Beiträge von booner
-
-
-
-
6310i evtl. Fälschung, gleicher Verkäufer hat schon 5 6310i vertickt ,120€
-
Da hat Handygnigant gleich 20 x in die Schei**e gelangt:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…6893&item=6340150346&rd=1
Oder sollten die echt sein? Wieso Lithium-Ionen-Akku?
-
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von DJ Wisdom
Ich hänge mich mal dran :Werde diese Jahr knapp 12.000 € als Student verdienen - welche Kosten kann ich absetzen ?
Nennt mir bitte, if possible, konkrete Summen und deren Verrechnugsarten bzw. wie ich diese in der Steuererklärung anzugeben habe.
Bis jetzt sind bei mir zu nennen :
Fahrtkosten zu Arbeit (während des ganzen Jahres 4x die Woche 60 km am Tag). Das wird die Fahrtkostenpauschale bis ans Limit ausreizen.
Vielen Dank für eure Hilfe !
Au revoir...
Für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit entweder Arbeitnehmerpauschbetrag (920 €) bzw. höhere, nachgewiesenen Werbungskosten.
Im Rahmen des Studiums:
Fahrtkosten Uni-Zuhause an den Tagen, an denen du nicht arbeitest bzw. auch an den Arbeitstagen, wenn Fahrtsrecke Uni-Zuhause größer als Arbeit-Zuhause (wenn oben bei Einkünften aus NSA kein Pauschbetrag, sondern nachgwiesenen Werbungskosten, ansonsten wurscht), Semestergebühren, Arbeitsmittel (Kopierkosten, Literatur, Werkzeuge etc., PC, je nach Wert abgeschrieben auf 3 Jahre, PC-Peripherie, Schreibtisch, Regal, Bürostuhl bei entsprechender "beruflicher" Nutzung/ Veranlassung), und zwar nicht als Besondere Ausbildungskosten, sondern als vorab entstandene Werbungskosten für (durch das [Erst?]Studium vorbereitete) zukünftige steuerbare Einnahmen, dabei die konkrete berufliche Veranlassung des Studiums näher darlegen (geht Recht gut bei allen Studiengängen mit Staatsexamina). Dann kannst du diese Kosten in unbeschränkter Höhe (Ausnaheme Fahrkosten gehen nur bis ~ 5000€ p.a.) ansetzen, ggf. verrechnen lassen oder jahrelang vor dir hertragen (Achtung: Verlustrücktrag beim FA auf 0 begrenzen, extra Antrag [Anlage VA]. Durch diesen Verkustvortrag kannst du dann steueroptimiert ins Berufsleben starten, da die negativen Einkünfte der Vorjahre dann mit den erhöhten Einkünften verrechnet werden.
Für den Veranlagungszeitraum 2004 gibt es aber rückwirkend irgendeine Durchführungsverordnung, aufgrund derer diese Kosten nicht mehr als Werbungskosten, sondern (wieder nur) als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, alerdings jetzt bis zu einem Höchstbetrag von ~ 4000e p.a.
Hab mich damit noch nicht näher beschäftigt. Nachteil: Kein Verlustvortrag mehr möglich :mad:
PS: Aufpassen das dein Einkommen nicht kindergeldschädlich wird!
-
-
-
Gibts bei neueren Fernsehern mittlerweile eine Entmagnetisierfunktion? Ich sehe nicht fern...
-
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von o2neuling
Ich habe zwar keine ultimative Lösung zu bieten, dafür aber zwei Links:http://firefox.stw.uni-duisbur…orum/viewtopic.php?t=4155
http://firefox.stw.uni-duisbur…orum/viewtopic.php?t=7603Es scheint etwas mit dem Theme zu tun zu haben. Welches Theme benutzt Du denn? Falls Du nicht das Default-Theme benutzt, könntest Du eventuell mal kurz auf dieses umschalten. Vielleicht geht es damit.
Ansonsten kann ich Dir nur noch das oben verlinkte Forum ans Herz legen. Da sind Leute unterwegs, die sich besser mit diesen Dingen auskennen.
o2neuling
Danke für den Hinweis. Hab mal die userchrome.css angepasst hilft aber leider nix (Standard-theme). Ich mach dann mal dort weiter...