Bei Staples (zumindest in den Filialen) gibt es eine Iomega 500GB HD ebenso für 99,- Euro.
Au revoir...
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Bei Staples (zumindest in den Filialen) gibt es eine Iomega 500GB HD ebenso für 99,- Euro.
Au revoir...
Heute in der Prospektwerbung, sollte also zumindest in den Filialen gültig sein. Online müsstest du selber schauen ;).
Au revior...
Ich hab es und kann es bedingungslos empfehlen. Gibt nichts besseres in dem Preissegment (und auch leicht drüber).
Au revoir...
Aber nicht bei Amazon selber ;).
Da kommen noch 5,90 Versand drauf, somit sind die 52,99 direkt über Amazon günstiger.
Au revoir...
V7 L22WD 22" (inkl. DVI, 5 ms) bei Staples für 199,- Euro.
Au revoir...
ZitatOriginal geschrieben von implicit
Wäre schön, wenn Vodafone auch noch nachziehen würde.
Oder O2 :mad: .
Au revoir...
ZitatOriginal geschrieben von DaRappa
Desweiteren ist das Handy zZ offensichtlich nichtmal lieferbar!
Hast du dies bzgl. neure Infos? Wann ist denn wieder mit einer ausreichenden Versorgung zu rechnen?
Au revoir...
Eher nicht. Die CPU ist ein kastriertes Modell (nur 533 FSB), Speicher-Geschwindigkeit und Geschwindigkeit der HD (UPM) steht auch nicht fest.
Ist sicher ok, aber DER Knaller ist es nicht.
Au revoir...
Kabel Deutschland.
26 MBit Down-, 1 Mbit Upstream.
25,90 Euro / Monat.
http://www.teltarif.de/arch/2007/kw35/s27022.html
Au revoir...
Die deutsche Justiz ist auch nicht das was Sie mal war. Die GEZ dreht jetzt wirklich völlig durch:
"GEZ darf in Sonnenstudios „pro Lautsprecher“ abkassieren.
Für jeden einzelnen Lautsprecher einer Radio-Anlage können unter Umständen gesonderte Rundfunkgebühren fällig werden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, für jedes zum Empfang bereit gehaltene Rundfunkempfangsgerät sei eine Gebühr zu entrichten.
ap KOBLENZ. Dies gelte auch für Lautsprecher, wenn sie als „gesonderte Hörstellen“ genutzt würden.
Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber eines Sonnenstudios gegen einen Gebührenbescheid geklagt. Wie das Gericht mitteilte, befinden sich in dem Studio sieben Kabinen mit je einer Sonnenbank sowie je einem Lautsprecher, über den die Kunden Radio hören können.
Angeschlossen seien die Lautsprecher an ein zentrales Empfangsgerät. Als der Südwestrundfunk von dem Betreiber des Sonnenstudios für jeden einzelnen Lautsprecher Rundfunkgebühren forderte, zog der Mann vor Gericht.
Das OVG bezeichnete die Forderung des SWR nun jedoch als rechtmäßig. Die Lautsprecher in den fraglichen Kabinen seien „gesonderte Hörstellen“ und damit gebührenpflichtig, weil die Kunden sie ein- und ausschalten könnten. Damit könnten die Nutzer selbst darüber entscheiden, ob sie Radio hören wollten oder nicht. (Aktenzeichen: 7 A 10471/07.OVG)"
Quelle: http://www.handelsblatt.com/Ne…sprecher-abkassieren.html
Au revoir...