Beiträge von booner
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Hallo,
hab da mal eine Frage:
Hab momentan T-Com ISDN+DSL768 mit T-Online 768FLAT.
Nun möchte ich upgraden auf DSL2000 mir T-Online 2000FLAT (im Rahmen des Aktionsangebotes bis 31.05.2004)
Was kostet mich ein späteres Downgrad von DSL2000 auf DSL768? Geht das überhaupt oder muss ich DSL2000 kündigen un dann wieder DSL768 beantragen (Anschlussgebühr)?
Wenn ein Downgrade möglich ist, welche Gebühren fallen dann seitens T-Com und T-Online an?
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In dieser ersten mail würde ich auf die Freizeichnung des Verkäufers von der Mängelhaftung gar nicht näher eingehen.
Lass ihn doch erst lieber selbst argumentieren (... habe aber ausdrücklich die Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen...) und pack ihn dann mit o.g. Argumentation über §444 BGB

edit: Ist ja eh schon zu spät

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SL45i 45€ (Schale seitlich beschädigt - Öffnungsversuch?)
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Re: O2 warnt per Post vor Ablauf
ZitatOriginal geschrieben von flatty
Er hat seine Karte noch nie aufgeladen, sollte es soweit sein, dass auch Loop nur 1 Jahr gültig ist *Zwinker*Weisst du, wann die Karte deines Bekannten aktiviert wurde? In welchem Tarif telefoniert er?
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von micky72
Also das mit der Sperrgebühr ist so eine Sache. Die wird ja erhoben für den Aufwand, den das Sperren verursacht. Und AGBs werden ja auch nicht wirksam, wenn sie rechtswidrig sind.Es ist wohl eher so, dass die Gebühr nicht erhoben werden darf. Beweis:
http://www.ra-lohmann.de/html/bgh_iii_zr_199_01.html
und
Das BGH-Urteil sowie der telnews Artikel beziehen sich auf die Erhebung einer Deaktivierungsgebühr (nach Kündigung der Vertrages) durch einen Serviceprovider.
Hier geht es um die Erhebung einer Kostenpauschale für eine vom Nutzer verschuldete Anschlusssperrung durch einen Netzbetreiber.
Das ist eine komplett andere Baustelle und nicht vergleichbar...
M.E. ist die Sperrgebühr durchaus berechtigt. Ich kenn die entsprechende Klausel nicht, es bleibt dem Nutzer aber sicherlich vorbehalten, nachzuweisen, dass o2 ein geringerer Schaden entstanden ist.
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