Beiträge von booner

    Hat denn schonmal jemand den Kaufvertrag mit Dell widerrufen und es ohne Folie zurückgeschickt? Zicken die rum?


    BTW: Bis jetzt keinen Pixelfehler entdeckt. Und danke an die, die mich überzeugt haben das 1680er Display zu wählen. Die +98€ haben sich gelohnt. Habe aber auch sehr gute Augen :)


    Zickt bei euch anderen Mc Afee auch ziemlich rum? Hatte schon einen Bluescreen wegen der scheiss Firewall.. Auf die Dauer kommt es eh runter, scheint das NB sehr auszubremsen...

    Hallo,



    Betreff sagt schon alles. Mittels der im 6680 eingebauten Transferfunktion klappt es nicht, es werden keine Daten übetragen. In der PC-Suite habe ich nichts entsprechendes gefunden. Eine Datensicherung des 6680 lässt sich ja sicher nicht auf dem 6310i wiederherstellen.


    Wie schaffe ich es dann?

    Re: Mobilfunk/Vertragsverlängerung/Widerrufsrecht



    Dann ist es eine einfache Schriftformklausel, von der durch mündliche Verienbarung hätte abgewichen werden können.


    Natürlich trägt U die Darlegungs- und Beweislast, wenn sie Ansprüche aus dem Vertrag nach dem 31.10.06 (bei fristgemäß zugegangener Kündigung) gerichtlich geltend machen wollen.


    Wenn es nicht deiner Hausarbeits- oder Klausurbewältigung dient: Ein Anruf beim Provider sollte Klörung bringen, die wissen oft ganz genau welche Hirnis in den Callcentern der Drittanbieter sitzen.

    Re: Mobilfunk/Vertragsverlängerung/Widerruf



    Also:


    Wenn eine bloß einfache Schriftformklausel vorliegt, bedarf es eben gerade keiner ausdrücklichen oder gar schriftlichen Vereinbarung, dass von der Schriftform abgewichen werden darf. Es reicht, wenn die Parteien deutlich zum Ausdruck bringen, dass eine z.B. mündliche Änderung des Vertrags (die eben nicht der ursprünglich festgelegten Form geüngt) Wirksamkeit erlangen soll.


    Will man diese Rechtsfolge vermeiden, vereinbart man eine qual. Schriftformklausel. Diese lautet bspw:


    "Jegliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
    bedürfen der Schriftform, ein Abweichung von dieser vertraglichen Formvorschrift in mündlicher Weise ist nicht möglich"


    Wenn das, was du oben zitiert hast alles in dieser Klausel ist, liegt eine einfache Schriftformklausel vor, von der durch mündliche Vereinbarung zwischen U und V hätte abgewichen werden können. Ergo wäre dann durch das Telefonat eine VVL zustandegekommen, will man das Angebot des U als Angebot gerichtet auf eine VVL auslegen.

    Da müsstest du schon schreiben, ob eine einfache oder eine qualifizierte Schriftformklausel vorliegt. Von der ersteren kann aus Gründen der Privatautonomie durch mündliche Vereinbarung abgwichen werden. D.h., obwohl in den AGB für Änderungen des Vertrages die Schriftform vorgesehen ist, können die Parteien sich (konkludent) mündlich einigen, von dieser vertraglichen Formvorschrift abzuweichen.

    Mein 6400 kam gerade an, zwei Tage verfrüht :)



    Macht optisch einen sehr ordentlichen Eindruck. Habe gleich eine Frage dazu. Da ich aber diesen Thread nicht zumüllen will, habe ich sie mal an den 640m/6400 Thread im Hardware gehängt, siehe:


    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&postid=1932520


    Wäre schön, wenn die Experten dort ein paar Fragen zur optimalen Einrichtung des 6400 beantworten könnten.

    Ich bin mal so frei, wenn der TE kein Anhängen wünscht, bitte mitteilen, dann mache ich einen neuen Thread auf....


    Habe eine Frage zum meinen 6400:


    Kam eben an, auf dem Gehäuse neben der Tastatur klebt noch die Schutzfolie (und ich möchte sie auch erstmal kleben lassen, wegen evtl. Widerruf). Nun sind ja links und rechts oben neben der Tastatur Lüftungsschlitze, die durch die Folie verdeckt sind. Frage: Kann ich das NB so in Betrieb nehmen, oder muss die Folie zwingend ab?