Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Der Netzbetreiber kann sich nach einem Urteil des VG Darmstadt im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr allerdings auf das Fernmeldegeheimnis berufen und eine Auskunft verweigern. Es ging in diesem Fall um einen angedrohten Suizid und die Polizei wollte eben die Geodaten erfragen, was der Netzbetreiber verweigerte. Genaues weiß ich leider nicht mehr, ich habe das vor einiger Zeit in einem Artikel über das TKÜ gelesen. Das Verwaltungsgerichtsurteil ist allerdings auch schon einige Jährchen alt, ich kann natürlich jetzt nicht ausschließen, ob es zwischenzeitlich aktuelleres gibt.


    Hast du da ein Az.? Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass der NB die Herausgabe der Daten verweigert hat. Schon eher, dass es um eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der erfolgten Abfrage bzw. um Fragen der Kostentragung ging.


    Denn wenn die Grünen mit § 34 StGB argumentieren und die Tragung der Kosten zusagen werden die Provider eigentlich immer "weich"...

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Übrigens: sogar die Polizei hat Schwierigkeiten, im Rahmen präventiver Gefahrenabwehr an solche Daten zu kommen weil sich die Netzbetreiber auf das Fernmeldegeheimnis berufen können, wie sollte das also auch nur annähernd legal für private Zwecke möglich sein? Wer die Diskussionen um das TKÜ verfolgt hat, bei denen es auch und gerade um Handy-Ortungen ging, wird stärksten Zweifel an der Legalität erheben.



    Schwierigkeiten ist der falsche Audruck. In der Praxis kommen die ohne weiteres an diese Daten - meist genügt ein Anruf beim Provider. Streit gibt es höchstens darum, wer die Kosten trägt.


    Die -teilweise- gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung der Betroffenen wird auch mehr als schlampig gehandhabt. Beschwerden Betroffener sind also auch als die Ausnahme einzustufen.


    Ob das ganze juristisch korrekt ablief und eine Verwertbarkeit im Strafprozess gegeben ist, ist natürlich die andere Seite.


    Selbst die StA bzw. der anordnende Richter übernehmen das polizeiliche Begehren i.d.R ungeprüft, die Ablehnungsquote bei Anordnungen einer TKÜ nach §§ 100a, 100b StPO auf Antrag der StA liegt zwischen 1-2% :eek:


    Der Überwachungsstaat ist schon lange da...



    Aber lassen wir Tobias erstmal genaueres in Erfahrung bringen, das führt hier zu weit. Allerdings bin ich mehr relativ sicher, dass er da was falsch verstanden haben muss.

    Re: Handyortung über Handynummer - in Kürze neu bei toptrade24.de


    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Hallo! :)


    Der Besuch auf der CeBIT hat sich gelohnt! :D
    In Kürze wird es bei uns die Möglichkeit geben, Handys nach Angabe der Rufnummer zu orten - bei einer Genauigkeit, die mich selber fasziniert hat. Übers Internet wird die Nummer abgefragt, man erhält auf einer Landkarte angezeigt, wo sich das "angepingte" Handy befindet. In der Version, die ich gestern habe testen können, war es möglich, nach Angabe meiner Handynummer zu sehen, in welcher Messehalle ich mich befinde. :D



    Ist vermutlich auch nicht allzuschwer, da du bei der Ortung wohl am Stand des Anbieters warst :confused: Selbst wenn das Ergebnis "echt" war, hängen in den Cebit-Hallen genug Mikrozellen rum, die unter hundert Metern Radius haben. So war es im Endeffekte wohl nur eine zellgenaue Ortung (Standard!), die aber aufgrund der besonderen Gegebnheiten der Cebit genauer wirkte.


    Wie soll den diese "genaue" Ortung denn in technischer Hinsicht funktionieren?


    Wenn es nur die standardmäßige (und ungenaue) Ortung per Cell ID ist, sind 87 Cent pro Ortung schon sehr happig. Sowas gibt es im Netz zuhauf für 49 Cent ohne Abo.



    Eine Einwilligung des Rufnummerinhabers ggü. seinem Provider wird aber wohl Voraussetzung sein.