Beiträge von booner
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Für die, die neulich leer ausgegangen sind:
NEC n223i neu 69€
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Niemand dasselbe Problem?
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Zitat
Original geschrieben von seby
Hallo,die Frage ist aber, ob es einem Wert ist, unter Umständen wochenlang Ärger mit einem Händler zu haben und auf seine Ware zu warten, oder ob man entweder bei solchen Läden garnichts bestellt oder die paar Euro mehr zahlt.
Man ist laut BGB natürlich im Recht, aber Streß kann man deswegen trotzdem mächtig haben...Wer garantiert dir, dass du diesen "Stress" nicht auch bei Inanspruchnahme der Transportversicherungsoption hast?
Du könntest zwar theoretisch gem. § 421 I 2 HGB deine Ansprüche bei Verlust/Beschädigung direkt ggü. dem Frachtführer geltend machen.Praaktisch wirst du ohne Einlieferungsbeleg bzw. Nachweis sachgerechter Verpackung nichts erreichen können, musst also wiederum den Umweg über den Händler gehen. Da kann der sich genauso querstellen....
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Indem Zusammenhang wäre es doch mal interessant wie cyberport reagiert, wenn man ihnen die Paragraphen zeigen würde
Denn so klein ist der Laden ja auch nicht.Die wissen bestimmt genaus, was sie tuen...
Ist ja ansich auch nichts Illegales. Die Versuchen halt, den Kunden so weit wie möglich abzuschöpfen.
Nur können sie sich einen Kunden ggü., der "normalen" Versand gewählt hat, nicht auf diese Vereinbarung berufen. -
Re: Transportversicherung beim Kauf vom Händler notwendig?
ZitatOriginal geschrieben von NiceIce
Hallo,soweit ich informiert bin, trägt beim Versandverkauf zwischen Händler und Privatkunde immer der Händler das Transportrisiko.
Nun kann man z.B. beim cyberport.de wählen, ob man eine Versandversicherung abschließen möchte oder nicht. Es wird eindeutig darauf hingewiesen, dass unversicherte Sendungen nicht ersetzt werden, sollten sie verloren gehen.Nun frage ich mich, ob das so stimmt? Oder können sie einfach die Haftung ablehnen, wenn ich den unversicherten Versand wähle? Habe gerade nochmal etwas gegoogelt und da wurde auch bestätigt, dass ein Unternehmer in keinem Fall das Transportrisiko auf den Kunden abwälzen kann.
Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache, so geht die Gefahr des Untergangs der verkauften Sache erst mit der Übergabe durch den Frachtführer an den Käufer vom Verkäufer auf den Käufer über, § 446 S.1 iVm § 474 II BGB.
Dabei handelt es sich um zwingendes Recht, von dem auch durch Parteienvereinabrung nicht abgewichen werden kann. Cyberport kann sich auf eine entsprechende Klausel bei Verlust einer unversicherten Sendung nicht berufen, vgl. § 475 I BGB.