Das ist die Ansicht der Polizei. Der Gesetzteswortlaut gibt es m.E. nicht her, es scheitert schon an der Bestimmtheit für eine Warnung vor Geschwindogkeitskontrollen. In erster Linie dient es der Navigation.
Bei so restriktiver Auslegung müsste man auch Autoradios kriminalisieren, hiermit kann ich bei Einstellen eines geeigneten Senders auch Warnungen erhalten. Oder sogar einen Kugelschreiber, mit dem ich mir während der Fahrt Notizen über Radarfallen mache.


