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Original geschrieben von f l a m 3
Ich dachte immer die Form der Nacherfüllung kann der Verkäufer festlegen.
Aber korrigiere mich wenn ich falsch liegen sollte.
Nein, kann er nicht. Im Kaufrecht hat der Käufer das Wahlrecht, im Werkvertragsrecht dagegen der Unternehmer.
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Original geschrieben von mr3
Ich brauch mal eure Hilfe.
Es geht um folgende Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…PageName=ADME:B:EOAB:DE:6
Das Gerät kam heute an.
Zitat:"Voll funktionsfähig.
Es hat leichte gebrauchsspuren.
Keine kratzer auf dem aussen und innen display.
Das Gerät ist aussen voll verkratzt, besonders hinten und hat sehr viele Lackplatzer, bzw. Abschabungen.
Ausserdem sind auf und neben dem Aussendisplay einige heftige Kratzer.
Was kann ich da vom Verkäufer erwarten? Eine Rücknahme? :confused:
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Du kannst im Rahmen deiner Mängelrechte vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen, wenn am gelieferten Gerät ein Sachmangel vorliegt. Du müsstest also nachweisen, dass die Kratzer, die zumindest im Bereich des Gehäuses reine Definitionssache sind ("leichte Gebrauchsspuren") einen Mangel darstellen und dieser bereits vorlag, als der Verkäufer das Handys bei der Post aufgab.
Du kannst dir dann raussuchen, ob du das Gerät duch den Verkäufer repariert haben möchtest oder ein entsprechendes mangelfreies Gerät nachgeliefert haben willst. Dazu setzt du dem Verkäufer eine angemessene Frist, nach deren erfolglosen Verstreichen kannst du vom Kaufvertrag zurücktrten.
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Original geschrieben von Sebian
Meint ihr, er kann da was machen bzw. macht das? Ich glaube zwar, dass ich nie wieder von ihm höre, aber wegen ein paar € brauche ich eigentlich keinen Ärger. Mir geht es hier ums Prinzip, deswegen möchte ich die Bewertung so lassen :mad:
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Es gibt ein 14-tägiges Widerrufsrecht!!! Verkäufer hat 467 negative Bewertungen!
Käufer 123(privat) 29.01.05 12:40 6353104918
Antwort von celiko-store: Trotzdem ist es unser Recht ein Gutschrift zu beantragen! >> Fall für m. Anwälte 29.01.05 14:29
Ergänzungskommentar von 123: Das habe ich nicht angezweifelt.Verkäufer schaltet angeblich Anwalt wegen 5€ ein
Wenn das deine abgegebene Bewertung ist, dann ist sie sachlich und wahrheitsgemäß erfolgt.
Vielleicht solltest du den Türkmann zusätzlich darauf hinweisen, dass man mit 16-Jährigen nicht so ohne weiteres wirksame Kaufverträge schließen kann, du demnach nicht mal hättest widerrufen müssen und der Fall, mal unterstellt deine Bewertung wäre unsachlich und würde nicht der Wahrheit entsprechen, auch nicht zur Verhandlung des Schadenserstzes wegen Verletzung einer kaufvertraglichen Nebenpflicht vor dem Landsgericht Düsseldorf landen wird.
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Original geschrieben von kaeptnblaubaer
sowohl in herrsching als auch in wessling gibts wunderbares o2-netz.
ausserdem: wer von den (auf jeden fall im online-tarif mit mobile-option) unschlagbaren preisen profitieren will, darf nicht auf dem hinterletzten bauernhof fünf balken netz erwarten.
So? Sagt dir das deine Netzabdeckungskarte?
Du hast am am Südzipfel von Herrsching mit Glück noch die Sender aus Dießen , Andechs und Utting, im Osten den aus Seefeld. Herrsching "Zentrum" is nix mit o2. Ebenso Weßling, im NW evtl. noch die 2 Türme von der A96.
Indoor dürftes es da trotzdem überall sehr mau aussehen, bei allen 5.000- 10.000 Bauern...
Dass die Leute im 5-Seen-Land wohl mit die wünschenswerteste Zielgruppe bundesweit sein dürfte ist dir klar?
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Original geschrieben von Martyn
In Oberbayern steht o2 aber imho ohnehin schon relativ gut da, und besonders rund um München sollte es bereits jetzt überall Empfang geben. Die neuen Standorte werden dann wohl wieder nur der Netzverdichtung beitragen.
Nene, da gibts noch komplett unversorgte Gemeinden. Mit unversorgt bezeichne ich jetzt mal kein Empfang bei Durchfahrt mit Auto ohne Außenantenne. Mag sein dass man dort im zweiten Stock eines Gebäudes guten Empfang hat.
Z.B. Weßling (30km von München, ~ 5.000 Einwohner) oder Herrsching (40km, ~ 10.000 Einwohner)
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Das ? kannst du dir sparen, du weißt doch ganz genau Bescheid :flop: