Beiträge von booner
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Das Gesetz wurde mit Wirkung zum 8.12.04 geändert, also sollten auch die Widerrufsbelehrungen angepasst werden.
Ein Nicht-Online-Händler hat sich auch an das Gesetz zu halten und bekommt im Falle ein Zuwiderhandlung genauso Probleme.
Ein Verstoß im Onlinehandel lässt sich halt schon durch ein paar Mausklicks aufdecken :p
Hier gibts konkrete Tipps:
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Zitat
Original geschrieben von Bob_Harris
Daher meine Frage: Gilt bei eBay noch die 90 Tage Frist für Bewertungen? Gibt es Tricks diese zu umgehen (für ihn)? Verlängert sich diese Frist u.U. bei einer neg. Bewertung?Man kann beliebig lange Bewertungen abgeben. Die entsprechenden Seiten sind leicht über ggogle zu finden. Dein Vorgehen dürfte also nicht von Erfolg gekrönt sein...
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Zitat
Original geschrieben von haiko_fries
Was heißt denn das ich keinen Anspruch auf Vorleistungen habe?
Heißt das, dass ich den player jetzt zurückschicke und er mir dann die Portokosten erstattet?
Gruß und DankeGenau so ist es.
Dir stehen - falls du als Verbraucher von einem Unternehmer gekauft hast - grundsätzlich zwei Wege offen.
1. Mängelhaftung:
Wenn du an einem funktionierenden MP3-Player weiter Interesse hast, du deinen also repariert oder einen mangelfreien nachgeliefert haben möchtest, kannst du beim Unternehmer Nacherfüllung deiner Wahl verlangen.
Du schickst ihm den defekten zur Reparatur oder zum Austausch, er muss sämtliche Kosten für die Nachlieferung oder Reparatur tragen, und du kannst von ihm deine Kosten für den Rückversand ersetzt verlangen.2. Verbraucherwiderruf:
Du kannst als Verbraucher deine auf den Abschluss des Kaufvetrages gerichtete Willenerklräung i.d.R bis zwei Wochen nach Eingang der Ware bei dir ohne Grund widerrufen. Du schickst in diesem Fall dem Unternehmer den defekten Player frei zurück.
Zwar kann dir der Unternehmer, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache kleiner 40€ ist, grundsätzlich die Rückversandkosten vertraglich auferlegen. D.h, wenn der Unternehmer eine entsprechende Klausel in seinen AGB hatte, dann müsstest du die Rückversandkosten allein tragen.
Das gilt jedoch nicht, wenn - wie bei dir - eine mangelhafte Sache oder ein aliud geliefert wurde. D.h., du bekommst dir Rückversandkosten in jedem Falle wieder.
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