Beiträge von booner
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Original geschrieben von SatFix
einschalten!). Der wills nun zu Nokia geben. Normal kann ich doch innerhalb einer Woche vom Kauf zurücktreten, oder ? Was meint Ihr ?Nein, normalerweise kann man von geschlossenen Verträgen nicht zurücktreten.
Ausnahmen bilden spezielle Absatzformen, wie etwa Fernabsatz- oder Haustürgeschäfte. Bei diesen genießt der Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Eventuell wurde dir jedoch vertraglich ein Rücktrittsrecht eingeräumt.Grdsl. musst vor einem Rücktritt wegen Mangelhaftigkeit deinem Händler die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Dieser hat ja seinem Willen dazu schon gezeigt, da er es zu Nokia einschicken will, um nachbessern zu lassen.
Schlägt die Nachbesserung fehl, dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
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Ja, das bin ich....
Ich hab ihr jetzt mal vorgeschlagen, alles so zu lassen wie es ist, da sie den 240 ja scheinbar gut ausnutzt.
Oder eben Telefonierverhalten um 50% reduzieren und in den 120.
Ausserdem spart sie sich ja monatlich die SMS-Kosten von etwa 5€, wenn sie den Studi-Tarif hat.
Weiss jemand von euch, ob EPS ein vorläufige Schulbestätigung akzeptiert? Eine endgültige bekommt sie nämlich erst Mitte September...
Beim Wechsel in den Studententarif gefährdet sie ihre aktuellen Tarife ja nicht, oder muss man da auch einen speziellen Hotliner finden?
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Aha, danke!
Sie telefoniert hauptsächlich zu o2, eigentlich insgesamt ausschließlich nur auf Handys. Festnetz nur in ganz selten.
Sind Gespräche zum Festnetz beim TM nicht im Inklusivpaket enthalten, oder meintest du nur die eventuelle zusätzliche Einsparmöglichkeit beim Prof. (3 Cent/min)?
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Zitat
Original geschrieben von Milchnaa
Am 31.07.04 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:********BITTE NICHT BIETEN GERÄT IST MIR RUNTERGEFALLEN UND KAPUTT GEGANGEN DANKE!!!!!!!!!!!!

Da wird wohl jemand dem Verkäufer 249€ geboten haben, und er war zu blöd das Angebot zu beenden...