Beiträge von booner
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Original geschrieben von ChickenHawk
Darauf das es immer strafrechtlich nicht belangbar ist würde ich mich nicht verlassen.
Wenn man wissentlich den Vk ins offene Messer rennen lässt und dann mit dem unberchtigten Zeug abhaut kann das auch Betrug etc. sein.Betrug nach § 263 StGB setzt eine Täuschung voraus.
Da bei solchen Situtationen ja nicht ausdrücklich getäuscht wird, kommt nur eine Täuschung durch Unterlassen in Betracht.
Diese Täuschung durch Unterlassen setzt wiederum eine Garantenstellung voraus.Diese hat der Kunde im Supermarkt etc. jedoch nicht
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Außerdem hat man durch die "Mehrausgabe" keinen Anspruch auf Besitz oder Eigentum so das es bis hin zum Diebstahl werden kann...Der Kunde erlangst den Besitz an der Sache schon durch die Übergabe.
Ein Diebstahl nach §242 StGB scheitert schon an der fehlenden Wegnahme.
Fazit: Bis auf das schlechte Gewissen kein einem bei soetwas nicht viel passieren...
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Original geschrieben von Mundi
aber irgendwie hatte ich kein bedürfnis die leute zu betrügenZumindest aus strafrechtlicher Sicht stellt dieses Verhalten keinen Betrug dar.
Moralisch muss es jeder für sich selbst ausmachen:p
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$abbi = $tifmaster = Stifmaster = sehr billige Masche!
Sollen wir dir vielleicht ein bisschen beim Pushen helfen?
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Warum fragst du dann mittels dieses threads "Ist dieses Angebot seriös" wenn es dir schon selbst "höchst unseriös" vorkommt?
Rhetorische Frage vielleicht

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Original geschrieben von NoKiA4LiFe
Mein Schrank ist sozusagen mit Ersatzteilen tapeziert. Habe alles nagelneu da.
Na, dann bereite dem 7110 noch einen würdigen Lebensabend:)