Beiträge von booner

    Wie es momentan aussieht, haben wir erst 2 Wiedergutmachungen bei etwa 50 Geschädigen. Das ist natürlich keinesfalls hinnehmbar.


    Trotz Fristsetzung für einen Geldeingang bis zum heutigen Tage auf meinem Konto ist kein Geld da. Strafanzeige geht heute um 18.00 Uhr vorab per Fax zur Staatsanwaltschaft.



    Tweety260763: Kannst du in deinem Onlinebanking die Bankleitzahl der überweisenden Bank sehen? Wenn ja, wäre super wenn du sie hier posten könntest. Interessant wäre dann auch noch, ob die jetzige Kontonummer (falls einsehbar) mit der damals zur Zahlung der Karten angegebenen identisch ist.


    Auch wenn ich denn Sinn dieser Konstellation nicht so ganz nachvollziehen kann:


    Das Widerrufsrecht als Gestaltungsrecht haftet dem (Fernabsatz-, Haustürgeschäfts-)Kaufvertrag, und nicht der Kaufsache an. Das Widerrufsrecht steht also nur dir als Käufer zu. Eine isolierte Abtretbarkeit nach §§ 398, 413 BGB an den Zweitkkäufer würde ich verneinen, da dies zu komischen Ergebnissen führen würde: B könnte wirksam deine Willenserklärung vernichten, und damit den Kaufvertrag zwischen dir und C. C hätte infolge gegen dich einen Rückgewähranspruch, die Sache befindet sich aber bereits bei B, der dir gegenüber auch ein Recht zum Besitz aus Kaufvertrag hast, du die Sache deswegen von B nicht herausverlangen kannst.


    Man könnte jedoch an eine Ermächtigung des B gem. § 185 I BGB durch dich zur Ausübung des Widerrufrechts denken.


    Natürlich kann generell "Person B den Artikel zum Händler C zurücksenden", das ist nur eine tatsächliche und keine rechtliche Frage. Widerrufen kannst jedenfalls grds. nur du als Vertragspartei deine auf den Abschluss des Kaufvetrages gerichtete Willenserklärung. Oder willst du widerrufen, hattest inzwischen die Sache weiterverkauft (und mir dem Käufer Probleme?), und möchtest dass die Sache direkt von B an C geschickt wird?



    Zur "Gewährleistung": Deine Mängelrechte sind an B abtretbar, es sei denn, C hat eine Abtretung vertraglich ausgeschlossen.

    Zitat

    Original geschrieben von Cyborki
    Jop.
    Liegt vielleicht daran weil ich neben 2 riesigen Firmen für die ich arbeite 2 eigene Firmen mit Angestellten betreibe.
    Eine habe ich auch schon hier im Forum beworben. :-)



    Na dann sollte es das nächste Mal ja auch für einen anständigen Piercer reichen :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von maddsch
    Vielen Dank booner! Wann genau wirst du Strafanzeige stellen? Einer sollte die Anzeige ja als Erster stellen, damit er den anderen das Aktenzeichen mitteilen kann, oder?


    Ich werde am Tage des Fristablaufs die Anzeige faxen, danach nochmal per Post schicken. Das mit dem Aktenzeichen ist so eine Sache, ich denke mal es dauert eher Monate als Wochen dass von der StA eine Rückmeldung (und damit ein Az.) kommt...


    Aber ich denke bei einheitlich gehaltenen Schreiben lässt sich leicht ein Zusammenhang feststellen.


    Wenn jemand schon bei der Polizei Strafanzeige erstattet hat, dann müsste er auf Anfrage das polizeiliche Az. der für die Herrschaften zuständigen Polizeidienststelle genannt bekommen, welches man dann verwenden könnte.

    Hier mal ein völlig unverbindlicher Formulierungsvorschlag, wie eine Strafanzeige gestaltet sein könnte:








    Absender XX .11.2005
    Vorname Name
    Straße Nr
    PLZ Ort


    (Telefonnummer)
    (Email-Adresse)




    An die
    Staatsanwaltschaft Köln
    Am Justizzentrum 13
    50939 Köln


    (- vorab per Fax – [+49 (0) 221 / 477 -4050])




    Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges gem. § 263 I StGB bzw. des gewerbsmäßigen Betruges gem. § 263 III 2 Nr.1 Alt. 1 StGB gegen:



    1. Frau XXXXX XXXXXX ,


    Wohnhaft: Entweder XXX str. XX in 50XXX oder XXXX str. XX in 50XXX XXXXXXX .


    Tel.: XXXXX/XXXXXX nach eigenen Recherchen.



    2. Den Kontoinhaber des Girokontos Nr. XXXXXXXXXXX bei der KSK Köln,
    BLZ XXXXXXXXXX . Der Begünstigte bzw. Kontoinhaber wurde wie folgt benannt:


    Herr XXXXX XXXXXX , wohnhaft laut Angaben früherer, belieferter Käufer: Am XXXXXXX XX in 50XXX XXXXXXXXXXXXXX .



    (3. Herrn S. H., der als Nachrichtenmittler auftrat, email-Adresse siehe unten, keine weiteren Personendaten bekannt.)





    Sehr geehrte Frau Staatsanwältin, sehr geehrter Herr Staatsanwalt,




    hiermit stelle ich gegen die oben bezeichneten Personen Strafanzeige nach § 158 I StPO wegen des Verdachts der Verwirklichung o.g. Delikte. Zugleich stelle ich Strafantrag gem. § 158 II StPO unter allen rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach §§ 263 IV i.V.m 248a StGB.



    Meiner Anzeige liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:



    Ich schloss am XX.XX .2005 mit Frau C. XXXXXXX im Wege eines Sofortkaufangebotes auf der Auktionsplattform http://www.ebay.de einen wirksamen Kaufvertrag gem. § 433 BGB über XX Stück „XXXXXXXXXX , 128 MB, neu, Garantie“ zu einem Kaufpreis von (insgesamt) XX ,00€ incl. Versand. (Ggf. alle Käufe, alle genutzten Accounts, individuelle Artikelnummern aufführen). Das Angebot ist unter folgender URL noch etwa 5 Monate lang abrufbar,


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=ARTIKELNUMMER + Partnerlink rauseditieren


    bzw. über die Suchfunktion der Seite http://www.ebay.de durch Eingabe der Artikelnummer XXXXXXXXXX auffindbar.


    Als Verkäuferin wurde mir eine Frau C. XXXXXXXXX wohnhaft XXXXXXXXstr. XX in 50XXX XXXXXXXXXXXXXX durch die ebay AG übermittelt. Aus eigenen Recherchen weiß ich, dass bis vor kurzem noch folgende Adresse von Frau XXXXXXX durch ebay an die Käufer übermittelt worden ist:
    XXXXXXXXstr. in 50XXX XXXXXXXXXXXXX.
    Frau XXXXXXXXX trat damals wie heute unter dem Pseudonym „XXXXXXXXXX “ auf.


    Folglich hat sich Frau XXXXXXXX vertraglich verpflichtet, mir gegen Vorleistung des Kaufpreises von XX,00€ (eine/zwei/drei) solche XXXXXXXXXXXX zu liefern und zu übereignen.


    Die Zahlung sollte auf Geheiß der Frau XXXXXX hin durch Überweisung auf das Konto des Herrn XXXXXXXX erfolgen. Die email-Kommunikation erfolgte durch einen angeblichen Herrn XXXXXXX , email Adresse: XXXXXXXX @web.de.


    Am XX.XX .2005 überwies ich vereinbarungsgemäß den Kaufpreis auf das oben genannte Konto des Herrn XXXXXXXXXXX.


    Wenige Tage nach erfolgter Überweisung wurde das Mitglied „XXXXXXXXX “ seitens der ebay AG von der Teilnahme am Handel ausgeschlossen.


    Bis heute ist bei mir noch keine Lieferung der Frau XXXXXXXXXXX eingetroffen.


    Zwar handelt es sich es sich bei dem geschlossenen Kauf um einen Versendungskauf i.S.d. § 447 I BGB, so dass die Gegenleistungsgefahr grds. mit Ablieferung der Kaufsache bei dem Frachtführer auf den Käufer überginge, dann also der Käufer das Risiko eines Verlustes der Kaufsache auf dem Transportwege zu tragen hätte.


    Frau XXXXXXX müsste jedoch für eine Erfüllung ihrer Verkäuferpflichten zumindest nachweisen können, die geschuldete Sache bei dem Frachtführer abgeliefert zu haben, was sie bis heute nicht getan hat. Bei telefonischer Nachfrage hat Frau XXXXXXX sogar jedes Handeln als Verkäuferin bestritten.


    (Auch eine Aufforderung zur Leistungserbringung bzw. alternativ Rückerstattung des Kaufpreises bei Setzung einer angemessenen Nachrist verlief erfolglos, trotz erfolgter Zusage der Rücküberweisung durch Herrn XXXXXX)


    Es handelt sich bei mir auch nicht um einen Einzelfall. Ich stehe mit knapp 50 Käufern der Frau XXXXXX in Kontakt, welche allesamt trotz Vorleistung keinerlei Ware aus den XXXXXXXXX -Angeboten der Frau XXXXXXX erhalten haben.


    Auch liegt angesichts des massiven Verkaufsumfangs der Frau XXXXXXXX der Verdacht nahe, dass diese im Rahmen ihrer Verkäufe bei ebay Deutschland als Unternehmerin i.S.d. § 14 I BGB tätig war, so dass in meinem Fall zwischen ihr und mir als Vebraucher i.S.d. § 13 BGB ein Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 I BGB gegeben ist, mithin also nicht die Gefahrtragungsregel des § 447 I BGB, sondern die des § 446 S.1 BGB Anwendung finden würde.


    Dieses Verhalten der Frau XXXXXXXXX legt mir nun den Verdacht nahe, dass ich Geschädigter einer umfangreichen Serie des Warenbetrugs, begangen durch Frau XXXXXX , Herrn XXXXXX bzw. Herrn XXXXXX oder gemeinschaftlich, geworden bin. Die Beteiligten nahmen zwar bereitwillig meine Zahlung entgegen, hatten aber wohl von Anfang an die Absicht, niemals die geschuldete Ware zu liefern, sondern sich stattdessen in rechtswidriger Weise zu bereichern, indem die Käufer durch Vorspiegeln einer nicht vorhandenen Leistungsbereitschaft getäuscht wurden, um dadurch bei diesen einen Irrtum zu erregen, welcher diese zu einer Vermögensverfügung veranlasste, die im Ergebnis zu einem Vermögensschaden führte, der stoffgleich mit dem erlangten, rechtswidrigen Vermögensvorteil der Beteiligten ist.


    Nach meiner Recherche hat Frau XXXXXXXX insgesamt mindestens 224 Stück dieser XXXXXXXXXX im Wege von Sofortkaufangeboten via ebay.de abgesetzt, also mindestens 1.344€ auf diese Weise umgesetzt bzw. Käufern einen Vermögensschaden in mindestens dieser Höhe zugefügt.


    Inwieweit auch Käufer anderer Artikel durch sie geschädigt wurden, vermag ich nicht zu beurteilen.



    Erstaunlich ist, dass, wie Sie anhand des Bewertungsprofils des Mitglieds „XXXXXXXX “ sehen können, frühere Käufer der Frau XXXXXXXXX beliefert wurden. Auf Nachfrage bei diesen „zufriedenen“ Käufern wurde mir mitgeteilt, dass auf den Paketaufklebern jeweils folgender Absender angegeben war:


    Herr XXXXXXX XXXXXXXXXXX


    Am XXXXXXXXXXXXX


    50XXX XXXXXXXXXXXX





    Ich bitte um rasche Aufnahme der Ermittlungen und um Mitteilung des Aktenzeichens, unter dem der Vorgang bei Ihnen bearbeitet wird.




    Mit freundlichen Grüßen




    (Unterschrift)