Beiträge von SFAB

    Der Umweg über Sipgate hätte auch den Vorteil, dass man problemlos einen beliebigen Router am o2-DSL-Anschluss betreiben könnte. Dafür könnte man allerdings die möglicherweise im DSL-Tarif inkludierte Telefon-Flatrate nicht mit den gewohnten Rufnummern nutzen, sondern müsste dies wiederum mit Extrakosten über Sipgate o.ä. realisieren.

    Habe ich das richtig verstanden:


    Wenn ich jetzt einen Congstar-Postpaid-Vertrag im Tarif "Smart M" abschließe, besteht die Möglichkeit, LTE nutzen zu können?


    Sollte ich allerdings einen Vertrag im Tarif "Smart L" abschließen oder später wechseln, dann habe ich keine Aussicht auf LTE?

    Gängige Powerbanks nehmen sich leistungstechnisch IMHO nicht viel. Wichtig ist nur bei einem seriösen Händler zu kaufen, damit auch wirklich das drinsteckt, was draufsteht.


    Welche Kapazität du brauchst, hängt davon ab, welches Handy du damit wie oft laden möchtest, d.h. wie groß die Akkukapazität des Handys ist. Da das Entladen der Powerbanks nicht mit 100% Effizienz vonstatten geht, muss man ein bisschen Verlust mit einkalkulieren, pessimistisch etwa 15%.


    Hat der Handyakku etwa eine Kapazität von 2000 mAh, könnte man ihn mit der Powerbank etwa sechs bis sieben Mal aufladen, ehe die Powerbank wieder geladen werden muss.


    Solltest du die Powerbank also zumindest zwei Mal während des Urlaubs komplett aufladen können und voll aufgeladen mitnehmen, sollte man mit der o.g. durchaus zwei Wochen über die Runden kommen.

    Ja, es gibt wohl drei verschiedene Typen von unterschiedlichen Herstellern, siehe z.B. hier.


    Ob sich daraus in der Praxis mit aktueller Firmware ein großer Unterschied ergibt, wage ich zu bezweifeln. Die grundsätzliche Ausstattung ist bei allen gleich, einzig die verwendeten Chips könnten voneinander abweichen.

    In kurz:
    Gewährleistung = Anspruch gegenüber Händler
    Garantie = Anspruch gegenüber Hersteller


    Gravis kann also keine "Gewährleistungsansprüche" vermittelt haben, da nur der Käufer (oder ein Bevollmächtigter) diese gegenüber dem Händler (in deinem Fall MediaMarkt) geltend machen kann.


    Wie seatopen schon sagte wird Gravis in diesem Fall netterweise als unbeteiligter Dritter für den Käufer einen Garantiefall bei Apple reklamiert haben, den Apple auf Kulanz ausgeführt zu haben scheint.

    Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Die Seite habe ich auch gefunden, aber keine Antworten auf meine Fragen. Du vielleicht?


    Teilweise, ja:


    Frage b) wird hier beantwortet.


    Frage c) wird hier beantwortet.


    Eine direkte Antwort auf Frage a), also ob eine normale Hotspot-Flatrate auch für die die TO-GO-Hotspots gilt, habe ich allerdings nicht gefunden. Das Gegenteil, also dass WLAN-TO-GO-Zugangsdaten auch für normale Hotspots gelten, ist allerdings der Fall, siehe Antwort auf c).