Beiträge von booner
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Wenn es keine spezielle Regelung für Powerauktionen gibt: Nein!
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So, da saß ich nun eine 1/4h und habe alles in bunte Worte gepackt, dann auf einen link geklickt der sich im selben Fenster öffnet und weg war der Beitrag :mad:
Drum gibts jetzt nur den link zum Urteil
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040074.htm
Kurz gesagt: Es ist nicht ausreichend, nachzusweisen, dass entsprechender Account tatsächlich von dieser Person angelegt oder sogar schon in der Vergangenheit in ähnlicher Weise (erfolgreich) genutzt wurde. Vielmehr bleibt nachzuweisen, dass gerade zum Zeitpunkt der Abgabe des Höchstgebots die vermutete Person hinter einem Rechner saß und eben dieses Gebot abgegeben hat. Stichwort: Accountentführung.
Entprechend gilt das auch für anschließenden email-Verkehr: Auch hier lässt sich trotz passwortgeschütztem Account nicht auf die Identität des Verfassers/Nutzers schließen, da Passwörter geklaut werden können.
Selbst wenn technisch der Nachweis gelingen sollte, dass das entsprechende Gebot vom Rechner des Beklagten kam, bleibt das Problem der Möglichkeit des Zugriffs minderjähriger Haushaltsmitglieder auf den entsprechenden Rechner.