Beiträge von booner
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T630 99€
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…9238&item=6345252810&rd=1
Keiner kaufts? Übler Preisverfall bei S/// :p

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Re: Gewährleistungszeit verkürzen? Rechtmäßig?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Michael
Hi Community,ich wollte die Kundigen unter Euch fragen, ob es rechtmäßig die Gewährleistungszeit zu verkürzen?
Ich habe bei einem Sonder- /Restpostenmarkt ein Fahrrad für 99 € gekauft (großer Fehler!), das ich zur Reparatur gebracht habe. In deren Geschäftsbedingungen steht, dass die Gewährleistung nur 6 Monate beträgt. Auf mein Erstaunen hin sagfte man mir, dass sie nur ein Sonderpostenmarkt sind, und es deswegen dürfen. Stimmt das?
Vielen Dank im Voraus!
Deine Mängelrechte verjähren in diesem Fall bei Gebrauchtware frühestens nach 12, bei Neuware frühestens nach 24 Monaten ab Gefahrübergang.
Sollten allerdings bereits mehr als 6 Monate seit Gefahrübergang verstrichen sein, musst du das Vorliegen eines Sachmangels nachweisen. Es reicht also nicht, dass du dich auf einen vorhandenen Mangel berufst, du musst vielmehr beweisen, dass dieser Mangel schon von Anfang an vorhanden war.
Stellt sich der Unternehmer quer, wirst du um einen Gutachter nicht herumkommen.
So läuft es im Endeffekt doch wieder auf 6 Monate "Gewährleistung" hinaus...
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Re: Kann/Darf ich eine Rechnung schreiben?
ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
Oder soll ich einfach nur so eine Art Quittung machen?Wär nett, wenn ich da ein paar Tipps bekäme.
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Zitat
Original geschrieben von Carsten
Das ist so nicht korrekt.
Seit jeher sind TT-Threads bei Google (und anderen Suchmaschinen) zu finden. Die angesprochene Archiv-Funktion ging im Mai 2003 an den Start, also bereits vor 1,5 Jahren.
Google (und andere) indexieren jedoch teilweise auch nach wie vor das Forum und haben es auch davor schon getan.Ist mir dann scheinbar nie aufgefallen... So oft sucht man ja auch nicht nach sich selber

Solange PN (noch) sicher sind, bin ich wieder still :cool: -
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