Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

  • hottek:


    Betreten einer Wohnung ist keine Durchsuchung im Sinne des §37 ASOG Berlin bz. 104 StPO (Nachtzeitschranke) Bitte differenzieren..:.-)


    Jimmythebob


    Auch passiv Widerstand kann strafbar sein. Vgl. 113 StGB und 240 STgb (NÖtigung)
    Kenne ich, nur zu Gut, Vorsatz muß nicht gegeben sein, es reicht in bestimmten Fällen lediglich Fahrlässigkeit.
    Auch wenn die Amtshandlung unrechtmäßig war, entfällt lediglich der §113 StGB als Lex-Spezialis, Lex-Generalis (KV, Nötigung, etc) stehen trotzdem weiter im Raum.
    Wichtig ist eher die Unrechtmäßigkeit beim Thema Vorsatz/Fahrlässigkeit.


    Jimmythebob:


    Wieso unterstellst du der Polizei jetzt plötzlich, das sie lügt? Ich würde dich einfach fragen, wo der Vorteil der Polizei für eine Lüge liegen sollte, im Gegensatz zum TE ( unter Hinzuziehung der jetzt bekannten Fakten)


    fantomas:


    Grob erklärt ist das richtig...:-)




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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Man müsste evtl. auch noch prüfen, ob das Betreten der Wohnung zwecks Beseitigung der Lärmquelle durch das länderspezifische Polizeiaufgabengesetz erlaubt war. (Stichwort Gefahrenabwehr)

  • Ich unterstelle der Polizei nicht, dass sie lügt. Aber der Sachverhalt in einer Anklageschrift entspricht nicht immer der Wahrheit, sonst bräuchte man keine Beweisaufnahme. Da gibt es viele Fehlerquellen.
    Was hast du denn studiert? Das grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar ist, lernt man zumindest beim Studium der Rechtswissenschaften im ersten Semester...

  • Seit wann ist nur vorsatzliches Handeln strafbar(?), das wäre mir neu, das so etwas im Erstsemester gelehrt wird.


    Stichwort eins:Warum gibt es wohl den §229 StGB?
    Stichwort zwei: Manchmal reicht sogar nur "Leichtfertigkeit" (unbestimmt)....

    Und ich denke nicht, das sich in den letzten 14 Jahren was geändert hat, von daher: Bitte Ball flach halten.


    BTW: Was köönte ich wol studiert haben, wenn ich ich im STGB, in der STPO, dem OWIG, den Sicherheitsgesetzen der Länder, dem BGB, dem Steuerrecht, und dem Atommüllbeseitigungsrecht auskenne?



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  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Seit wann ist nur vorsatzliches Handeln strafbar(?), das wäre mir neu, das so etwas im Erstsemester gelehrt wird.


    Stichwort eins:Warum gibt es wohl den §229 StGB?
    Stichwort zwei: Manchmal reicht sogar nur "Leichtfertigkeit" (unbestimmt)....


    @ Timba69:
    Jimmythebob hatte Dich doch schon auf § 15 StGB hingewiesen, oder? ;)
    Und ja, sowas wird im ersten Semester Strafrecht AT gelehrt :top:

  • Etwas offtopic:

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Was ist denn mit dir los?`Das sendet das ipad automatisch mit; zudem sind mir Schreibfehler beim tippen auf der ipadtastatur egal.


    "Automatisch" bestimmt nicht, das hast du wohl so eingestellt. Die 2 Tippfehler darin kommen ja auch nicht von Apple.


    Außerdem nervt es, weil es deine Beiträge unnötig um 3 sinnlose Zeilen verlängert. Bitte lösche das - danke.


    PS: Meine Signatur hatte ich schon vor meinem Beitrag hier ;).

    Mit Grüßen ...

  • Ja und? §15 regelt nur den Vorsatz....ich weis echt nicht, worauf ihr hinauswollt...oder geht es auch um §15 im Bereich des §113 STGB?
    Im subjektiven Tatbestand ist lediglich Vorsatz gefordert. Wird die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung als Tatbestandsmerkmal angesehen, so reicht dafür Fahrlässigkeit. Als objektive Bedingung der Strafbarkeit bedarf es noch nicht einmal der Fahrlässigkeit.


    Ich schätze mal, ihr habt keine Rechtswissenschaften studiert, oder?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Glaub mir, ich weis, was ich schreibe, schliesslich habe ich das mal studiert.

    Dann scheinst du bei deinem Staatsexamen allerdings kopiert zu haben. Ich glaube dir jedenfalls nicht, zumal ich "das" auch mal so irgendwie studiert habe.


    Zitat

    Was ist denn mit dir los?`Das sendet das ipad automatisch mit; zudem sind mir Schreibfehler beim tippen auf der ipadtastatur egal. Sorry.

    Dazu hat rajenske ja schon die treffenden Worte gefunden.


    Zitat

    Ich habe deinen Beitrag mal gemeldet.

    Habe ich mit meiner Tatsachenbehauptung an deinem Ego gekratzt? Oder wieso dieses Sandkasten-Geheul?

  • basti12:


    ich gehe hier mal kurz auf dich ein:


    Punkt a)
    Die Polizei hat in diesem Fall, bei dieser Ausgangslage das Recht, die Wohnung zu BETRETEN.
    Scheinbar hast du da im Studium nicht aufgepasst.


    Punkt b)
    Tatsachenbehauptung in diesem Fall ist deine Sicht der Dinge in einer anderer Welt. Scheinbar bist du hier nur angemeldet, um mit Leuten Ärger anzufangen? Ich habe auch diesen Beitrag gemeldet.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Die Polizei hat in diesem Fall, bei dieser Ausgangslage das Recht, die Wohnung zu BETRETEN.
    Scheinbar hast du da im Studium nicht aufgepasst.

    Wie schon mehrfach gesagt: Bei dieser (!) Ausgangslage hat die Polizei NICHT das Recht, die Wohnung ohne explizite Erlaubnis des Besitzers zu betreten. Wir sind hier absolut konträrer Meinung.


    Zitat

    Tatsachenbehauptung in diesem Fall ist deine Sicht der Dinge in einer anderer Welt. Scheinbar bist du hier nur angemeldet, um mit Leuten Ärger anzufangen?

    Ich weiß nicht, welches Problem du hast und wo ich mit "Leuten" Ärger anfange. Letztendlich ist das auch nicht meine Sache. Wenn allerdings jemand in jedem Beitrag ganz bewusst und vorsätzlich einen Vermerk "send from my ipad" (sic!) setzt, dann handelt es sich dabei um ein Syndrom, das sich sicherlich mit "Schwanzverlängerung" beschreiben lässt und es lässt mich an die Dacia-Werbung denken. Ich wüsste nicht, wo ich mir hier etwas vorzuwerfen hätte. Aber zu diesem Thema ist von meiner Seite aus alles gesagt, du hast es ja eingesehen und für die Zukunft unterlassen und damit hat es sich doch auch. Da muss man keine riesengroße Sache daraus machen.


    Zitat

    Ich habe auch diesen Beitrag gemeldet.

    Das dürfte so sein wie wenn auf dem Polizeirevier Nachbar XY das 17. mal innerhalb von 3 Stunden anruft und eine "Lärmbelästigung" meldet. Der eine oder andere Polizist überlegt sich dann, ob er Maßnahmen gegen Nachbar XY einleiten sollte. Oder ob er XY auf die Blacklist setzt. Aber das kennst du ja aus der täglichen Praxis als Rechtsgelehrter.

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