Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

  • Hi Leute,


    Mir ist vor ein paar Monaten Sch…. passiert.


    Am 07.09.2010 war ich bei einem Freund nachts, wir haben getrunken und haben Playstation gespielt. Wir waren relativ laut ( es war 5 Uhr morgens).


    Ein Nachbar hat die Polizei gerufen. Diese kam dann auch.


    Mir wird vorgeworfen Widerstand geleistet zu haben. Dies stimmt nicht, habe die Beamtin nur nicht in die Wohnung gelassen. Ich würde es gern alles ausführlich beschreiben- falls Interesse eurerseits besteht mache ich dies noch.


    Bin gerade nach Hause gekommen und da lag der Strafbefehl im Kasten.


    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft XY wird gegen Sie


    wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte


    Vergehen nach § 113 Abs. 1 StGB


    eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15€ = 450,00€


    Die Staatsanwaltschaft XY beschuldigt Sie,
    am 07.09.10 in XY


    einer Amtsträgerin, die zur Vollsteckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen Gerichtbeschlüssen oder Verfügungn berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt und durch Drohung mit Gewalt Widerstand geleistet zu haben.


    IHNEN WIRD FOLGENDES ZUR LAST GELEGT:


    Am angegebenen Tag gegen 6 Uhr wurde die Polizei zur Wohnung des Zeugen XY (mein Freund) gerufen, da dieser und Sie die Nachbarschaft nachhaltig im Schlaf stärten. Als Sie die Wohnungstür öffneten, versperrten Sie den Durchgang zur Wohnung und drückten Körperkraft gegen den Beamten Wächter, der Sie nach hinten schob. Unvermittelt erhoben Sie Hände und Arme zu einem Angriff, woraufhin sie fixiert wurden. Daraufhin versuchten Sie mit erheblichen Kraftaufwand, sich zu befreien und den Oberkörper gegen die Beamten zu drücken, was erfolglos war.



    An dem Abend musste ich noch mit zur Wache etc etc.


    Was die Beamten dort schildern stimmt absolut nicht habe einen Zeugen der wurde nie beffragt ( keine Zeugenaussage etc).


    Ich habe meine Aussage schriftlich an die Polizei verschickt. Es wurde soviel gedreht da stimmt vorne und hinten nichts mehr.


    Fakt ist: Wir waren früh morgen angetrunken und zu laut. Das ich die Tür versperrte stimmt bedingt. Ich wollte diese nur anlehnen und meinen Freund holen der Wohnungsinhaber ist.


    Falls dieser Thread auf Interesse, werde ich auch mein Aussage hier posten.


    Was ich nun gern wissen möchte:


    - bringt ein Einspruch gegen das Urteil etwas?


    - kann ich noch eine schlimmere Strafe bekommen bei einer folgenden Gerichtsverhandlung?


    - Kann ich fordern, dass mein Zeuge geladen wird?


    Leider habe ich keine Rechtsschutversicherung etc. Mit der Geschichte, war ich letztes Jahr bei einem Anwalt. Dieser bezifferte die Kosten auf ca. 750 €


    Lange Rede kurzer Sinn, habt Ihr Tipps?

  • Du wirst hier nicht viel erwarten können, da hier niemand Akteneinsicht hat.
    Entweder du verteidigst dich alleine, legst, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, Widerspruch ein und man trifft sich vor dem Richter oder du läßt dich doch besser anwaltlich beraten/vertreten.

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  • Re: Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte



    Vielleicht einen Erfolg, oder auch nur Kosten und Ärger ;)


    Im Ernst: Das wird man dir hier schwerlich sagen können.


    Zitat

    - kann ich noch eine schlimmere Strafe bekommen bei einer folgenden Gerichtsverhandlung?


    Aber natürlich.


    Zitat

    - Kann ich fordern, dass mein Zeuge geladen wird?



    Ein entsprechender Beweisantrag ist natürlich sinnvoll, sofern das Gericht den Zeugen nicht von sich aus lädt.


    Zur Rechtsschutz: Die zahlt in aller Regel ohnehin nicht bei vorsätzlichen Vergehen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Woher kennen die Deinen Tagessatz?


    Der wird, sofern das Einkommen unbekannt ist, im Strafbefehlsverfahren regelmäßig geschätzt.


    Zitat


    Und warum gibt es einen entsprechenden Strafbefehl ohne Verhandlung und Urteil?


    Was sollte daran ungewöhnlich sein?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • mein Einkommen haben die geschätzt und in Nrw gibt es Strafbefehle. Ich fülle mich unrecht behandelt und würde gern Widerspruch einlegegen. Es sind halt die Kosten wovor ich Angst habe. 450 € ist zwar eine Hausnummer aber nach meiner Meinung bin ich unschuldig.


    Jemand hat ja geschrieben, es kann nochwesentlich teurer werden. Gern hätte ich mein Recht, aber falls es nichts bringt, bezahle ich die Strafe.

  • Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    mein Einkommen haben die geschätzt und in Nrw gibt es Strafbefehle. Ich fülle mich unrecht behandelt und würde gern Widerspruch einlegegen. Es sind halt die Kosten wovor ich Angst habe. 450 € ist zwar eine Hausnummer aber kann ich durchaus zahlen. Nach meiner Meinung bin ich unschuldig.- und will gar nichts zahlen. Ja laut waren wir, und 130 € haben wir schon an Ortnungsamt bezahlt.


    Jemand hat ja geschrieben, es kann nochwesentlich teurer werden. Gern hätte ich mein Recht, aber falls es nichts bringt, bezahle ich die Strafe.

  • Zitat

    [i]Original geschrieben von
    Was sollte daran ungewöhnlich sein?


    Man möge mich korrigieren wenn ich hier falsch liege aber m.E. ist es nach wie vor noch so das ein Beschuldigter in einem Strafverfahren sich immer zur Sache äußern darf bevor ein Strafbefehl ergeht.

  • Sorry, aber wenn jemanden Handschellen (Fixierung lt. Strafbefehl) angelegt worden sind, fällt es mir persönlich schwer, zu glauben, das der TE komplett unschuldig ist.


    Wenn der Tagessatz lt. Strafbefehl aber realistisch ist, könnte der TE versuchen, einen Anwalt auf Staatskosten gestellt zu bekommen.


    Bei diesem Sachverhalt können wir schreiben, was wir wollen, ohne genaue Kenntnis der Akte kann hier wohl keiner etwas verlässliches sagen.


    Ich persönlich kann mir die Situation bildlich vorstellen und glaube kaum, das ein gerichtliches Verfahren viel bringt. Es macht allenfalls Sinn, wenn der TE durch die 30 Tagessätze vorbestraft wäre, dazu müßte man aber wissen, ob gegen den TE schon was vorlag. Ist er bisher ein unbeschriebenes Blatt, was ich aber nicht weiß, sollte er die 30 Tagessätze hinnehmen. Hat er schon mehr auf dem Kerbholz, kommt es halt auf die 90 (120 ??) Tagessatzgrenze zum "vorbestraft sein" an. Wenn ich mit diesen 30 Tagessätzen jetzt diese Grenze überschreite und mit weniger nicht, dann würde ich es vermutlich auch riskieren, aber ich glaube kaum, das die 30 Tagessätze in einem Urteil unterschritten werden würden.


    Gruß Boris

  • Der TE hat sich doch ohnehin zur Sache eingelassen ("Ich habe meine Aussage schriftlich an die Polizei verschickt").


    Einer Anhörung durch das Gericht bedarf es gerade nicht, § 407 III StPO.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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