ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von speedster123
Hier seine 2 Mails:
Hallo Herr XXXXXXX,
leider geht das so einfach wie Sie sich das machen nicht!
Ich muß noch einige Dinge abklären und werde mich dann vermutlich über meinen Rechtsanwalt bei Ihnen melden.
Sobald ich definitiv nachweisen kann das die IMEI des Handy´s geändert wurde und es keinen Eigentumsnachweis für das Handy gibt
werde ich via Ebay die Rückabwicklung beantragen.
Schade, es hätte eine so gute Abwicklung werden können. Bei derart hochpreisigen Artikeln sollte man mehr fairnes erwarten können. Einen Hinweis auf fehlende Unterlagen gibts nicht in der Auktion! Damit wäre die Artikelbeschreibung nicht vollständig. Ich schau mal gegen welche Grundsätze bei ebay dies verstösst.
So, ich warte auf die Antwort meiner Rechtsschutzversicherung.
Gruß
XXXXXXXXXX
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Hallo nochmal,
schauen wir uns mal den Absatz 4 im § 8 an:
§ 8 Allgemeine Grundsätze
Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Nutzung der eBay-Website sowie der Dienstleistungen von eBay die geltenden Gesetze zu befolgen.
Die von dem Mitglied eingestellten Angebote dürfen nicht gegen geltendes Recht, diese AGB oder die eBay-Grundsätze verstoßen.
Kommt es auf der eBay-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern, teilt eBay den Mitgliedern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.
Der Anbieter muss sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen. Er hat sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht.
eine wesentliche Eigenschaft ist das fehlen der Garantieunterlagen und die geänderte IMEI des Handy´s . Es ist somit nicht nochvollziehbar woher das Handy stammt. Grund genug vom Kauf zurückzutreten.
Und genau das mache ich hiermit.
Ich melde mich am donnerstag bzw. Freitag nach meiner Rückkehr nach Deutschland nochmals. Bitte teilen Sie mir bis dahin mit, wie wir die Rückabwicklung abwickeln.
Vielen Dank
MfG
XXXXXXXXXXXXXXXX
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Von Recht hat er jedenfalls keine Ahnung.
Antworte ihm doch mal, dass die zwischen dir und ebay.de in das Nutzungsverhältnis miteinbezogenen AGB überhaupt kein Rolle im Verhältnis zwischen dir und Käufer spielen.
Die ebay AGB werden nicht im geringsten Bestandteil des zwischen dir und dem Käufer geschlossenen Kaufvertrags, noch entfalten sie Bindungswirkung für eurer Schuldverhältnis.
Natürlich lässt ein Verstoß gegen die ebay.de AGB deinerseits evtl. auch auf eine Störung im Verhältnis zwischen dir und dem Käufer schließen, mehr aber auch nicht.
Bezüglich der "fehlenden" Rechnung sehe ich deinerseits aber nicht einmal einen Verstoß gegen irgendeine Klausel der ebay AGB.
Zitat
P.S Das Handy hatte ich selbst gebraucht gekauft, habe auch keine Rechnung erhalten. Auf dem Karton war mit nem Kuli geschrieben worden das sich die IMEI durch Tausch geändert hat, das meint er mit IMEI Änderung usw...
Soviel zu deiner Frage dieker.
Wenn du jedoch dem Käufer verschwiegen hast, dass das Handy nicht aus erster Hand stammt, könntest du ihn arglistig getäuscht haben.
Du hättest erwähnen müssen, dass du das Handy deinerseits bereits gebraucht erworben hast.
Schreib ihm also davon besser nichts, sonst will er den Kaufvertrag noch wegen arglistiger Täuschung anfechten...