wer auch Nachwuchs hat, sollte hier sich alles mal durchrechnen, da es ja für Kinder zusätzliche Förderbeträge gibt. Im o.g. Fall darf dann aber der BSV NICHT auf das Kind ausgestellt werden, sondern auf die Eltern.