Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

  • ganz ehrllich ich bin zu diesem Zeitpunkt nie beleidigend oder gar handgreiflich geworden. Gern schreibe ich die Tage meine Aussage hier rein . Und zu der Geschichte mit den 90 Tagessätzen- Ja ich wurde schonmal mit 18 bestraft. Das ist eben das Übel wollte dieses Jahr mein Führungszeugnis bereinigen und nun kam diese Sache.


    Ich hatte niemals in meinem Leben etwas mit Gewalt zu tuen gehabt, so soll es auch bleiben- wenn aber das Urteil rechtskräftig ist, -- wird man abgestempelt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Der TE hat sich doch ohnehin zur Sache eingelassen ("Ich habe meine Aussage schriftlich an die Polizei verschickt").


    Einer Anhörung durch das Gericht bedarf es gerade nicht, § 407 III StPO.


    In meiner schrifltichen Aussage, habe ich ganz klar darum gebeten, den Zeugen zu befragen. Dies ist nich geschehen, es kam jedeglich der Strafbefehl.

  • Zitat

    Als Sie die Wohnungstür öffneten, versperrten Sie den Durchgang zur Wohnung und drückten Körperkraft gegen den Beamten Wächter, der Sie nach hinten schob. Unvermittelt erhoben Sie Hände und Arme zu einem Angriff, woraufhin sie fixiert wurden. Daraufhin versuchten Sie mit erheblichen Kraftaufwand, sich zu befreien und den Oberkörper gegen die Beamten zu drücken, was erfolglos war.


    Fast gleiche Situation habe ich erlebt in meinem Job.
    Kurzversion:
    Patient volltrunken- schlägt mich in meiner Funktion mit als Pfeger mit Fausthieb-
    Polizei wird dabei gerufen-Polizie kommt.Patient verhält sich wie im Zitat angegeben und versucht Polizist noch zu würgen.
    ca.12 Wochen später Gerichtsverhandlung wegen meiner Anzeige und Anzeige des Polizisten-
    Gerichtsverhandlung-verfahren wurde eingestellt da Patient 1,4 promille hatte und zur Schuldfähigkeit eimn Gutachten hätte erstellt werden müssen und dieser Umsatnd hat den Staatsanwalt bewogen das Verfahren einzustellen.
    Wirklich so gewesen,ich war bei dem Verfahren anwesend und hatte nachdem Verfahren ein Gespräch mit den Staatanwalt ,da ich das Urteil unbefriedigend fand.


    Würde von daher nicht einfach zahlen,sondern erst einmal begründeten Einspruch einlegen.

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    . Und zu der Geschichte mit den 90 Tagessätzen- Ja ich wurde schonmal mit 18 bestraft.


    Blöde Frage an den TE:


    War das nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht?


    Wie alt bist Du jetzt?


    Ist wichtig wegen den Löschungsfristen. Wenn Du lediglich eine einzige Jugendstrafe hast, ist die irgendwann draußen, war das schon nach Erwachsenenstrafrecht, Pech gehabt.



    Gruß Boris

  • Was mich an der ganzen Geschichte wundert (habe alles schon durch, laute Musik, Polizei usw.) ist, daß sich solche Geschichten kaum so abspielen. Bei mir kamen immer 2 Polizisten, waren immer sachlich-höflich, wurde immer aufgefordert die Musik unverzüglich abzustellen und der letzte Satz war immer sinngemäß: "Sollten wir nochmal kommen, gibt's Ordnungsgeld und Ärger". So, das war's dann auch schon. Niemals hat die Polizei versucht die Wohnung zu betreten, geschweige denn mich anzufassen oder ich sie. Ich könnte mir auch sonst nicht vorstellen wie ein Körperkontakt zustande kommen könnte. Da muß einfach was vorgefallen sein (deinerseits).



    Ansonsten Widerspruch einlegen, versuchen darin zu erklären, daß es keine Absicht war die Beamten zu hindern, du warst angetrunken, hast zu emotional reagiert und daß es dir sehr, sehr leid tut. Ich glaube aber kaum, daß die Sache weiter verfolgt wird. ;)

  • Hi


    mein Tip:


    Zahl' den Strafbefehl und Du hast Ruhe.


    Grund 1: Sehr wahrscheinlich kommt Dich ein Verfahren !wesentlich! teurer, es sei denn, es folgt ein Freispruch, was aber unwahrscheinlich ist. Du zahlst nämlich Anwalt + evtl. Strafe + evtl. Gerichtsgebühren.


    Grund 2: Strafbefehle werden m. W. nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Bitte korrigieren, wenn ich da falsch liege.


    Nimm' es wie ein Mann, ein Strafbefehl ist meist ein Angebot, die Angelegenheit ohne viel Aufhebens unbürokratisch abzuschließen, und wenn das Verfahren mit >90 Tagessätzen endet ärgerst Du Dich schwarz a.) über die viel höheren Kosten und b.) darüber daß Du dann vorbestraft bist!



    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Meines Wissens werden Strafbefehle ebenfalls ins Führungszeugnis eingetragen! Bin mir da relativ sicher, ein Bekannter von mir hatte eine Trunkenheitsfahrt, die steht drin!


    Das in einem Verfahren von 30 auf 90 Tagessätze hochgegangen wird, halte ich jdeoch für unwahrscheinlich, normalerweise fordert das Gericht dann auf, den Einspruch zurückzunehmen!


    Lediglich die Tagessatzhöhe könnte angepasst werden (sowohl nach oben als auch nach unten).


    Gruß Boris




  • Erst zeigst Du einen Besoffenen an, dann gibst Du dem nächsten Tips wie er sich aus der Affäre ziehen kann? Die Schuldunfähigkeit wegen saufens gehört abgeschafft, ist kein Freifahrtschein...

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Du schreibst du hättest die Beamten nur nicht in die Wohnung gelassen.Das hört sich an, als wenn du einfach nur die Tür nicht geöffnet hättest.
    Laut Strafbefehl hattest du aber AKTIV die Tür zugehalten und deine Arme zum Angriff erhoben.
    Warum sollen die Beamten lügen (fragt sich der Staatsanwalt).
    Deswegen die Anzeige wegen Widerstand.
    Und du vergisst vermutlich, dass auch passiver Widerstand strafbar ist!
    Allein die Grenze des passiven Widerstandes hast du erheblich überschritten.
    Ich fürchte aus der Nummer kommst du nicht raus.
    LG

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