Beiträge von booner

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    Original geschrieben von Horizon
    Im November letzten Jahres hatte ich mir ein T68i mit Cam und Zubehört ersteigert. Dieses ging dann leider verloren und der Verkäufer hat bei der Post den Nachforschungsauftrag erteilt. Mittlerweile sind schon über 3 Monate vergangen und seit Mitte Januar habe ich jetzt vom Verkäufer nichts mehr gehört.
    Was kann ich da jetzt tun? Bewerten kann ich ihn jetzt ja nicht mehr und dachte der Verkäufer, dass er somit jetzt auf der sicheren Seite steht?


    Da brauch ich schon mehr Details: Hat der Verkäufer in unternehmerischer Tätigkeit (A) gehandelt oder war es ein privater Verkauf (B)? Welche Versandart wurde zwischen euch vereinbart? Versichert (C) oder unversichert (D)?


    Kombination A+C und A+D wären günstig für dich. In diesem Fall dem Verkäufer eine Frist zur Erfüllung setzen, die Preisgefahr trägt im Falle des Verbrauchsgüterkaufes unabdingbar der Verkäufer, egal ob versicherter oder unversicherter Versand vereinbart und bezahlt.


    Kombination B+C: Kann der Verkäufer glaubhaft machen, die Kaufsache beim Frachtführer abgeliefert zu haben (Einlieferungsbeleg etc.), ist er erstmal aus dem Schneider. Du kannst dir von ihm seine Ansprüche gegen den Frachtführer abtreten lassen, so dass du mit der Versicherung der Frachtführers in Kontakt treten kannst.


    Hat der Verkäufer Probleme damit, die Ablieferung des Handys bei der Post etc. glaubhaft zu machen (kein Beleg, keine Zeugen), hättest du im Falle des Falles die besseren Karten.


    Sollte der Verkäufer ohne dringenden Grund vom vereinbarten versicherten Versand abgewichen sein (z.B. um Geld zu sparen) hat er die Arschkarte.


    Kombination B+D: Grdsl. schlechte Karten für dich. Allerdings müsste der Verkäufer auch hier im Ernstfall dem Richter glaubhaft machen können, das Handy bei der Post abgeliefert zu habe (Quittung,Zeugen...)



    Meinst du ein Betrüger hat Angst vor schlechten Bewertungen? Ausserdem kannst du einen Transaktionspartner unbefristet bewerten, sofern du Mitgliedsnamen und Artikelnummer kennst (vgl. URL von nadia)


    Zitat


    Ich hatte mir ein Motorola V50 ersteigert, das laut Artikelbeschreibung "ohne Vertragsbindung" sein sollte. Als es dann bei mir ankam und ich meine E-Plus Sim reintat kam "Spezialcode eingeben".
    Ich kontaktierte den Verkäufer und bat ihn mir diesen Code zu nennen, und er nannte mir verschiedene Zahlen (000000, seine alte Pin, etc.) doch nichts half. Als ich etwas recherchierte fand ich heraus, dass es wohl ein SIM Lock ist und ich beantragte bei T-Mobile den Entsperrcode, doch dieser funktionierte leider nicht.
    Nun weigert sich der Verkäufer das Handy zurück zu nehmen, da es bei ihm ja funktioniert hätte und er nicht wüsste, ob es durch die missglückten Versuche jetzt nicht mehr zu entsperren sei.


    Vorab: Sicher ein V50? Ich kenne hier in D nur V3690 und zwar mit D1-SL.
    Ich kenn mich mit Mot nicht aus, aber sicher dass es kein Sicherheitscode ist?


    Klar hat es beim Verkäufer dann funktioniert mit seiner SIM :rolleyes: Aber sobald er es dir ohne entsprechende Beschreibung (also ohne Hinweis auf Simlock respektive Sicherheitscodesperre) verkauft hat, liegt ein Sachmangel vor, da sich das Telefon durch die Sperre nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Die mehrfache Nennung falscher Enstsperrkombinationen durch den Verkäufer könnte man als fehlgeschlagene Nachbessserung interpretieren, wodurch dir ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zustünde. Setze dem Verkäufer aber sicherheitshalber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Sollte er nicht reagieren oder nicht im Stande zur Nachbesserung/Nachlieferung sein, kannst du nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten.

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    Original geschrieben von scy
    Nein, das Paket war nicht beschädigt. Das habe ich ihn auch direkt gefragt.
    Stutzig macht mich nur, dass er mich angeblich 3 Wochen lang nicht telefonisch erreichen konnte. Finde ich komisch, da meine Mutter normalerweiße den ganzen Tag zu Hause ist und mir bescheid sagt, falls jemand angerufen hat.
    Außerdem hat er mir jetzt den Vorschlag gemacht, dass ich ihm 50? geben soll, er dann eine neue SW aufspielt und die Sache vorbei wär.


    Jetzt ists wohl klar, dass er dich bescheissen wollte....

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    Original geschrieben von Elke2002
    Reichen Dir 1290 Ideen ? :D


    Man kann sowas aber auch ganz einfach selber machen!


    Sonst müsstest Du noch mal etwas konkreter sagen, was für ein Geschenk und für wen.


    Oh mann, ich such mir mit google nen Wolf, auf die Bildersuche bin ich nicht gekommen... Danke!


    Soll einmal ein Gutschein über eine Kosmetikbehandlung nach Wahl werden und einer für einen Tintenstrahler, der zu spät geliefert wird. Beides für die Freundin.


    Da muss ich wohl selber Hand anlegen....

    Ich suche dringend Druckvorlagen für einen Geschenkguteschein.
    Entweder als Bild, wo ich mit einem Bildbearbeitungsprogramm den Text hinzufüge, oder einfach als Druckvorlage, wo ich den Text per Hand ergänzen kann.


    Stil ist wurscht, alle Tipps willkommen.

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    Original geschrieben von scy
    Ok, ich werde ihm sagen, dass ich das Handy nicht zurücknehme, da ich es als funktionierendes Gerät verschickt habe, und falls auf dem Postweg etwas kaputt gegangen sein sollte, soll er sich an die Post wenden. <-Ist das so in Ordnung?


    Du solltest bei der Sache schon ein wenig mehr argumentieren.
    Er kann sich ausserdem nicht an DPAG/DHL schadlos halten, da er keine vertragliche Beziehung zu diesen Unternehmen unterhält.


    War das Paket denn jetzt überhaupt beschädigt oder nicht?

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    Original geschrieben von scy
    Nehmen wir mal an, ich schreibe ihm das und er zeigt mich wirklich an. Was mache ich dann?


    Weswegen soll er dich denn anzeigen? Wegen Betruges? Wenn das so stimmt, was du hier geschrieben hast, kommt ein Betrug schon aus objektiven Gründen nicht in Betracht. Sollte das 7650 doch fehlerhaft gewesen sein, ist der Betrugstatbestand zumindestens subjektiv nicht erfüllt. So what?


    PS: Ich denke mal er hat ein DK angeschlossen oder wollte die OS wechseln, wird dann das Felxband gekillt haben, und er sucht nun die "billige" Lösung.


    Es liegt an dir!


    Du sollst ja zuerst einmal blöffen. Wenn er kein hartnäckiger Fall ist, wird er hier schon aufgeben. Wenn nicht, lässt du dir das 7650 auf seine! Kosten zur Inaugenscheinnahme schicken. Sollte seine Mängelrüge begründet sein, dann Geld zurück. Wenn nicht, Ware auf seine! Kosten wieder zurück.