Beiträge von Dacoco

    Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    Werde wohl den Samsung LE-32R41B nehmen. Gibt´s bei z.B. beim Online-Versender Cyberport für 1480 €.


    http://av.samsung.de/article.a…A4-404C-9820-981CDD26AF39


    Da mein jetziger Sony Trinitron auch schon fast 10 Jahre auf dem Buckel hat, kann ich die Investition mit meinem Gewissen vereinbaren ;)


    Würde dir dringendst empfehlen bei guenstiger.de oder einer ähnlichen Seite mal nach dem LE32R51B ausschau zu halten.
    Das Gerät ist mit dem 41er identisch und kostet deutlich weniger!

    Ne Maschine in der Wohnung aufstellen wäre tendentiell schon möglich, aber da die Wohnung eh recht klein ist würde ich das eigentlich ungern machen.
    Strom und Wasser wird nutzungsabhängig berechnet, also nicht Gesamtstrom/Bewohner.
    Da wir fast die einzigen sind, die überhaupt die Maschine nutzen und das Haus eh nicht viele Parteien umfasst ist das Problem von trauma zumindest bei uns eher zu vernachlässigen.

    Whoops, sorry. Natürlich ist das eine wichtige Grösse - hatte ich total vergessen.


    Ich sag mal wenn ich mich zu einer regelmässigkeit aufraffen könnte wäre die ca. bei alle zwei Tage eine Maschine. Manchmal bissi mehr, aber wir sind halt nur zu zweit.

    Hallo zusammen,


    in unserer neuen Wohnung gibt es im Keller eine Gemeinschaftswaschmaschine. Ein mal Waschen kostet dort 1,50 Euro. Allerdings kriegt man im Modus Kurzwaschen für den Preis zwei Maschinen durch (das ganze ist zeitgesteuert).
    Also sinds im Endeffekt 0,75 Euro pro Wäsche.


    Wir haben noch ne Waschmaschine im Keller, allerdings ist die alt und das Dichtungsgummi müsste auf jeden Fall getauscht werden. Zudem muss man ihr manuell sagen dass sie jetzt spülen soll, sonst wäscht sie bis sie auseinanderfällt.


    Klar dass es dafür keine pauschale Aussage gibt, aber was kostet denn eine Wäsche bei einer eigenen Waschmaschine, wenn man Strom, Wasser etc. berücksichtigt?


    Was würdet ihr mir empfehlen?

    :D


    Okay der Threadtitel ist reisserisch, aber ich habe genau gesagt das folgende Problem:


    Ich habe ein Notebook, welches nur 1024x768 kann. Am D-SUB Ausgang des Notebooks will ich ein TFT-Display anschliessen, welches die Auflösung 1386x768 benötigt.
    Nun habe ich es mit dem Tool Powerstrip schon geschafft weitere Auflösungen wie 1280 etc. freizugeben. Leider sind die Zwischendinger wie 1386x oder 768x nicht dabei. Kennt ihr ne Möglichkeit wie man die Graka dazu bringen kann?
    Nen neuen Monitortreiber habe ich schon gebastelt und dort die 1386er Auflösung eingetragen - hilft aber nix.


    Ich befürchte fast, dass diese Angabe im Grakatreiber vorhanden sein muss.


    Die Graka is im übrigen ne billige Unichrome mit Shared Memory - nix dolles.

    Hallo zusammen,


    ich würde mir gerne einen LCD TV in die Wohnung stellen. Er sollte nicht mehr als 1000Euro kosten und möglichst groß sein. Es gibt zumindest ein paar Modelle, welche diese Kriterien erfüllen.
    Sehr positiv scheint mein eindruck von diesen Modellen hier:
    Videoseven LTV32D
    Videoseven LTV30D


    Bzgl. der Bildqualität bzw. meinen Ansprüchen kann ich nur sagen dass ich nen 19" Benq TFT, also auch eher das untere Preissegment, gewohnt bin.
    Der reicht mir als PC Monitor voll und ganz aus.


    Könnt ihr mir Empfehlungen oder Erfahrungsberichte dazu mitteilen?



    PS Sind die Boxen bei TFT-TV's im Allgemeinen bzw. speziell bei diesen Modellen abnehmbar? Da ich eh ne Anlage nutze würde ich die Boxen eigentlich gern abmontieren wenn das geht.

    Nun ist es so dass wir den Mietvertrag gestern zur Durchsicht und Unterschrift erhalten haben. Da wir uns für ein Jahr an diese Wohnung und somit den Vertrag binden, wäre interessant ob die Klauseln bei denen wir nicht genau bescheid wissen so auch okay sind.
    Vielleicht kann ja der ein oder andere etwas dazu sagen:


    1) [...]mit einer Wohnfläche von ca. 60m² zur Nutzung durch zwei Personen.
    Die Flächenangabe ist unverbindlich. Grundlage für den Mietpreis und die Anmietung der Wohnräume ist die örtliche Besichtigung.


    Ist soweit üblich oder?



    2) Der Mieter verpflichtet sich, kleine Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnräume bis zu einem Betrag von 100 Euro im Einzelfall zu tragen und dem Vermieter die angefallenen Kosten zu erstatten, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die Teile der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, dies sind insbes. die Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- u. Kocheinrichtung, Fenster u. Türverschl. sowie Rolläden.


    Meine gelesen zu haben, dass soetwas mit der Einschränkung auf Mietsachen mit häufigen Zugriff okay sein soll.



    3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. §536a Abs.1 BGB findet in soweit keine Anwendung. Für Mängel der Mietsache, die bereits beim Abschluß des Vertrags vorhanden sind, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


    Was ist wenn wir im Nachhinein Schimmel in der Wohnung entdecken? Pech gehabt?



    4)[...]Die einzelnen Vertragspartner bevollmächtigen sich jedoch hiermit unter Vorbehalt des schriftl. Wiederrufs jeweils gegenüber dem andeeren Vertragsteil bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt insbesondere für die Entgegennahme einer Kündigung, die Geltendmachung der Erhöhung der Miete und der Nebenkosten sowie einer Vereinbarung hierüber, nicht jedoch für den Ausspruch von Kündigungen und den Abschluss von Mietaufhebungsverträgen.


    Wird normal sein!?



    5)Sofern einzelne Betriebslkostenarten, wie z.B. Müll, Wasser u. Strom, durch das Versorgungsunternehmen direkt mit dem Mieter abgerechnet werden können, ist der Mieter vepflichtet, diese Kosten direkt zu übernehmen u. entsprechende Versorgungsverträge abzuschliessen.


    Okay, für Strom mag das korrekt sein. Weiter vorne steht aber das Müll u. Wasser in den Nebenkosten drin sind!!?



    6)Dem Vermieter steht in angemessenen Abständen oder aus besonderem Anlass die Besichtigung der Mieträume nach vorheriger Anmeldung zu verkehrsüblicher Tageszeit an Werktagen frei.
    Bei mehrtägiger Abwesenheit des Mieters sind die Schlüssel unter schriftl. Benachrichtigung des Vermieters leicht erreichbar zur Verfügung zu halten, andernfalls darf der Vermieter in dringenden Fällen die Mieträume auf Kosten des Mieters öffnen lassen.


    Ich denke auch das steht überall drin, wird aber in der Form eh nicht gemacht und dient nur zur rechtl. Absicherung.



    7)Der Mieter ist zur Benutzung der Heizungsanlage verpflichtet. Nichtbenutzung befreit nicht von der Heizkostenverpflichtung.


    wie oben...




    Ich muss dazu sagen dass wir von Mietverträgen bisher überhaupt keine Ahnung haben. Bestimmt ist das meiste schon okay und standard, aber da wir uns für ein Jahr binden würden uns auch andere Meinungen interessieren.


    Herzlichen Dank wenn ihr es schon bis hierhin gelesen habt



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    Ausserdem brauchen wir eine Küche. Es muss was spezielles her weil es eine Dachgeschosswohnung ist, die in der Küche ne Schräge hat. Das ganze muss auf einer bereits gekachelten Fläche von 2,2x2m stattfinden und aufgrund der Schräge kriegt man max. 1,50m an Hängeschränken (bzw. Abzugshaube) hin.
    Wir hätten gern ne Küche in U-Form auf diese Fläche platziert und aufgrund der relativ kleinen Wohnung auch gern ne Theke in die Küche integriert.
    Das soll auch gar nicht zur Diskussion stehen, eher wo man sowas gut&günstig kriegen könnte.
    Bei einem teureren Möbelhaus hatte man uns 3700 mit Geräte ausgerechnet, bei Ikea wiederum kamen wir schon auf deutlich bessere 2500. Bei beiden Küchen ging es um welche mit rot glänzender Front.
    Vielleicht hat jemand gute Links, Läden oder Adressen rund um Düsseldorf wo man fündig werden könnte.
    Alma-Küchen habe ich da z.B. selbst schon gefunden, allerdings noch nicht nach Preisen gefragt.