Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

  • Der volltrunk ist ebenfalls ein vergehen.


    Zum te: hör auf das, was dauerposter geschrieben hat. Mein tipp: wenn die amtshandlung rechtsmässig war und du auch nur leichten (passiven) widerstand geleistet hast (zur schwere: leicht unterhalb der sonst üblichen nötigung) reicht das aus. Vorsatz wird nicht unbedingt gefordert, wenn die tbm - amtshandlung als rechtmässig angesehen wurde.



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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Was mich an der ganzen Geschichte wundert (habe alles schon durch, laute Musik, Polizei usw.) ist, daß sich solche Geschichten kaum so abspielen. Bei mir kamen immer 2 Polizisten, waren immer sachlich-höflich, wurde immer aufgefordert die Musik unverzüglich abzustellen und der letzte Satz war immer sinngemäß: "Sollten wir nochmal kommen, gibt's Ordnungsgeld und Ärger". So, das war's dann auch schon. Niemals hat die Polizei versucht die Wohnung zu betreten, geschweige denn mich anzufassen oder ich sie. Ich könnte mir auch sonst nicht vorstellen wie ein Körperkontakt zustande kommen könnte. Da muß einfach was vorgefallen sein (deinerseits).


    hat die Polizei überhaupt das Recht wegen einer Bagatelle wie Lärmbelästigung ungefragt die Wohnung zu betreten ? Auf "Gefahr im Verzug" kann sich die Polizei hier ja kaum berufen, also hätten die klingeln müssen, fragen müssen ob sie in die Wohnung dürfen und bei einem "Nein" hätten die still im Türrahmen stehen bleiben müssen - ist zumindest meine Auffassung davon.


    Klar entschuldigt das keine tätliche Handlung allerdings könnte sicher, wenn es so wäre wie ich das sehe, ein Anwalt damit etwas anfangen. Ich würde mal ein paar € in ein Beratungsgespräch investieren, der sagt dann sicher ob es Sinn macht hier weiter zu machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    hat die Polizei überhaupt das Recht wegen einer Bagatelle wie Lärmbelästigung ungefragt die Wohnung zu betreten ohne vorher zu fragen ?


    Wo ist das eine Bagatelle, wenn Nachts gelärmt wird? Wird schon einen Grund gehabt haben, warum da kein Nachbar geklingelt hat sondern die Polizei vorbei schickte.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    hat die Polizei überhaupt das Recht wegen einer Bagatelle wie Lärmbelästigung ungefragt die Wohnung zu betreten ? Auf "Gefahr im Verzug" kann sich die Polizei hier ja kaum berufen, also hätten die klingeln müssen, fragen müssen ob sie in die Wohnung dürfen und bei einem "Nein" hätten die still im Türrahmen stehen bleiben müssen - ist zumindest meine Auffassung davon.



    Stimmt, in die Wohnung dürfen sie nur bei Gefahr im Verzug oder wenn sie - meist dann beim 2. Besuch - die Anlage konfiszieren wollen.


    Beim ersten Mal bleibt es jedoch meist bei einer Verwarnung an der Wohnungstür.



    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Wo ist das eine Bagatelle, wenn Nachts gelärmt wird? Wird schon einen Grund gehabt haben, warum da kein Nachbar geklingelt hat sondern die Polizei vorbei schickte.


    kklar ist das nervig, allerdings, deshalb ein Versuch einer Hausdurchsuchung nach "Gefahr im Verzug", hmm, ich weiss nicht.


    Gespräch vor der Tür ja, allerdings rechtfertigt das kein Betreten der Wohnung. Was soll das in diesem Fall bringen ? Feststellen auf welcher Lautstärkestufe die Stereoanlage eingestellt war ?

  • Die Jungs beschlagnahmen höchstens die Quelle des Lärms, aber hier scheint es ja schon an der Tür zu einem potentiellen "Missverhalten" gekommen zu sein. Da wir die Wohnsituation und das Umfeld nicht kennen, sag ich mal nix dazu. Aber Polizist wäre nicht mein Traumjob, im Streifendienst :)

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Die Jungs beschlagnahmen höchstens die Quelle des Lärms, aber hier scheint es ja schon an der Tür zu einem potentiellen "Missverhalten" gekommen zu sein.


    In Wirklichkeit ist die Sache wohl erst nach dieser Szene eskaliert:


    http://www.youtube.com/watch?v=elmZKc_-Te4


    SCNR! :D

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    hat die Polizei überhaupt das Recht wegen einer Bagatelle wie Lärmbelästigung ungefragt die Wohnung zu betreten ?


    Nein. Und auch wenn das hier viele nicht wahrhaben wollen, es ist und bleibt eine Bagetelle. Das wissen die Polizisten und deshalb wollen sie es nie darauf kommen lassen. Wie ich schon oben sagte, der Ton ist belehrend aber dennoch höflich. Es würde rechtlich auch keinen Sinn machen, wenn sie bei lauter Musik die Wohnung betreten dürften, denn was ist dann "laut"? Die Polizei ist schon genug mit "Gefahr in Verzug" im Alltag konfrontiert, um noch Nachts nochmal wegen lauter Musik vor der Entscheidung zu stehen: Hätte ich auch anders reagieren können? ;)

  • Klar hat die Polizei das Recht, die Wohnung zu betreten, sogar auf zwei Möglichkeiten (beispiel Berlin):


    Nach dem jeweiligen Sicherheits-und Ordnungsgesetzen in der Gefahrenabwehr (hier ASOG Berlin) und dem OwiG (analog zur StPO).


    Owig: Lärmbelästigung zur Nachzeit ist Minimum eine Ordnungswidrigkeit, sollte ein Nachbar Schlafstörungen/kopfschmerzen haben, ist eine Körperverletzung zu prüfen, dann Straftat.


    Die Amtshandlungen ergeben sich aus der StPo.


    oder


    vergleiche §36 Abs.1 Nr 2 oder als Auffangtatbestand Nr.1 ASOG Berlin, Emessionsfreisetzung.
    (vergleichbare Gesetze hat aber jedes Land)


    War schon alls rechtmässig, keine Sorge. Das "Mahnen" beim ersten Besuch kann man(n) [die Polizei] machen, muß Sie aber nicht.



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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


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  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Wo ist das eine Bagatelle, wenn Nachts gelärmt wird?


    Der deutsche Reihenhausbesitzer fordert für sowas natürlich die Todesstrafe, aber objektiv betrachtet: Niemand wurde gefährdet, verletzt, getötet oder hat einen finaziellen Verlust durch den Krach.
    Daher gibts beim ersten Mal eine Ermahnung vonn der Rennleitung und beim zweiten Mal wird die Lärmquelle konfisziert und es wird ggf. ein Obolus an die Staatskasse fällig.
    Ein vollkommen adäquates Vorgehen.

    Zitat


    Wird schon einen Grund gehabt haben, warum da kein Nachbar geklingelt hat sondern die Polizei vorbei schickte.


    Das heißt erstmal gar nichts. Manche Menschen möchten sich nirgends unbeliebt machen und schicken dann lieber andere vor.
    Oder evtl. sind ähnliche Bemühungen in der Vergangeheit schon erfolglos geblieben, warum sich also aus dem Bett quälen statt kurz zum Telefon zu greifen?
    Ich glaube allerdings auch es wird schon einen Grund haben dass die Polizisten eine Anzeige erstattet haben, sie haben am Ende selbst keinen zählbaren Vorteil davon, das ist auch Papierkram und erfordert ggf. ein Erscheinen zur Aussage vor Gericht, dass die das rein zum Spass oder um Leute zu ärgern machen glaube ich irgendwie auch nicht.

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