Hallo,
jeder kann beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen,
dass Gericht prüft nicht, ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht
sondern nur, ob die formellen Sachen richtig sind (wie z.b örtliche Zuständigkeit,
zustellfähige Adresse usw.).
Wichtig die 14 Tage Einspruchsfrist beachten, wenn man Einspruch einlegen will.
Im Übrigen kann man auch als Antragsgegner (also der gegen den sich der Mahnbescheid richtet) das streitige Verfahren beantragen, wenn man der Meinung ist , dies müsste eben vor Gericht entschieden werden. Das hat den Vorteil, dass dies nicht vorschusspflichtig ist, während wenn der Antragsteller dies beantragt Vorschusspflicht besteht, also nach der 0,5 Gebühr für den MB nun die 2,5 Gebühr bezahlen muss (Streitige Verfahren kostet 3,0 Gebühr Gerichtskosten bemessen nach dem Streitwert).