Der Fall ist trotz seiner Kürze nicht einfach zu lösen und daher durch unverbindliche Tipps in einem Forum nicht befriedigend in den Griff zu bekommen. Wenn du dir sicher bist, dass die Käuferin nicht nur blöfft, würde ich mir ggf. auch fachlichen Rechtsrat beim Anwalt holen.
So könnte die Käuferin duch den Haftungsausschluss der Verkäuferin in sämtlichen Mängelrechten präkludiert sein. Dies setzt voraus, dass
1. überhaupt ein Haftungsausschluss Vertragsbestandeteil wurde,
2. falls er in der Form von AGB Vertragsbestandteil wurde (was sehr wahrscheinlich ist), dieser nicht wegen § 309 Nr . 8 b) aa) BGB (da neue Jeans) oder wegen § 309 Nr. 7 a) und b) BGB unwirksam ist
3. sich die Verkäuferin überhaupt auf diesen Ausschluss berufen kann, vgl. § 444 BGB.
Letzteres wäre nicht der Fall, wenn die Verkäuferin den Mangel arglistig verschwiegen hätte oder eine entgegenstehende Beschaffenheitsgarantie für die Sache übernommen hätte.
Da scheinbar zum Zeitpunkt der Vereinbarung des Ausschlusses bzw. des Vertragsschlusses kein arglistiges Verschweigen in Betracht kommt (Fahrlässigkeit ist hier nicht ausreichend) bleibt nur die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, welche sich bei nicht ausdrücklicher Übernahme einer solchen Garantie evtl. aus der Auslegung des Angebots ergeben kann.
Beschreibungsmerkmal wie "garantiert unbenutzt" , "keinerlei Fehler/Schäden/Flecken, "wie aus der Fabrik" könnte man als Übernahme auslegen, wären also schlecht für die Verkäuferin...
Sollte der Haftungsausschluss wegen Verstoßes gegen ein Klauselverbot unwirksam sein (was ich für sehr wahrscheinlich halte) bzw. sich die Verkäuferin nicht auf ihn berufen können, hätte die Käuferin prinzipiell "freie Bahn", da sie durch die Mitteilung der Verkäuferin den Nachweis erbringen kann, dass die Kaufsache bereits vor Gefahrenübergang mangelhaft war.
Im Übrigen würde ich spätestens jetzt auf das förmlichere "Sie" umsteigen und deutlich machen, dass ein weiteres Duzen durch die Käuferin ggf. strafrechtlich verfolgt wird.
PS: Vielleicht wäre die letzte RS-Rate besser in einem Duden angelegt worden?
PPS: Wie alt ist denn die Hose? Fall <6 Monate und Rechnung vorhanden ab zu dem Erstverkäufer!