Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    fuer alle denen der ebay nutzer "alonzo-harris", der SK zerstoerer und schnaeppchendieb ein dorn im auge ist fuer die kann ich mit der Adresse dienen. das gfriss wohnt in 58239 Schwerte, kann ihm ja jemand so richtig auf die fres.e schlagen.


    Wie hast denn das raus bekommen?


    Und Alonzo heisst nicht alonzo sondern Santosh.


    Dann schliesst sich der Kreis: bmwsancho kommt auch aus Schwerte. ISt also ein und derselbe.


    http://www.google.de/search?q=…e&btnG=Google-Suche&meta=

    Re: Notebook-privatverkauf - worauf würdet Ihr achten?


    Zitat

    Original geschrieben von Sir Robin
    Worauf würdet ihr denn bei dieser Abwicklung noch achten?
    Soll er was unterschreiben dass er mir gegenüber keine Ansprüche stellt wenn etwas defekt sein sollte?


    Grundsätzlich ist eine solche (nachweisbare) Freizeichnung schon ratsam. Allerdings müsste dir Opi im Falle eines Mangels ersteinmal nachweisen, dass der Mnagel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat/ angelegt war (also genau andersrum wie in deinem Fall mit dem neuen NB; du bist kein Unternehmer und folglich kann zwischen dir und Opi kein Vebrauchsgüterkauf zustande kommen). Das schwächt das Problem schonmal ab...


    Aber so ein kleiner schriftlicher Kaufvertrag ist schnell gmeacht. Liste auch noch sämtliches Zubehör darin auf (Akku, Ladegerät, OS, usw.) und lass dir dessen Erhalt bestätigen.


    Auch wird Opi eine Quittung von dir haben wollen. Die kriegt er nur, wenn du vorher das Geld auf seine Echtheit hin überprüfen konntest :D

    Re: Hilfe! Probleme mit notebooknet.de




    Wie lange liegt die Anlieferung der Kaufsache zurück? Wurdest du vom Vk über dein Widerrufsrecht belehrt? Wurde das gesetzliche Widerrufsrecht vom Vk durch ein Rückgaberecht ersetzt?


    Sollte das Notebook defekt sein, hast du gg. den sachmängelhaftpflichtigen Unternehmer einen Nacherfüllungsanspruch. Parallel dazu hast du als Verbraucher, sollte es sich um ein Fernabsatzgeschäft handeln und kein Ausschlusstatbestand erfüllt sein (z.B. 312d IV Nr.1 BGB), ein gesetzliches Widerrufsrecht aus § 312d BGB. Unabhängig davon, ob die Sache manglefrei oder mangelhaft ist.


    Du kannst also "zweigleisig" fahren.



    Theoretisch könnte dich der Vk nach Rücksendung des defekten Notebook wg. des Defekts am Gerät auf Wertersatz in Anspruch nehmen (§ 346 II BGB).
    Dazu müsste sich das Notebook bei dir verschlechtert haben.
    Zusätzlich musst du fur eine Verschlechterung haften, falls die Verschlechterung der Kaufsache durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme deinerseits entstanden ist und du entsprechend über die Folgen belehrt wurdest ( § 357 III BGB).


    Fraglich ist nun, wann genau die Verschlechterung eingetreten ist:


    War das Gerät wirklich schon bei der Erstinbetriebnahme fehlerhaft? Oder hat sich das erst nach ein paar Tagen oder Probeläufen bei dir eingestellt?


    M.E. hast du bei einem Widerruf recht gute Karten, keinen Werersatz leisten zu müssen. Zum einen ist die Preisgefahr erst mit Übergabe der Kaufsache an dich auf dich übergegangen (§ 446 iVm § 474 II BGB) , d.h. z.b. transportbedingte Schäden gehen voll zu Lasten des Unternehmers. Weiterhin wird bei einem Vebrauchsgüterkauf innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang für den Fall, dass sich ein Mangel an der Sache zeigt, vermutet, dass diese schon zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges sachmangelhaft war. ( § 476 BGB)


    D.h., auch wenn du dich für die Mängelhaftungsschiene entscheiden solltest, musst nicht du nachweisen, dass das NB nicht bei dir defekt wurde, sondern der Verkäufer muss den Beweis antreten, dass es nicht schon von vorneherein mangelhaft war. Und lass dich dann nicht auf Spielchen mit dem Hersteller ein. Der Vk ist mängelhaftungspflichtig, er muss die Kosten der Nacherfüllung alleine tragen (Porto z.B.), und ausserdem, sollte sich das einstellen, was du befürchtest, ein nicht behebbarer Defekt mit unabsehbarer Nachbesserei als Konsequenz, dann kannst du nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen seitens des Verkäufers ( --> wichtig: das zählt nicht, wenn du dich an Sony als Hersteller wegen des Problems gewandt hast!) vom kaufvertrag zurücktreten.


    Bei Ausübung deins Widerrufsrechts, welches dir ja grundsätzlich zusteht, hast du natürlich keine Garantie, dass und wie dir der Vk die empfangenen Leistungen zurücküberweist.


    Aber sollte er sich anstellen, kannst du immer noch einen RA einschalten :)

    Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Vorallem finde ich es unmöglich das durch dieses Ebay-Verhalten (was IMHO in Mode gekommen ist) dem Staat (und damit uns) Millionen Steuergelder flöten gehen. Da müßte viel härter durchgegriffen werden. Ehrliche Bürger regen sich verständlicherweise über jede Steuererhöhung auf, würden ALLE Ihre Steuern ehrlich bezahlen könnte es mit Sicherheit eine erhebliche Steuersenkung geben. Aber es ist wie immer in Deutschland, ehrliche Leute werden bestraft und die Steuern erhöht. :flop:


    Ich denke nicht, dass ekthesis1 so vorgeht um Steuern zu "sparen".
    Bei einem derartigen Handelsvolumen und einem so offenkundigem Vorgehen (nur 1 Account) und der ebay-bedingten Nachvollziehbarkeit aller Transaktionen (zumindest 30 Tage lang für jedermann) wäre das sehr, sehr heikel.



    Vielmehr versucht er dadurch seine Verkäufe den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufes bzw. des Fernabsatzvertrages zu entziehen.


    Mittlerweile hat er wohl zu spüren bekommen, dass viele Leute widerrufen, wenn sie solch eine Sche*sse gelifert bekommen...


    Das Problem was du ansprichst würde ich eher bei Accounts mit 500-1000 Bewertungen vermuten. Wobei viele natürlich ihr Angebot splitten, da laufen dann parallel mehrere Accounts, noch einer auf die Frau, auf den Bruder, oder Accounts werden nach ein paar hundert Bewertungen zugemacht um Spuren zu verwischen.