Beiträge von booner
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Zitat
Original geschrieben von Shani Ace
Ich hätte mal eine kurze Frage:Ich habe dieses Gerät von einem Privatverkäufer bei Ebay gekauft. Nun hat der Verkäufer im Text weder Garantie, noch Gewährleistung ausgeschlossen, so müsste ich ja damit entsprechende Ansprüche gegen ihn haben, richtig? Schliesst dies dann auch ein Widerrufsrecht mit ein?
Ob das Ganze problemlos praktikabel sein wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt, falls der Verkäufer das nicht einsehen sollte. Aber wäre schon ganz interessant zu wissen, wie das in diesem Fall aussieht, wenn mir bspw. das Gerät nicht zusagt.Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzgeschäften, also bei fast allen Käufen, die ein Verbraucher bei einem Unternehmer im Wege des Fernabsatzes tätigt.
I.d.R besteht das Widerrufsrecht also von Gesetzes wegen und kann nicht vom Unternehmer abbedungen werden.
Auf gut deutsch: Kaufst du unter auschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bei einem Privatmann, hast du keinerlei Widerrufsrecht. Kaufst du bei einem Händler, hast du i.d.R. ein Widerrufsrecht, dass der Händler dir ggü. auch nicht wirksam auschließen kann. Natürlich kann auch ein privater Verkäufer dem Käufer individuell ein vertragliches Widerrufsrecht einräumen, sollte er das wollen.
Das der Verkäufer hier wolh kein Unternehmer ist, besteht demzufolge auch kein gesetzliches Widerrufsrecht (und deshalb hat er auch erst gar keines ausschließen müssen).
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Radeon 9800XT Ultimate 80€
Besser vorher nochmal nachfragen, hat negative Bewertung für den Verkauf einer defekten GraKa!