Re: Re: Re: Targobank +.
Zitat
Original geschrieben von sparfux
Das wäre dann die Überlegung.
Wobei,nach dem was Du in Deinem verlinkten Post geschrieben hast, die Kündigung dann nicht zum Ende des Vertragsjahres sondern zum Ende des Vertragsjahres + 1 Monat erfolgen muss. In den Bedingungen steht ja wohl, dass die Gutschrift des jährlichen Bonus auf der ersten Monatsrechnung des neuen Vertragsjahres erfolgt.
Ich habe das Gefühl, dass es bezüglich Cashback bei der TARGOBANK unterschiedliche Meinungen gibt:
Meine Anfrage über das Onlinepostfach nach vorzeitiger Auszahlung des jährlichen Cashbacks bei Kündigung (nicht spezifiziert durch wen) wurde schriftlich bejaht.
Später hatte ich auf gleichem Wege mitgeteilt, dass ich nicht damit einverstanden bin das das Cashback so erheblich reduziert wird, ohne dass ein Grund dafür angegeben wird.
Daraufhin wurde ich angerufen (hatte vergessen eine schriftliche Antwort zu verlangen):
Es erfolgte eine Erläuterung der EU Regulierung und der Hinweis, dass bei Eigenkündigung der Jahres-Cashback entfällt (genau das wird im Schreiben zur Änderung der Bedingungen ab 1.9. angeboten). Mein Einwand, dass ich das vorher schon schriftlich anders bestätigt bekommen hatte stieß beim Anrufer auf Irritation.
Ein Verweis auf den entsprechenden Punkt der Pluspunkt Karten Vertragsbedingungen konnte nicht angegeben werden.
In den Bedingungen zur PlusPunkt Karte (2009) findet man den Hinweis auf Wegfall des Cashbacks bei Verstoß gegen Teilnahmebedingen, Regeln und bei Falschangeben. Kündigung gehört nicht dazu.
Ich habe inzwischen widersprochen und habe eine Kündigung, wirksam in 2 Monaten erhalten.
Bestätigt wurde mir schriftlich (auf Nachfrage), dass bis dahin alle Bedingungen (auch Cashback) weiter gelten und anteilige Jahresgebühr, sowie Monats- und JahresCashback in der letzten Abrechnung verrechnet werden.
Gruß
LarsLarsen