Beiträge von booner
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Für die bucklige Verwandschaft: Vitaphone neu ohne Lg, 39€
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Ich bringe es lieber hier zu Ende, sonst kommen noch mehr OT- und Falschantworten:
Dass der gutgläubige Erwerb in dieser Konstellation durchgeht liegt daran, dass der unmittelbare Besitzer A, der Nokia aufgrund der Leihe den Besitz mittelt, den Besitz freiwillig aufgegeben hat, indem er B Besitz (und im Ergebnis auch Eigentum) verschafft hat.
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Zitat
Original geschrieben von NoKiA4LiFe
Eigentümer von Protos ist immer Nokia. Leihgaben sind mit Genehmigung erlaubt, Verkauf unter keinen Umständen.Gruß Dominik
Das glaubt aber auch nur Nokia
Bsp.: Nokia verleiht den Proto an Mitarbeiter A, welcher gerade Pleite ist. Also verkauft und übereignet A den Proto via ebay an den B, der nicht weiß, dass A nicht Eigentümer des Gerätes ist.Schwuppdiwup ist B Eigentümer des Protos (und demzufolge Nokia nicht mehr).