Das gesetzliche Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzgeschäft, dessen Inhalt eine Dienstleistung ist erlischt schon dann, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung veranlasst (hier: Nutzung der Mitteilungsfunktion).
Beiträge von booner
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Was hat das im Geplauder zu suchen?
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VF hat seine Webeite neu gestaltet. Von allen Stars, die ihr über meine Links von oben übertragt gehen 40% automatisch an mich, bitte berücksichtigen.
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Das ist das alte Angebot als Direktlink.
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Nochmal zur Klarstellung: In der der Bestätigungsmail hieß es bei mir jeweils "Lieferung durch Hermes". Gekommen sind die Karten mit der gelben Post, einfacher Großbrief.
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Amazon hat laut User "MTT" technische Probleme, es wird am Gutscheinversand gearbeitet.
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Original geschrieben von booner
Damit kommt man aktuell auch auf die Paybackbuchungsseiten:500 Stars: https://www.vodafone.de/jsp/bo…zes.do?BPOFFERID=16800254
3000 Stars: https://www.vodafone.de/jsp/bo…zes.do?BPOFFERID=16800255
Ich riskier´s mal mit 500 Stars und werde berichten!
Abgebucht wurden die 500 Stars jedenfalls.
Ich zitiere mich mal selbst, denn die 500 Punkte wurden meiner Paybackkarte soeben gutgeschrieben. Es klappt also. Werde gleich noch 6000 rüberschieben, hoffentlich passt da auch alles.
Auf "normalem" Wege geht es immer noch nicht!
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In der Motorwelt finden sich die BK-Werbung auch nicht mehr, dafür gibt es jetzt bei Subway Rabatt.
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Zitat
Original geschrieben von arne
Es geht wenn ja gerade in die andere Richtung: Der TÜV-Bericht sagt aus, daß die geprüften Teile einwandfrei waren. Ich bin gerade nicht ganz sicher, welche Bedeutung dem TÜV-Bericht zukommt, aber zumindest könnte der Händler schon mal ein Beweisangebot machen. Gerade wenn der Kauf schon länger zurückliegt kann es dann auch schwierig werden.Genau in der Weise habe ich das schon gemeint. Wie gesagt, wer sich ein wenig umhört bekommt die TÜV Plakette gegen Bares und unabhängig vom Zustand des Kfz. Für Händler noch weniger ein Problem.
Also geht die Beweiskraft eines HU-Berichts gegen 0. Selbst wenn der Bericht korrekt erstellt wurde, wird darauf asudrücklich erwähnt, dass der Wagen nur keine erkennbaren Mängel aufweist. Der Verkäufer haftet aber genauso für verdeckte Mängel.
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Mit oder ohne TÜV ist für die kaufrechtlichen Mängelansprüche eigentlich irrelevant. So ein TÜV-Bericht kann höchstens Indizwirkung entfalten bzw. für ein treuwidriges Verhalten des Händlers sprechen ("Schrott mit frischem TÜV verkauft"). Dass eine HU käuflich ist sollte eigentlich jedem Richter bekannt sein.
Eine Mängelhaftung kann auch wirksam ausgeschlossen sein, wenn der Händler nur als Vermittler aufgetreten ist und dabei ein Kundenfahrzeug verschachert hat.
Sollte der Händler ein eigenes Fahrzeug verkauft haben bzw. trotz Fremdfahrzeugs wegen Übernahme des wirtschaftlichen Risikos des Weiterverkaufs als Verkäufer einzustufen sein muss er ggü. einem Verbraucher als Käufer mindestens 12 Monate für Mängel haften. In einem solchen Fall gilt dann regelmäßig auch die gesetzliche Vermutung des § 476 BGB, so dass auch bei unzweifelhaft erst nach Übergabe eingetretenen Mängeln wie dem Defekt des FH gute Chancen bestehen.