Beiträge von Blubby

    "Die wird ganz normal wie jeder andere Brief oder jedes andere Paket zugestellt.


    Manchmal ist ein Stempel drauf, daß die Ware am Frankfurter Flughafen oder dem Post Zollamt zollamtlich behandelt wurde. Manchmal nicht.


    Wenn nicht erlaubte Ware drinnen ist, oder mit dem Wert versucht wurde, zu betrügen, geht es den normalen Gang. Entweder wird dir mitgeteilt, daß die Sendung vernichtet wird, oder Du darfst es am Zoll auslösen. Das hat mit der Packstation nichts zu tun. Hatte ich aber noch nicht."


    "Ich glaube, um diese Mitteilung ging es ihm. Die kann ja im Normalfall dann nicht per Briefpost erfolgen, da eine PS für einfach Briefe nicht zustellefähig ist und der Zoll die reale Adresse des Empfängers u.U. gar nicht hat.


    Dann müsste der Zoll einen Maxibrief mit entsprechenden Mindestmaßen an die PS schicken."


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    Ja, genau um diese Mitteilung geht es mir.
    Ich habe legale Ware mit einem Wert unter 22 € bestellt. Bisher hatte ich nie Probleme, solche an die Packstation senden zu lassen. Allerdings hatte ich auch schonmal Ware unter 22 € Wert die ich beim Zoll abholen musste: Rechnung vorlegen, öffnen, mitnehmen. (Diese Ware ging aber nicht an die PS).


    Nun habe ich eine Bestellung getätigt, die bei 20 € liegt. Bei solchen "knappen" Werten, wird der Zoll ja eher aufmerksam. Und da lt. FAQ an die PS ja keine Ware gesendet werden darf, die verzollt werden muss, frage ich mich wie es sich hier verhält. Für die Post dürfte es doch kein Problem sein, dann einfach den Zollzettel in die PS zu legen ? Zumindest habe ich dass schon das ein oder andere mal gelesen. Die Post hat darüber hinaus ja auch meine richtige Adresse... und "verzollt" werden muss ja nichts. Für den Eifer des Zolls kann der Kunde ja nicht verantwortlich gemacht werden.


    Vielleicht hat ja der ein oder andere hier Erfahrung damit und schonmal einen Zettel in der PS ;)

    Juristische gäbe es im Einzelfall durchaus Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Nicht nur AGBs werden Vertragsbestandteil sondern auch andere Umstände können Gegenstand des Vertrages werden. Von der Möglichkeit u.U. einen Wegfall der Geschäftsgrundlage zu konstruieren könnte man je nach Situation auch Gebrauch machen. Die Rspr. wird da zunehmend verbraucherfreundlicher und wenn o2 einen falschen Eindruck erweckt hat von dem Kunden bei Vertragsschluss ausgegangen sind gibt es da sicher Gerichte die hier verbraucherfreundlich urteilen würden.

    Hallo,


    ich habe meinen Vertrag(02) inkl. Portierungsauftrag widerrufen. Kann ich jetzt meine Nummer ganz normal bei einem neuen Vertragsabschluss wieder portieren ? Oder ist die nun futsch ?


    Danke,


    Gruß