Der volltrunk ist ebenfalls ein vergehen.
Zum te: hör auf das, was dauerposter geschrieben hat. Mein tipp: wenn die amtshandlung rechtsmässig war und du auch nur leichten (passiven) widerstand geleistet hast (zur schwere: leicht unterhalb der sonst üblichen nötigung) reicht das aus. Vorsatz wird nicht unbedingt gefordert, wenn die tbm - amtshandlung als rechtmässig angesehen wurde.
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