verlangt der Käufer die Rechnung? Biete ihm halt an, ihm diese im Falle eines Garantiefalles zuzuschicken.
Beiträge von booner
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Zitat
Jepp - sogar unter zwei Zeugen!
Gut für dich. Du musst der Verkäuferin nämlich nachweisen, dass der gerügte Mangel bereits bei Gefahrübergang, also zu dem Zeitpunkt, wo sie die Kaufsache an den Frachtführer übergeben hat, mangelhaft war.
Wenn du ihr bereits eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hast, kannst du nun vom KV zurücktreten. Du musst der Verkäuferin den Rücktritt erklären. Setze ihr gleichzeitig eine Frist zur Begleichung deiner Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis (Anspruch auf Rückzahlung von Kaufpreis + Porto + Rückporto + Zinsen) und vereinbare die Rücksendemodalitäten für das Handy.
ZitatAlso das wär ja sicherlich das geringste Problem. Zeugen gibt es in solchen Fällen doch immer ,seien es Eltern, Geschwister, Freunde ...
Das sind dann aber meist solche "Zeugen", die vor Gericht plötzlich keine "Zeugen" mehr sein wollen.
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Re: Problem mit defektem Gerät - Verkäufer geht nicht drauf ein!
ZitatOriginal geschrieben von me too.
Was soll ich nun machen, wenn sich nicht darauf eingeht?Der mit dem "Ver(r)eisen" war gut:D

Im Ernst: Hast du das Gerät unter Zeugen ausgepackt und in Betrieb genommen?
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