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Original geschrieben von Timba69
Seit wann ist nur vorsatzliches Handeln strafbar(?), das wäre mir neu, das so etwas im Erstsemester gelehrt wird.
Stichwort eins:Warum gibt es wohl den §229 StGB?
Stichwort zwei: Manchmal reicht sogar nur "Leichtfertigkeit" (unbestimmt)....
@ Timba69:
Jimmythebob hatte Dich doch schon auf § 15 StGB hingewiesen, oder?
Und ja, sowas wird im ersten Semester Strafrecht AT gelehrt :top:
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Der VfB hat einfach die Seuche
Jetzt hat sich auch noch der Kapitän vom allseits beliebten Herrn Franz provozieren lassen. So etwas darf einfach nicht passieren, vor allem nicht in der derzeitigen Situation :flop:
Und was der Stark wieder zusammenpfeift, ist auch unter aller Kanone :mad:
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Hi Handy4fun,
ich bin sehr an dem Angebot interessiert, sehe aber irgendwie bei den vielen Einzelheiten nicht ganz durch :p
Ich bräuchte das Entertainpaket (ISDN) zum 01.05.2011 einschließlich eines MR 303 und wenn möglich einer Fritzbox 7390. Evtl. müsste ich im August noch zwei MR 103 nachordern.
Den Vertrag mit dem bisherigen DSL/Telefonanbieter habe ich bereits vor längerer Zeit gekündigt. Eine Rufnummerportierung ist nicht gewünscht.
Könntest Du bitte mal die Gutschriften bzw. preislichen Konditionen kurz erläutern?
Vielen Dank vorab,
Gruß,
Loyo
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Ich tippe auf Nummer 1. War mir irgendwie am sympathischsten 
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Geile Strategie von Stefan :top:
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Und ich mir den Kugelblitz :cool:
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Zitat
Original geschrieben von Kamper99
... pro Brief ca. 50 - 150 €, usw. ).
("motiviert" heißt in diesem Zusammenhang: Ich bin Anwalt geworden um sehr viel Geld zu verdienen)...
Wie kommst Du darauf, dass bei einem Anwalt jeder Brief extra kostet?
Und glaube mir, ein Anwalt wird von einem Mandat mit einem Gegenstandswert von 400,00 EUR nicht reich 
Gruß,
Loyo
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Zitat
Original geschrieben von Mephisto
Nachdem Du mich hier zitierst: würdest Du Deinen Punkt bitte ausführen? Was ist an der reinen Aussage an die Gegenseite, den Sachverhalt zur Kenntnis zu bringen sowohl
als auch :mad:? Glaubst Du allen ernstes, es geht hier darum, sauberen Wettbewerb zu garantieren und eine für den Verbraucher hochnachteilige Klausel zu tilgen?
Die Rechtsanwaltskammern sind u.a. für berufsrechtliche und standesrechtliche Verstöße von Rechtsanwälten zuständig und nicht dafür, ob ein Gewerbetreibender einen anderen abmahnt oder nicht. Die Kammer wird sich dafür (zurecht) nicht interessieren, es sei denn, es sind die oben genannten berufs- und/oder standesrechtlichen Themenkreise berührt.
Und für so etwas fehlen hier doch offensichtlich die Anhaltspunkte.
Und wenn sich dann jemand gleich an die Rechtsanwaltskammer wenden soll, dann ist das aus meiner Sicht sowohl
als auch :mad: 
Gruß,
Loyo
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Zitat
Original geschrieben von Mephisto
2) Dei Gegenseite darauf hinweisen, dass Du a) den freundlichen Hinweis prüfen lässt, allerdings b) die zuständige Rechtsanwaltskammer auf den Vorfall aufmerksam gemacht hast (rak-x.de), da Du Dich über das gesteigerte Interesse an korrekten AGB von jemandem gewundert hast, der de facto in keinem Konkurrenzverhältnis zu Dir steht.
Gute Idee, die RAK mit so einem Verdacht eines unfassbaren Berufsverstoßes des RA zu behelligen, noch dazu wo hier jegliche Anhaltspunkte für ein standeswidriges Verhalten fehlen
Manchmal kann man sich nur wundern, was hier immer wieder für Tips gegeben werden :mad:
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Bei 0:56 wird es ganz bitter :flop:
http://www.youtube.com/watch?v=W1UYd5LDQXA
So etwas ist durch nichts zu rechtfertigen 
Von dem Herren mit dem spärlichen Haupthaar zu Beginn des Videos mag ich gar nicht sprechen :mad: