ZitatOriginal geschrieben von Herb
Man das die so alt werden konnte
Die ist sogar mehrfache Mutter! Wih kohnte daß blohs bassiren? :p
Auch nicht schlecht:
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ZitatOriginal geschrieben von Herb
Man das die so alt werden konnte
Die ist sogar mehrfache Mutter! Wih kohnte daß blohs bassiren? :p
Auch nicht schlecht:
ZitatOriginal geschrieben von rajenske
Hat der nicht nur Physik gemacht?
belinea sucht den Mathematiker ...
Grüße, Öle
Wenn ich mich nicht täusche, dann hab ich ihn seinerzeit mal bei einer Vektorrechnung erlebt. Könnte aber auch ein Kräfteparalleogramm gewesen sein, da war ich noch zu klein dafür...
ZitatOriginal geschrieben von seby
Hi,
Wieso, Abholung ist möglich. Da geht man doch kein Risiko ein.
Wer weiß? Vielleicht brät er dir dann eins von hinten drüber
Dann bist du dein Geld auch los...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von DJ Wisdom
Bevor ich anfange mich tot-zu-googeln :
Für welche Kosten brauche ich konkret Rechnungen oder ähnliches bzw. welche Kosten muss ich nachweisen ?
Auch hier gilt euch mein Dank...
Au revoir...
Wenn du einen höheren Betrag als den Pauschbetrag von 920€ geltend machen willst, muss du alle Kosten einzeln darlegen und nachweisen. Einen Beleg brauchst du immer dann, wenn man für das Geltendgemachte üblicherweise einen Beleg ausgestellt bekommt. In gewissen Rahmen kannst du auch sog. Eigenbelege austellen.
Für "Fahrten" zw. Wohnsitz und Arbeit / Uni kannst du generell nach Entfernungspauschale abrechnen, egal ob du zu Fuß gegangen, mit dem Rad gefahren oder Autogefahren bist. Nur solltest du vorsichtig sein, was du bei "davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem Pkw" einträgst wenn dies nicht den Tatsachen entspricht. Sonst will da FA noch Tankquittungen o.ä. sehen...
Falls Fahrkosten der öfftl. Verkehrsmittel die Kosten nach Entfernungspauschale übersteigen, kannst du alternativ auch diese geltend machen, allerdings nut anhand von Belegen.
Für Fahrten zur Uni kann das FA schlecht Nachweise verlangen, es wird ja kein Absentenheft oder Ähnliches geführt. Natürlich solltest du die Anzahl der Semestertage nicht überschreiten (Ausnahme für Fahrten in den Semesterferien zur Bib, Seminar etc.) und ein paar Krankheitstage "einbauen".
Belege wirst du also vor allem für Arbeitsmittel benötigen. Arbeitsmittel ab einem Anschaffungswert von 410€ netto müssen auf drei Jahre abgeschrieben werden.
Kopierkosten bspw. kannst du anhand von kopierkarten nachweisen, auch mit denen, die Kommilitonen in den Papierkorb geworfen haben. Oder du stellst dich in einer Schreibwarenabteilung eines Kaufhause ma länger an die Kasse :p
Wenn du den auf dem Bild meinst, der heißt Dr. Hermann Deger, ich glaub den gabs auch mal in jung (immer in brauner Cordhose und kariertem Hemd).
IIRC hat der einen leichten Zungensflag :p

Und das müsste er nochmal beim Tanzen sein, so ähnlich sah er früher auch mal aus:

Dunkle Haare sind auch keine Garantie für Intelligenz:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…8163&item=6340284694&rd=1
Die anderen Artikel sind auch alle sehenswert, nett finde ich die Wundertütte oder den Plickfang für die Willa
ZitatOriginal geschrieben von Black_Leaf
EDIT:
man booner, wie kann das sein eben war dein posting noch nich da. und trotzdem bist du wieder ne halbe minute schneller........ :mad:
Stimmt, beim T68i eben wars auch knapp...
ebay-Premium-Account halt ![]()